Frage bezügl. Garantie bei Neuwagen
Ich habe mir vor ca. acht Wochen ein neues Auto (Neuwagen) zugelegt. Ich möchte nun an diesem Auto eine Anhängerkupplung anbringen lassen. Beim Vertragshändler wo ich es gekauft habe, würde mich das ca. 700 bis 800 Eur. kosten. Bei einer freien Wekstatt ca. 550 bis 600. Würde ich die Anhängerkupplung von einer freien Werkstatt anbringen lassen, hätte dies dann Auswirkungen auf die Garantie? Würde die Garantie, welche ich auf das Auto habe, dann ganz oder teilweise erlöschen? Was würdet ihr mir raten? Im Voraus vielen Dank!
mfg
4 Antworten
Da würdest Du an der falschen Stelle sparen wollen. Also ab zum Vertragshändler.
Hättest Du die AHK gleich bei Kauf des Fahrzeuges mit montieren lassen, hättest Du über diesen Preis sogar noch gut verhandeln können und sie vielleicht sogar noch kostenlos bekommen.
Hatte ich eigentlich auch vor. War aber ein Sondermodell, welches beim Händler wo ich es gekauft habe, nicht mal mehr vorrätig war. Bin froh, dass er es überhaupt noch bekommen hat! Habe auch so schon rabattmässig das äusserste heraus geholt.
Die Montage der Anhängerkupplung an sich würde die Garantie nicht beeinfluusen, solange keine Schweißarbeiten durchgeführt werden (oder Arbeiten, die anderwärtig die Struktur verändern). Das ist aber bei modernen Nachrüstkupplungen zu 99% nicht erforderlich. Anders sieht es mit der Verkabelung aus: da muß zwangsläufig in die vorhandene Elektronik in dem Maße "eingegriffen" werden, daß das die Garantie/Gewährleistung beeinflußt. Gerade bei einem Neuwagen würde ich garantiemäßig lieber auf Nummer sicher gehen... Bei einem älteren Wagen, wo ohnehin jederzeit Schäden (u.a. in der Bordelektronik) auftreten können, die keine Garantie mehr abdeckt, sähe die Sache anders aus...
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Der legt seine Bedingungen hier selbst fest. Ob der nachträgliche Anbau von Teilen die Garantie beeinflusst, liest Du in den jeweiligen Garantiebedingungen nach.
Ich würde in der Garantiezeit Umbauten und Reparaturen nur von Vertragswerkstätten mit Orginal Ersatzteilen ausführen lassen.
Ich kenne einige Fälle aus meinem eigenen Bekanntenkreis , wo in der Garantiezeit Reparaturen von freien Werkstätten ausgeführt wurden und sich die Hersteller hinterher weigerten trotz Garantie und Orginal Ersatzteilen die Kosten zu übernehmen .
Einige meiner Bekannten bekamen ihr Geld erst nach zu Hilfenahme eines Anwalts. Andere blieben ganz auf ihren Kosten sitzen , oder bekamen nur einen Teil ersetzt.