Mietrecht: Heizung funktioniert nicht!
Hallo liebe Leute,
Ich, besser gesagt meine Freundin, hat ein Problem mit ihrer Vermieterin.
In der Wohnung meiner Freundin funktionieren 3 Heizkörper nicht! Im Schlafzimmer, Wohnzimmer und Babyzimmer (Die Süße ist 3 Monate alt).
Meine Freundin hat die Vermieterin angerufen. Meine Freundin schilderte ihr die Probleme und was die Vermieterin dazu gesagt hat finde ich eine Frechheit.
Sie sagt zu meiner Freundin (DIE EIN TYPISCHES MÄDEL IST!!!) sie soll mal Luft aus dem Heizkörper lassen oder Wasser auffüllen! Wenn das nicht funktioniert soll sie einen Klempner anrufen, den sie dann aber selber bezahlen muss.
So nun meine Frage: Ist das rechtens? Muss eine Vermieterin nicht dafür sorgen das alles funktioniert in der Wohnung? Wenn sie nichts unternimmt kann man dann eine Mietminderung einfordern? Wenn ja, wie viel %? Aber am wichtigsen ist uns das die Heizung im Kinderzimmer funktioniert!!!!!
Hoffe jemand kann uns helfen :)
10 Antworten
Die Heizung MUSS funktionieren.
Wenn nicht, muss sie den Vermieter/Verwalter SCHRIFTLICH um Behebung bis dann u. dann ( Termin setzen !!) bitten bzw. deutlich dazu auffordern.
Gleichzeitig im Schreiben ankündigen, dass sie bei NICHT-Behebung des Schadens die Miete ab dem Monat , der auf den fruchtlosen Behebungstermin folgt, die Miete um ... % kürzen wird.
Die Höhe des Kürzungsbetrages in % ist ein Kapitel für sich. Es muss im vernünftigen Rahmen liegen. Aber wenn die Wohnung fast gar nicht zu heizen ist, ist das eine enorme Beeinträchtigung.
Ich würde einfach 50% Kürzung ankündigen. Das scheint gerechtfertigt und macht dem Vermieter Beine......
Ich wünsche, dass es schnell klappt, schon wg. dem Baby.
Die Vermieterin ist für den ordentlichen zustand der Heizung verantwortlich,alleine schon sollte in der Heizperiode,die Ende September beginnt,die Heizung funktionieren,desweiteren hast du ein Kleinkind,also,ich gebe dir mal einen Rat,ab zu nächsten Stelle in der Nähe zum Mieterschutzbund,dort Mitglied werden,das kostet ca.100 Euro im Jahr,aber dann rappelt es bei deiner Vermieterin und sie macht dann was.Du hast sicherlich eine Verbraucherzentrale in deiner Stadt,da kannst du dir auch Rat holen,die haben da auch kompetente Leute,die dir weiterhelfen können
Wir bezahlen 40 alle 6 Monate.
In einer Mietwohnung hat der Vermieter dafür zu sorgen, daß die zur Verfügung gstellten Geräte auch funktionieren. Der Vermieter kann fordern, daß sich der Mieter um den Klempner kümmert. Die Rechnung muss aber der Vermieter bezahlen. Heizung entlüften ist noch nicht so das Thema, aber neues Wasser einfüllen. Es kann aber bei beidem nicht vom Mieter gefordert werden, dieses durchzuführen.
Eine nicht funktionierende Heizung ist Grund zur Mietminderung. Allerdings müssen einige Pflichten beachtet werden (Fristsetzung für die Reparatur zB).
Deine Freundin soll sich mal an den Mieterbund wenden (als Mitglied zahlt man 6 Euro monatlich und hat volle Rechtsberatung).
Heizkörper entlüften ist eigentlich Mietersache. .. ist darüber hinaus echt kein Problem.. Kinderleicht!
Ob in der Heizung Luft ist hört Mann und Frau. Es gluckert. Entlüften ist eine gute Idee. WEnn dann allerdings der Heizkörper immer noch nicht warm wird, ist das Ventil zu, verstopft oder wie auch immer. Dann muss das ein Klempmer austauschen. Die Kerle hier könnten auch vorsichtig mit einem Schraubenzieher oder ähnlichem gegen das Ventil klopfen und somit das feste Ventil wieder lose kriegen. Aber mir als Mädel trau ich mir das nicht zu (aus Angst mehr kaput zu machen). Wie dem auch sei, Klempner beauftragt und bezahlt Vermieterin.
hab vergessen zu schreiben das ich das schon gemacht habe...aber da war keine luft drin in der heizkörper...