Wie lange muss ich auf die Reparatur warten-Vermieter?
Hallo, wie lange muss ich auf die Reparatur warten? Vor vier Wochen hat mir der Hausmeister gesagt, dass er jemanden vorbeischicken wird, der mir die Tür repariert. Aber bis jetzt hat mich niemand kontaktiert. Habe dem Hausmeister eine E-Mail geschrieben, aber er hat nicht geantwortet. Soll ich mal beim Kundenservice der Wohnungsgesellschaft anrufen?
3 Antworten
Ist die Tür mit einem Mangel behaftet, ist dieser dem Vermieter schriftlich per Einwurfeinschreiben, wegen der Beweisfähigkeit, anzuzeigen und eine angemessene Frist zu setzen (hier ca. zwei Wochen). Dabei ankündigen, dass du bei Verzug selbst einen Handwerker beauftragen und dessen Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen wirst.
Als erstes mal schriftlich an den Vermieter, bzw. die Wohnungsgesellschaft schreiben. Nur diese kann dem Hausmeister Arbeitsaufträge geben.
Egal ob beim Hausmeister oder bei der Wohnungsgesellschaft. Ich würde dort alle paar Tage nerven bis was passiert.