Kann der Vermieter einen Hausmeister in NK-Abrechnung aufführen, wenn kein Hausmeister bekannt ist?
In meiner Nebenkostenabrechnung ist eine Hausmeister-Vergütung angeschlagen, wo mein Anteil 58€ beträgt. Es existierte aber kein Hausmeister. Es lag weder ein Name noch eine Telefonnummer vor. Es hat sich auch nie jemand im Haus blicken lassen oder irgendwelche Reparaturen durchgeführt. Wenn Kleinigkeiten, wie Glühbirne austauschen im Treppenhaus oder sonstiges anfielen, haben wir Mieter das selber gemacht. Kann der Vermieter trotzdem die Vergütung von uns verlangen??? Nun verlangt er eine Unterschrift von mir, wo ich bestätige, dass ich auf die Geltendmachung von Rechten verzichte und die Einbeziehung der Hausmeisterkosten akzeptiere. Desweiteren kommt hinzu, dass er mich nicht selber kontaktiert, sondern immer alles über meinen Nachbarn ausrichten lässt und mich unter Druck setzt sofort zu unterschreiben. Darf der das??? Kommt mir ales etwas komisch vor!
3 Antworten
Hausmeisterkosten gehören zu den Kosten, die nur dann abgerechnet werden dürfen, wenn nachvollziehbar und physisch einer vorhanden ist.
Unter Druck setzen lassen mußt du dich auch nicht, du hast mindestens 14 Tage, wenn nicht sogar 4 Wochen Bedenkzeit.
Ich würde an deiner Stelle da nicht unterschreiben und die Nebenkostenabrechnung durch Widerspruch anfechten. Wenn das die einzige Position ist, die strittig ist, kannst du ja abzüglich der Hausmeisterkosten fristgerecht bezahlen.
Hier mal noch ein Link zum Thema:
http://www.homeglee.com/forum/mietrecht/muss-vermieter-hausmeisterkosten-aufdecken
Beachte auch den Link im Link, führt zu einem BGH-Urteil, welches du als Argumentationsgrundlage nutzen kannst.
Ich nehme an, die Nebenkostenabrechnung bezieht sich auf das ganze Jahr. Mit 58,- €, also rund 5 € pro Monat bist Du echt günstig dran. Ich vermute mal, dass der Vermieter/Eigentümer des Hauses selbst alle Hausmeistertätigkeiten durchführt, außer die Mieter wechseln schneller eine Glühbirne aus. Für diese Tätigkeit möchte er eine Vergütung haben, aber da hat er wohl Pech gehabt. Sinnvollerweise sollte er einen Hausmeisterdienst beauftragen. Der kostet zwar dann pro Mieter deutlich mehr, aber er wird überwiegend von den Mietern bezahlt und er muss sich nicht mehr selbst kümmern. Spart Arbeit, Zeit und wie man hier wieder sehen kann, auch eine Menge Ärger.
Natürlich kann er die verlangen, sofern es einen Hausmeister gab. Dieser muss ja nicht zwingend bekannt sein, das kann ja auch z.B. ein externer Dienst sein. Das kannst Du ja selbst bei ihm vor Ort prüfen, dieses Recht hast Du...
Diese Unterschrift musst Du allerdings natürlich nicht leisten, und solltest Du auch nicht tun...
Es gibt keinen externen Dienst. Das weiß ich. Er kam jetzt mit einer Telefonnummer an, aber erst nachdem wir ihm gesagt haben, dass wir mit dem Posten nicht einverstanden sind. Es ist garantiert so, dass es wirklich keinen Hausmeister im letzten Jahr gab und er die Kosten, die wir zahlen müssen, in seine eigene Tasche steckt. Dafür ist er bei anderen Mietern schon bekannt...
Wie gesagt, Du solltest die Abrechnung vor Ort prüfen, er muss für alle abgerechneten Kosten Originalbelege vorlegen können, wenn nicht, musst Du die auch nicht zahlen. Und wenn Du den konkreten Verdacht hast, dass Belege gefälscht sind, würde ich sogar Anzeige wegen Betrugs und Urkundenfälschung erstatten, dann kann die Staatsanwaltschaft den Laden mal aufräumen...
So werde ich das machen. Die Aktion von ihm stinkt zum Himmel.. Danke für die Antwort! :-)