Unfall mit Fahrzeug meines Bruders, wer kommt für was auf?
Hallo!
Hatte heute einen Unfall, mit den Fahrzeug meines Bruders. Ich bin durch nasse Fahrbahn in ein anderes Auto reingerammt. Bin wohl mit ca 35 km/h reingeschmettert. Ich selbst hab mein Fußzeh ausgekugelt, sonst kam keiner zu ner verletzung. Anderes Auto hatte hinten weniger schaden als das Auto meines Bruders. So jetzt zur eigentlichen frage: Ich kannte das nur so: Meine Versicherung bezahlt den schaden vom Auto meines Bruders (also meine kfz-haftfplicht). Seine Bezahlt die vom reingerammten und holt sich diese von meiner Versicherung wieder. Ich werde hochgestuft, er nicht. Sehe ich das so richtig? Seid mir nicht böse, aber antwortet bitte nur wenn ihr euch wirklich sicher seid, da ich sonst lieber mein Vertrag durchblätter.
Vielen Dank!
9 Antworten
Hallo Trap0r,
für die Schadenregulierung ist immer die Versicherung des Fahrzeugs zuständig, das an dem Unfall beteiligt war, das heißt in diesem Fall die Kfz-Versicherung Ihres Bruders.
Ihre Versicherung, egal ob Kfz-Haftpflicht oder Privathaftpflicht, hat mit dem Unfall nichts zu tun.
Der Schaden am Fahrzeug des Bruders ist nur abgedeckt, wenn dieser für sein Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Schäden am anderen Fahrzeug übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Bruders.
Höher eingestuft wird nur der Vertrag des Bruders – nicht jedoch der eigene Vertrag.
Viele Grüße
Bernhard Gabriel, CosmosDirekt
Die Kfz-Haftpflicht ist fahrzeug-, nicht personenbezogen.
Heißt, den Schaden des Drittfahrzeugs bezahlt die Kfz-Haftpflicht auf den Wagen Deines Bruders, und dafür wird er zurückgestuft - wofür Du ihn entschädigen solltest.
Den Schaden am Wagen Deines Bruders zahlt, wenn vorhanden, seine Vollkaskoversicherung - die ihn dann auch zurückstuft. Hier kannst Du also wählen, ob Du ihm die Reparatur des Wagens bezahlst oder ihn für die Rückstufung der Kasko entschädigst.
Wenn dein Bruder Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ist, dann bezahlt seine Haftpflicht-Versicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners.
Wenn dein Bruder sich bei seiner Versicherung als alleinigen Fahrer hat eintragen lassen, dann kann es sein, dass seine Versicherung die Schadenssumme von deinem Bruder zurück fordert.
Wenn dein Bruder Halter und Versicherungsnehmer ist und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat dann zahlt die Versicherung seinen Schaden und den am Unfallgegner.
Aber egal wer wie versichert ist, wird auf jeden Fall irgend jemand hochgestuft und/oder muss einen Schaden aus seiner Tasche bezahlen - diese Person kann dann die Begleichung ihres Schadens von dir verlangen.
Wenn dein Bruder sich bei seiner Versicherung als alleinigen Fahrer hat eintragen lassen, dann kann es sein, dass seine Versicherung die Schadenssumme von deinem Bruder zurück fordert.
Unsinn - dies ist nicht möglich.
Wenn dein Bruder Halter und Versicherungsnehmer ist und eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat dann zahlt die Versicherung seinen Schaden und den am Unfallgegner.
Unsinn - die Vollkasko zahlt immer nur den Eigenschaden und die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fremdschaden.
Aber egal wer wie versichert ist, wird auf jeden Fall irgend jemand hochgestuft und/oder muss einen Schaden aus seiner Tasche bezahlen - diese Person kann dann die Begleichung ihres Schadens von dir verlangen.
Auch dies ist Unsinn, denn es kommt immer auf den Versicherungsvertrag an und da könnte auch ein Rabattschutz bzw. Rabattretter vorhanden sein.
Außerdem ist nicht bekannt, welche Absprache bezüglich des geliehenen Fahrzeuges zwischen den Brüdern bestand.
Bitte nichts mehr schreiben, wenn Du keine Ahnung hast.
falsch..... Die Versicherung kann keinen Regress bzgl. des Schadens fördern. Sie kann lediglich, nach Prüfung ob der Bruder das Fahrzeug regelmäßig fährt, die Beiträge auch rückwirkend erhöhen. Wie lange rückwirkend ist den Bedingungen zu entnehmen. Es ist unvermeidbar, dass Fremde Personen ein Auto fahren, das nur für Alleinfahrer versichert ist. Sonst würde kein Mechaniker eine Probefahrt mit dem Fahrzeug unternehmen. Was sie prüfen wird ist, ob der fremde Fahrer berechtigter Fahrer war..... das heißt ob er die Erlaubnis des VN / Halters hatte das Auto zu fahren. Auch muss der fremde Fahrer dem VN / Halter oder Besitzer weder den Schaden noch die Höherstufung bezahlen, da der Besitzer, damit das er dem Bruder das Auto überlassen hat, auch in Kauf genommen hat, das es beschädigt wird. Alle weiteren Regelungen sind vertraglich zwischen Mieter / Leiher und Vermieter / Verleiher zu regeln, haben aber mit der Versicherung nichts zu tun
Die Kfz-Haftpflicht deines Bruders zahlt den Schaden am von dir gerammten Auto. Dein Bruder wird somit in der Versicherung höher gestuft. Für deinen eigenen Schaden zahlt keiner. Den Schaden am Auto deines Bruders zahlst du. Dafür gibt es keine Versicherung.
Sorry, aber bei dieser Fragestellung kann man davon ausgehen, es gibt kein Vollkaskoversicherung. Dennoch haftet der Unfallverursacher auch gegenüber seinem Bruder. Also z.B. Schaden durch die Höherstufung in der Versicherung.
Selbst wenn man davon ausgehen könnte, dass es keine Vollkasko-Versicherung gibt, kann ich nicht erkennen auf Grund dieser spärlichen Informationen, weshalb der Fragesteller den Schaden an dem Fahrzeug des Bruders zahlen sollte.
Informationen über die Absprache bezüglich Verleihung des Autos ist uns ja nicht bekannt.
Den Schaden am Fahrzeug des Bruders hat er zu zahlen weil er ihn verursacht hat.
Den Schaden am anderen Auto übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung deines Bruders.
Den Schaden an seinem Auto würde seine Vollkaskoversicherung übernehmen, falls vorhanden.
Wenn er keine Vollkaskoversicherung hat, muss er den Schaden selbst zahlen, bzw. du musst zahlen.
Bei beiden würde er zurückgestuft werden, wenn kein Rabattschutz vereinbart ist.
Deine KFZ-Haftpflichtversicherung hat da nichts mit zu tun, weil diese sich nur auf dein Auto bezieht.
Natürlich gibt es dafür eine Versicherung. Nennt sich Vollkasko und konnte der Bruder für sein Auto abschließen.