kurzfristig angekündigter Vermieterbesuch - was tun?
Ich habe meine Mietwohnung zu Ende Juni gekündigt und mein Vermieter will - verständlicherweise - Besichtigungen für potentielle Nachmieter durchführen.
Allerdings habe ich unregelmäßige Arbeitszeiten. Nun hat mir mein Vermieter heute angekündigt, dass er morgen Abend mit Interessenten eine Wohnungsbesichtigung durchführen will. Zu der angekündigten Zeit muss ich aber arbeiten. Also habe ich dies dem Vermieter umgehend mitgeteilt und einen alternativen Besichtigungstermin für diese Woche vorgeschlagen. Der Vermieter besteht jedoch auf den Termin morgen, weil jetzt nicht mehr genug Zeit sei, um den Interessenten abzusagen.
Einerseits hatte ich dem Vermieter gesagt, dass ich mittwochs abends häufig kann. Andererseits hatten wir nicht konkret über diesen Mittwoch gesprochen und ich war davon ausgegangen, dass mich der Vermieter deswegen noch einmal fragt oder mich wenigstens mindestens 3 Tage vorher über den Besichtigungstermin informiert, damit ich mich darauf einstellen kann (z.B. Arbeitszeiten tauschen o.ä.).
Was soll ich jetzt tun? Dem Vermieter entgegenhalten, dass es morgen nicht geht? Versuchen, kurzfristig noch frei zu kriegen bzw. früher von der Arbeit gehen zu können, um den Termin einhalten zu können?
4 Antworten
Da du der Besitzer der Wohnung bist und das Hausrecht hast, entscheidest du, wann die / eine Besichtigung möglich ist. Der Vermieter hat sich also nach dir zu richten und nicht umgekehrt. Da muss er halt den Interessenten absagen und deine Terminvorschläge akzeptieren.
Geh mal schön arbeiten. Es heisst ja Terminvereinbarung und nicht Terminichbestehdrauf.
Der VM soll mal schön seine Besichtigungen sammeln und mit dir rechtzeitig einen Termin vereinbaren.
Nun hat mir mein Vermieter heute angekündigt, dass er morgen Abend mit Interessenten eine Wohnungsbesichtigung durchführen will.
Der hat kein Recht einen Termin einfach kurzfristig anzukündigen, der muss Besichtigungstermine rechtzeitig ! mit Dir abstimmen!
Lassen Sie nur die Personen in die Wohnung, die für den Zweck der Besichtigung erforderlich sind. Wer Ihnen nicht vorgestellt wird, darf nicht mit in die Wohnung. Notieren Sie sich Name und Funktion aller Personen.
https://www.merkur.de/leben/wohnen/mieter-muessen-wohnungsbesichtigung-ermoeglichen-zr-7186203.html
https://www.arag.de/auf-ins-leben/mietrecht/wohnungsbesichtigung-vermieter/
Der Vermieter darf sein Besuchsrecht nur zu ortsüblichen Zeiten ausüben, das heißt generell werktags unter Berücksichtigung von Ruhezeiten. Sind Sie berufstätig, muss Ihr Vermieter auf Ihre Arbeitszeiten Rücksicht nehmen und beispielsweise nach Ihrem Feierabend kommen. Laut einem Gerichtsurteil sind Ihnen drei Besichtigungen im Monat von 30 bis 45 Minuten zwischen 19 und 20 Uhr zuzumuten (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01). Sind Sie kurzzeitig verhindert, wegen einem kurzen Urlaub, Krankheit und starkem Geschäftsanfall muss Ihr Vermieter das akzeptieren und den Termin unter Umständen verschieben.
Der Vermieter besteht jedoch auf den Termin morgen, weil jetzt nicht mehr genug Zeit sei, um den Interessenten abzusagen.
Sorry - das ist sein Problem - aber nicht Deines.
Du kannst morgen nicht.
Sag das deinem Vermieter. Er darf nicht in deine Wohnung ohne dein Einverständnis. Das wäre Hausfriedensbruch.
Soll sich mindestens eine Woche vorher mit dir über einen Besichtigungstermin einigen. Rein lassen mußt du die Leute, aber nicht so Hopp-Hopp.