Muss Vermieter für Brandschutz sorgen?
Wir wohnen in einem Mehrparteien-Haus mit einer Ölheizung. Im ganzen Haus ist weder ein Feuerlöscher vorhanden noch ist an der Heizung selber ein beleuchteter Notschalter. Jetzt ist die Frage ist der Vermieter verpflichtet für diese Sachen zu sorgen und darf er auch die Tür zum Öllagerraum abschliessen?
5 Antworten
Der Vermieter ist weder verpflichtet, für Feuerlöscher noch irgendwelchen anderen Brandschutz zu sorgen (je nach Bundesland Rauchmelder mal ausgenommen). Zwar sind bei Neubauten Not-Aus-Schalter vorgechrieben, für Altanlagen besteht aber Bestandsschutz. Mal abgesehen davon ist es sinnvoll. Heizung und Tankraum abzuschließen, damit Unbefugte keinen Unfug treiben können...
Es ist tatsächlich so, dass nach einem sehr jungen, neuem gesetz, der Vermieter verpflichtet ist, für einen Racumelder zu sorgen ...was den "brandschutz" darstellen soll..feuerlöscher und andere sachen gehören eigenverantwortlich angeschafft..denn für den "brandschutz" ist ja mit den rauchmeldern gesorgt :)
Auch mit den Rauchmeldern ist das aber je nach Bundesland verschieden...
Der Vermieter ist dazu nicht verpflichtet, einen oder mehrere Feuerlöscher aufzuhängen. Den Tankraum darf er abschließen. Falls aber nun ein Hinweis von Ihnen den Vermieter bewegt einen Feuerlöscher hinzuhängen, wer bildet denn dann die Mieter in der Handhabung des Feuerlöschers aus?
Die Eigentümer-Gemeinschaft ist für diese Sachen verantwortlich, wobei die Eigentümer-Gemeinschaft durch den Verwalter vertreten wird!
Der Verwalter sollte natürlich wenigstens soviel Kompetenz beweisen, daß er die Gemeinschaft auf solche Mißstände hinweisen und diese abstellen kann. (Durch entsprechende Gemeinschaftsbeschlüsse, die bei jeder ETV eingebracht und beschlossen werden können).
Denn es gibt Gesetze für Eigentumsgemeinschaften, die jede ETG einhalten muß, um solche Sicherheitsrisiken gar nicht erst auftreten zu lassen. Der Verwalter muß sich um deren Ausführung kümmern!
Wo steht in der Frage, dass es sich um eine WEG handelt???
Die einfachste Formel deine Frage zu beantworten, wäre ein Anruf bei der Hausverwaltung bzw. Vermieter.
Eine gesetzliche Grundlage, in der für alle Bereiche geregelt ist, wo und wie viele Feuerlöscher aufgestellt werden müssen, gibt es nicht.
Meines Wissens muss ab einer bestimmten Heizölbevorratung außerhalb eines Lagerraumes ein Feuerlöscher installiert sein.
Warum sollte denn aus deiner Sicht die (hoffentlich feuerfeste) Tür zum Öllagerraum nicht abgeschlossen sein?
Für einen beleuchteten Notschalter an der Heizanlage sehe ich keine Notwendigkeit, an der Anlage hat kein Unbefugter herumzufummeln.