Unfall mit Zweitwagen in eigenes Auto Versicherung will nicht Zahlen?

16 Antworten

Lies dir deinen Versicherungsvertrag durch - da steht es drin, du hast es mit deiner Unterschrift akzeptiert .

So einfach ist das 

Es gibt hier keinen Geschädigten Dritten, da du dir selbst gegenüber ja nicht schadenersatzpflichtig sein kannst...also reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden natürlich nicht. Es sei denn du hast einen Baustein, welcher Eigenschäden mit deckt, was ja aber scheinbar nicht der Fall ist.

Die Vollkaskoversicherung des beschädigten Fahrzeugs würde zahlen.

Bei Vollkasko würde ich meinen die Versicherung sollte zahlen, ansonsten sehe ich es auch, daß sie für Dein eigenes Auto nicht zahlen muß.

Ofenroller 
Beitragsersteller
 18.10.2017, 18:40

Vollkasko habe ich nicht aber meiner meinung nach ist das ein Haftpflichtschaden weil die HAftpflicht vom ersten PKW muss doch den schaden am zweiten übernemen oder ?

Nayes2020  18.10.2017, 18:48
@Ofenroller

man kann sich auch schön reden.

 wo ist der unterschied zum pfosten den man beim parken nicht gesehen hat? der einzige schaden der entstanden ist ist deiner. und haftpflicht zahlt nur den schaden von anderen.

deswegen ist sie auch soviel günstiger als ne kasko. und nein ich hab auch haftpflicht trotz 2er autos

Hallo Ofenroller,

so wie Du den Schaden beschreibst, handelt es sich um einen typischen Eigenschaden. Diese sind normalerweise nicht versichert.

Die Versicherer haben aber ihre Tarife in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Einige Versicherer, darunter auch wir die DEVK, bieten in der Kraftfahrthaftpflicht-Versicherung als zusätzliche Leistung auch die "Eigenschadendeckung" an.

In welchem Umfang, zu welchem Beitrag und unter welchen Voraussetzungen (z. B. Höchstleistung, Selbstbeteiligung) kann beim jeweiligen Versicherer oder Berater des Vertrauens erfragt werden.

Die Eigenschadendeckung wird in der Regel bei den aktuellen Tarifständen angeboten, so dass bei einigen älteren Verträgen eine Aktualisierung erforderlich wäre. Dein aktueller Schadenfall kann natürlich nicht rückwirkend versichert werden, aber für die Zukunft könntest Du vorsorgen.

Es ist empfehlenswert von Zeit zu Zeit einen Vergleich der Leistungen und Beiträge vorzunehmen.

Viele Grüße

Heike vom Social Media-Team

Warum sollte die Versicherung dich anlügen?

Ja, aus dem Haftungsgesetzt des BGB §823 Verschuldenshaftung, kann man sich nicht selber haftbar machen. Du hast dich selber geschädigt und somit kein Haftpflichtschaden!

Wenn du eine Vollkasko hast, wird diese vom beschädigten Fahrzeug dieses übernehmen.

Anhängerkupplungen können Haarrisse bekommen. Die sollte geprüft werden, da wenn du einen Anhänger verlierst, weil die Anhängerkupplung gebrochen ist, bekommst du wieder kein Geld!