Ausgesperrt - Hausmeister öffnet Türe. Wer bezahlt die Schäden?
Am Wochenende haben wir uns aus der Wohnung ausgesperrt - dabei steckte der Schlüssel von innen und die Tür ist lediglich zugeschnappt. Da ein Schlüsseldienst zu teuer gewesen wäre und wahrscheinlich noch mehr Schäden angerichtet hätte, hat sich der Hausmeister dazu bereit erklärt, uns zu helfen und uns die Türe zu öffnen.
Nach knapp einer Stunde hat er es mithilfe eines Drahtes geschafft, die Türe zu öffnen - hat dabei jedoch deutlich sichtbare Schäden/Abnutzungen an der Türe und dem Türrahmen verursacht. Er sagte uns, dass wir uns keine Sorgen um die Kaution machen sollten und die Abnutzungsstellen lediglich mit Füllmasse ausfüllen sollen und drüber lackieren sollen - dann wäre es erledigt.
Der Vermieter ließ nun jedoch verlauten, dass "irgendjemand" die Kosten für eine neue Tür tragen müsse. Kann man das irgendwie über die Hausrat/Haftpflicht (von uns oder dem Hausmeister) abwickeln, oder müssen wir als Vermieter nun wirklich für den Schaden aufkommen, den der Hausmeister dabei verursacht hat?
6 Antworten
Wenn der Hausmeister für diese Arbeit von Euch Geld bekommen hat, dann müsste er den Schaden bezahlen. Wenn nicht, hat er im Auftrag des Vermieters gehandelt, dann muss er auch den Schaden auf Kosten des Vermieters beheben, weil er einen Arbeitsvertrag mit dem Vermieter hat, in dem möglichweise steht, dass er Kleinrep. zu machen hat und mit dem Gehalt abgegolten werden. Wenn eine Tür nur zugeschlagen ist, ist es ratsam immer einen Schlüsseldienst zu rufen, weil dann die Tür fast ohne Beschädigungen geöffnet werden kann. Nur vorher am Telefon den Preis absprechen sonst erlebt man böse Überraschungen.
Der Hausmeister hat in deinem Auftrag gehandelt. Er war also dein "Erfüllungsgehilfe". Dann haftest du auch für Schäden, die er anrichtet.
Anders wäre es, wenn der Vermieter den Hausmeister beauftragt hätte.
Den Austausch der kompletten Tür zu verlangen, ist unangemessen, wenn eine Reparatur der offenbar nur oberflächlichen Schäden ausreicht, um die Türe technisch und optisch wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.
Ihr könnt den Schaden Eurer Privathaftpflichtversicherung melden. Diese wir ggfs. berechtigte Ansprüche des Eigentümers befriedigen und unberechtigte oder überhöhte Forderungen in Eurem Namen zurückweisen - notfalls auch vor Gericht.
Ein Schreiner kann das so perfekt, dass man hinterher wirklich nichts mehr sieht.
Ich öffne eine ins Sc hloss gefallene Tür binnen 10 Sekunden mittels einer zurechtgebogenen Fahrradspeiche ohne jeglichen Schaden an Türblatt oder Dichtung. Wenn dazu der HM nicht in der Lage ist, sollte er die Finger davon lassen. Er hat den Schaden durch seine Unfähigkeit angerichtet, warum solltet ihr den ersetzen? Weise die Forderung zurück mit dem Verweis auf den Verursacher. Möglichweise ist er übr den Vermieter versichert. Dessen Haftpflich muss für den Schaden aufkommen, du zahlst schließlich innert deiner Betriebskostenzahlung auch anteilig die Versicherungsbeiträge.
.Nach knapp einer Stunde hat er es mithilfe eines Drahtes geschafft, die Türe zu öffnen - hat dabei jedoch deutlich sichtbare Schäden/Abnutzungen an der Türe und dem Türrahmen verursacht.
Wie ist dies denn möglich. Wie hat er es denn fertig gebracht mit einem Draht den Türrahmen und die Tür zu beschädigen ? Hat er zwei linke Hände ?
Außerdem scheint der Hausmeister für solch ein aufmachen der Tür überhaupt nicht berechtigt zu sein. Bitte beachte ein Hausmeister hat einen Vertrag mit dem Hausbesitzer.
Ist die Türe denn "technisch und optisch" in diesem Zustand, wenn man eventuelle Abschabungen von Holz mit Füllmasse ausfüllt und darüber lackiert?
Die Sicherheit der Türe ist ja in geschlossenem Zustand weiterhin gewährleistet, da lediglich die Türfalle leicht frei liegt.