Nach Wildunfall in der Versicherung hochgestuft?
Mir ist vorhin ein Reh ins Auto gelaufen, ich habe die Polizei gerufen und die haben alles aufgenommen und mir einen Versicherungsnachweis ausgestellt. Danach habe ich mein Auto inspiziert und habe festgestellt das der Kühlergrill kaputt ist, die Motorhaube etwas verschoben ist und kleine Lackschäden vorhanden sind. Danach habe ich unter der Motorhaube nachgeschaut konnte aber keine Schäden feststellen und bin dann eine Runde Probe gefahren und dabei konnte ich auch nichts mangelhaftes festellen. Zuhause habe ich dann 2 Stunden lang immer mal wieder nachgeschaut ob eine Flüssigkeit ausläuft was auch nicht der Fall war. Also falls die Werkstatt keine weiteren Schäden feststellt wird das alles nicht all zu viel kosten. Jetzt frage ich mich ob ich den Schaden der Versicherung melden soll oder einfach alles selbst bezahlen soll, das Auto ist Teilkasko versichert und ich habe Angst das ich nach dem Unfall jetzt hochgestuft werde. Kenne mich in der Materie nicht so gut aus.
7 Antworten
Wie du den Schaden schilderst tippe ich mal auf einen Schaden von über 2.000 €.
Wenn du meinst, dass dies nicht teuer ist, dann gehörst du wohl zu den Usern, die aus einem vermögenden Haus kommen. Glückwunsch.
Wildschäden sind Teilkasko-Schäden und da zahlst du immer 100 % des Beitrages.
Daraus erkennst du, dass es dafür keine Schadensfreiheitsstufen gibt und somit auch keine Rückstufung.
Wirst dich wundern was das kostet!! Beispiel: Bei meiner C-Klasse hatte jemand die hintere Stossstange einseitig abgefahren--gesch. Sachaden 2000,-€. Hab das selbst repariert, musste nur die Stossstange kpl. abmontieren, zerlegen--Oberteil und unterteil sind zasammengeklippst-- hab alles schön saubergekärchert,wieder zusammengeklickt, montiert und mit der Sprühdose neu lackiert. Kosten 15€
Gegnerische Versicherung löhnte 1200,-€
Was ich damit sagen will ist: 2000,-€ sind sehr schnell erreicht.
LG Opa
Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Wildschaden, neuer Kühlergrill, neue Motorhaube, 2 neue Scheinwerfer + Frontscheibe und Lackierung
Insgesamt 3.800 €
Hallo!
In der Teilkasko ist meistens Wildschaden inkludiert.
- Du wirst also nicht hochgestuft, da es bei Kasko und Teilkasko keine Einstufung gibt.
Mit zwei Dingen musst du allerdings rechnen:
- Der Selbstbehalt muss bezahlt werden, und
- bei höherer Schadenssumme, als angenommen wurde (zB versteckte Schäden im Motorraum) kann es zu einem wirtschaftlichen Totalschaden kommen, besonders bei älteren Fahrzeugen.
LG Bernd
Falsch:
In der Teilkasko ist meistens Wildschaden inkludiert
Nicht meisten. bei jeder Teilkaskoversicherung eines deutschen Versicherer ist Wildschaden in der Teilkasko enthalten.
Ich hab noch einen weiteren Fehler gefunden
es bei Kasko und Teilkasko keine Einstufung gibt
Bei der Vollkasko gibt es Schadenfreiheitsklassen.
Danke für die Richtigstellungen. LG Bernd
Bei einem Teilkasko-Schaden (wozu dieser Unfall mit Wild dazuzählt) gibt es keine SF-Klassen.
Allermeist gibt es eine Selbstbeteiligung die fällig wäre, die Reparaturkosten über die SB hinaus würden von der Versicherung getragen werden. Eine Hochstufung würde es nicht geben, dies würde zB passieren wenn Du einen Fremdschaden verursacht hättest und Deine Haftplicht dafür aufkommen würde.
Die Teilkasko bleibt immer bei 100 %.
Wenn du aber zusätzlich einen "Flurschaden" angerichtet hast, z.B. einen Baum, ist deine Haftpflicht mit involviert.
Es gibt keine SF-Klassen in der Teilkasko, man kann nicht hochgestuft werden.
Das einzige, was anfiele wäre die Selbstbeteiligung, sofern vereinbart.
Ein neuer Kühlergrill+ Motorhaube bzw. Scheinwerfer richten sind doch niemals 2000€