reparatur der balkontür?
mein Problem ist das bei uns die Balkontür schon eigentlich bevor meine Familie und ich hier eingezogen sind. Jedes mal wenn wir wegen der Tür angerufen haben hat der Vermieter uns einen Reparatur geschickt, der es nur soweit repariert das es nur richtig auf und zu geht. und dieses Spiel machen wir jedes Jahr immer zur winters zeit Denn eigentlich ist die Tür nicht richtig montiert aufgrund eines Brandes wurde sie damals ersetzt. jetzt aber ist die Tür total kaputt. also öffnen geht gar nicht mehr aber so richtig zu ist sie auch nicht. deswegen meine frage: kann man beim Vermieter auf Mietminderung klagen und wenn ja um wie viel Prozent?
4 Antworten
Der Balkon gilt als Wohnfläche. Da er nicht mehr genutzt werden kann, darf die prozentanteilige Fläche von der Miete abgezogen werden. Ratsam ist es aber, darüber mit dem Vermieter zu reden und ihm klarzumachen, dass ihn das auf Dauer teurer kommt als eine neue Tür.
Wegen einer Mietminderung klagt man nicht. Man setzt diese einfach durch.
Grundsätzlich solltet Ihr den Vermieter nochmals schriftlich und nachweislich (Einwurfeinschreiben) auffordern, den Mangel zu beseitigen und hier eine Mietminderung bei ausbleibender Beseitigung ankündigen.
Die Höhe der Mietminderung lässt sich über diverse Mietminderungstabellen im Internet herausfinden.
Ihr müsst ihn SCHRIFTLICH auffordern den Schaden zu beheben. Dazu müsst ihr ihm eine Frist setzen. Wenn er diese verstreichen lässt, könnt ihr selbst einen Handwerker beauftragen und dann mit der Miete verrechnen.
Vom Telefonieren ändert sich aber gar nichts
Kann man durchaus, nur sollte man darüber nähere wissen. Erkundige Dich bei einem Mieterschutzverein o.ä. in Deiner Nähe!
Die Kosten der Reparatur können erst im übernächsten Monat gegen die Miete aufgerechnet werden. Die Ersatzvornahme ist der richtige Weg um das Problem endgültig aus der Welt zu schaffen. Die Mietminderung lässt die Kälte dennoch in die Wohnung.