Balkontür hat Risse und ist undicht, bezahlt es der Vermieter?
Meine Balkon ist eine Holztür, die außenrum dickeres Holz hat und unten mittig ein rechteck mit dünnem Holz und darüber ein Rechteck mit einer dünnen Glasplatte. Das dünnere Holz unten hat in den letzten 10 Jahren angefangen risse zu bilden, der größte ( Breite vllt 1mm ) ging sogar durch die dünnere Holzplatte. Es waren keine großen Risse, aber lange. Dann kam ein Maler&Lackierer, dieser schien die Risse bearbeitet zu haben, doch jetzt kam der größte Riss wieder. Außerdem sind die Dichtungen zur Hälfte nicht mehr am Türrahmen dran, die Tür geht nicht komplett bis zum Balkonboden sondern dort ist eine Lücke die Luft durchlassen kann und die dünne Glasplatte hält die Kälte auch nicht draußen. Unpraktisch ist ebenfalls, dass die Balkontür neben der Heizung liegt. Wenn ich das dem Vermieter mitteile, hätte ich eine Chance auf eine neue Tür? ( Haben keinen einen Vermieter, sondern eine Wohnungsgesellschaft die recht zuverlässig Sachen repariert etc )
2 Antworten
Den Mangel sofort per Einwurfeinschreiben dem Vermieter / der HV zur Kenntnis geben und für die Abstellung eine Frist von drei Wochen setzen. Ob der Vermieter reparieren oder eine neue Tür einsetzen lässt, entscheidet er. Gerät er in Verzug, darfst du zumindest (in deinem Fall) die Reparatur selbst beauftragen und deren Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.
Der Mangel ist erheblich, deshalb steht dir ab Inkenntnissetzung des Vermieters auch eine angemessene Mietminderung zu. Ich sehe eine Quote von 3 bis 5%, je nach Auswirkung (Zugluft, Energieverlust) als angemessen.
Das solltest du umgehend schriftlich melden.
Wenn die Tür undicht ist, zahlst du mehr Heizkosten. Also müßte eine neue Tür her.