Unfall mit Zweitwagen in eigenes Auto Versicherung will nicht Zahlen?
Hallo, mir ist letztens etwas dummes passiert, erstmal vorweg, ich habe 2 Fahrzeuge angemeldet beide bei der selben Versicherung versichert.
Jetzt bin ich letztens als es Dunkel war wohl ohne nachzudenken mit dem einen Wagen Rückwährts auf den Hof gefahren und hatte Vergessen, dass mein Zweitwagen dort geparkt war.
Bin dann draufgefahren, am Fahrzeug mit dem ich gefahren bin ist an sich kein Schaden Entstanden da es eine Anhängerkupplung hatte mit der ich in die Stoßstange des anderen PKW gefahren bin.
Bei dem geparkten PKW ist allerdings ein Loch in der Stoßstange und der Kühler muss wohl auch neu.
Habe dann den Schaden der Versicherung gemeldet, die wollen aber nicht Zahlen, weil ich in mein eigenes Auto gefahren bin.
Aber ist das rechtens, weil die Versicherung gillt doch für das Fahrzeug und nicht für die Person also, wenn ich mit dem einen PKW einen Unfall verursache müssten die doch den Schaden am zweiten PKW übernemen egal ob es mein Fahrzeug oder das von jemand anderem ist oder ?
Wie soll ich mich da jetzt Verhalten, weil ich bin der Meinung, die Versicherung muss für den Schaden am geparkten PKW aufkommen, weil sie dafür ja da ist, die hingegen sagen aber, da es beides meine PKW sind kommen sie für den Schaden nicht auf.
16 Antworten
Lies dir deinen Versicherungsvertrag durch - da steht es drin, du hast es mit deiner Unterschrift akzeptiert .
So einfach ist das
Es gibt hier keinen Geschädigten Dritten, da du dir selbst gegenüber ja nicht schadenersatzpflichtig sein kannst...also reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden natürlich nicht. Es sei denn du hast einen Baustein, welcher Eigenschäden mit deckt, was ja aber scheinbar nicht der Fall ist.
Die Vollkaskoversicherung des beschädigten Fahrzeugs würde zahlen.
Bei Vollkasko würde ich meinen die Versicherung sollte zahlen, ansonsten sehe ich es auch, daß sie für Dein eigenes Auto nicht zahlen muß.
man kann sich auch schön reden.
wo ist der unterschied zum pfosten den man beim parken nicht gesehen hat? der einzige schaden der entstanden ist ist deiner. und haftpflicht zahlt nur den schaden von anderen.
deswegen ist sie auch soviel günstiger als ne kasko. und nein ich hab auch haftpflicht trotz 2er autos
Hallo Ofenroller,
so wie Du den Schaden beschreibst, handelt es sich um einen typischen Eigenschaden. Diese sind normalerweise nicht versichert.
Die Versicherer haben aber ihre Tarife in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Einige Versicherer, darunter auch wir die DEVK, bieten in der Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung als zusätzliche Leistung auch die "Eigenschadendeckung" an.
In welchem Umfang, zu welchem Beitrag und unter welchen Voraussetzungen (z. B. Höchstleistung, Selbstbeteiligung) kann beim jeweiligen Versicherer oder Berater des Vertrauens erfragt werden.
Die Eigenschadendeckung wird in der Regel bei den aktuellen Tarifständen angeboten, so dass bei einigen älteren Verträgen eine Aktualisierung erforderlich wäre. Dein aktueller Schadenfall kann natürlich nicht rückwirkend versichert werden, aber für die Zukunft könntest Du vorsorgen.
Es ist empfehlenswert von Zeit zu Zeit einen Vergleich der Leistungen und Beiträge vorzunehmen.
Viele Grüße
Heike vom Social Media-Team
Warum sollte die Versicherung dich anlügen?
Ja, aus dem Haftungsgesetzt des BGB §823 Verschuldenshaftung, kann man sich nicht selber haftbar machen. Du hast dich selber geschädigt und somit kein Haftpflichtschaden!
Wenn du eine Vollkasko hast, wird diese vom beschädigten Fahrzeug dieses übernehmen.
Anhängerkupplungen können Haarrisse bekommen. Die sollte geprüft werden, da wenn du einen Anhänger verlierst, weil die Anhängerkupplung gebrochen ist, bekommst du wieder kein Geld!
Vollkasko habe ich nicht aber meiner meinung nach ist das ein Haftpflichtschaden weil die HAftpflicht vom ersten PKW muss doch den schaden am zweiten übernemen oder ?