Betriebskostenabrechnung für 1 Monat 292€, ist die Abrechnung Fehlerhaft? Anbei ein Screenshot?
Hallo zusammen,
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
es geht um meine Betriebskostenabrechnung die ich nicht so ganz verstehe.
Mein Einzug in die Wohnung war der 01.12.2018
laut Abrechnung ist mein Abrechnungszeitraum 01.12.2018 bis 31.12.2018
also 1 Monat. und ich muss 292,07€ Betriebskosten bezahlen.
bisschen viel oder? alleine Niederschlagwasser 126,45€ und das für einen Monat
wenn ich das richtig verstehe.
was noch sehr seltsam ist, sind die Hausmeister kosten
ich habe hier noch nie einen Hausmeister gesehen. meine Nachbarin hatte unseren Vermieter mal darauf angesprochen.
er sagte nur, ja die ganzen Reparaturen wären doch so teuer.
darf er diese kosten an uns abwälzen?
anbei ein Screenshot der Abrechnung
für Hilfe wäre ich euch sehr dankbar
8 Antworten
Die Abrechnung ist, zumindest, beim Niederschlagswasser falsch.
Hier ist nicht durch 12 geteilt worden; es müssten 10,54 € sein.
Alle anderen Positionen, die nach qm abgerechnet wurden, sind entsprechend durch 12 geteilt worden.
Das Niederschlagswasser ist abhängig von der zu berücksichtigenden Fläche; das kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Das Niederschlagswasser steht entweder im Grundsteuerbescheid oder in der Wasserabrechnung (das ist, je nach Kommune, unterschiedlich).
Wie die Anteile von 178 Personeneinheiten ermittelt wurden, kann man aus der Ferne nicht beurteilen; wenn man Deinen Anteil in der tatsächlcihen Höhe betrachtet, kann das schon für einen Monat hinkommen.
Wenn aber die 178 Personeneinheiten für ein Jahr gelten sollen, müsste auch hier durch 12 geteilt werden.
Die Hausmeisterkosten müssen im Mietvertrag vereinbart sein.
Bei der Umlegung von Hausmeistertätigkeiten kommt es daher darauf an, dass nur Maßnahmen zur Pflege von Einrichtungen und zur Verhinderung eines Schadens als Hauswartkosten umlegungsfähig sind. Kosten für Erneuerungsarbeiten sind nicht umlegungsfähig.
Reparaturen dürfen nicht umgelegt werden.
Bei Wartungsarbeiten, die über die bloße Kontrolle, Pflege und Erhaltung hinausgehen, muss der Vermieter daher nach umlegungsfähigen und nicht umlegungsfähigen Nebenkosten aufteilen und so die Betriebskosten herausrechnen und umlegen.
Wenn ich unterstelle, daß außer Niederschlagswasser alles andere richtig ist, ergibt sich:
292,07 € ./. 126,45 € + 10,54 € = 155,08 ./. 130 € = 25,08 € Nachzahlung
Du solltest Widerspruch gegen die NK-Abrechnung einlegen und die Korrektur des Niederschlagswassers einfordern - ja nachdem, wie lange das dauert, sollten die 25,08 € dann überweisen werden.
Bei Niederschlagswasser wurde nicht auf einen Monat zurückgerechnet. Da wären lediglich 10,54 EUR fällig. Den Differenzbetrag zu 126,45 in Höhe von 115,91 EUR ziehe von der geforderten Nachzahlung ab: Es verbleibt eine Nachzahlung von 46,16 EUR.
Du legst per Einwurfeinschreiben Einspruch ein, begründest ihn entsprechend und teilst mit, dass du nur korrekt berechnete Nachzahlung überweisen wirst. Das darfst du so, da es sich um einen inhaltlichen (Berechnungs-)Fehler handelt, den Mieter selbst korrigieren dürfen.
Die übrigen Positionen selber noch mal nachrechnen, nach m. M. stimmen diese rein rechnerisch.
ich würde bei der Hausverw. anrufen und mir erklären lassen, wie die hohen Kosten Niederschlagwasser zustande kommen und eine Kopie der Abrechnung (Gemeinde, die Gesamtkosten) anfordern. Diese Kosten erscheinen mir SEHR hoch.
Hausmeister: es gibt sicher eine Firma, eine Person, die auch für Ihr Objekt zuständig ist und gelegentlich für Ordnung sorgt (Mülltonnen, kleinere Reparaturen....), hat jede Hausverwaltung
Also ich denke, dass hier die eine oder andere Position fürs ganze Jahr gerechnet ist und nicht nur für 1/12 (z.B. Niederschlagswasser). Frag bei deiner Hausverwaltung, die die Abrechnung gemacht haben, freundlich nach. Ggf. zum Mieterverein/Mieterschutzbund gehen. Aber mehr als 100-120 EUR Abschlag pro Monat sollte man bei einer 50 qm Wohnung nicht zahlen müssen.
Aber mehr als 100-120 EUR Abschlag pro Monat sollte man bei einer 50 qm Wohnung nicht zahlen müssen.
Der Durchschnitt inkl. Heizkosten liegt bei 2,50 - 3 € pro m².
Wenn es keinen Hausmeister gibt, kann er das auch nicht auf die nebenkostenabrechnung setzen.
ansonsten solltest du von den Energieversorgern einen Zettel mit den genauen Daten bekommen