Nachmieter ändert bei Makler Einzugstermin

7 Antworten

Mein Vermieter sagte mir schriftlich zu, dass ich die Wohnung zum 31.8. verlassen kann, wenn ich einen Nachmieter gefunden habe

Für mich bedeutet das, Du bist erst raus, wenn der Mietvertrag vom neuen Mieter zum 01.09.2012 beginnt.

Dass der neue Mieter erst zum 01.10.einzieg´hen will ist Dein Pech.

Du könntest versuche einen Nachmieter zu finden, der ab 01.09. einzieht, aber in der Regel muss der Vermieter den von Dir gestellten Nachmieter nicht akzeptieren.

Du kannst nur versuchen mit dem Vermieter zu reden und hoffen, dass er aus Kulanz einen Teil oder die ganze Miete erlässt.

Dass sie einen Nachmieter stellen und deshalb ihre Kündigungsfrist verkürzen können, ist reine Kulanz des Vermieters. Diese Kulanz kann er ausüben oder auch nicht. Wenn kein Nachmieter zu dem von Ihnen gewünschten Termin zustandekommt, aus welchem Grund auch immer, müssen Sie die gesamte Kündigungsfrist einhalten. Sie können auch niemand anderem dafür verantwortlich machen, wenn Ihr Mietvertrag gilt Nummer bis zu seinem Ende. Das hat nichts damit zu tun das im beispielsweise den Strom vorher abmelden oder ausziehen.

Wieso bist Du der Meinung, dass der Vermieter, Makler, Nachmieter willkürlich handeln. Zunächst einmal bist Du diejenige, die einen Mietvertrag gekündigt hat und da sind nun mal 3 Monate Kündigungsfrist (mindestens) vorgesehen und nicht weniger. Dass Du schon einen Monat vor Ablauf des Mietvertrags auszieht, daran ist der Vermieter nicht Schuld. Du bist selbst das Risiko eingegangen, evt. für einen Monat zwei Mieten bezahlen zu müssen. Der Vermieter hat Dir eine Zusage gemacht, die er bestimmt gerne eingehalten hätte, aber daran ist er nicht gebunden, da er den Vertrag damit nicht beendet hat. Dass er einen passenden Nachmieter gefunden hat, zeigt, dass er sich ehrlich bemüht hat. Dass dieser aber plötzlich erst einen Monat später einziehen will, dafür kann er nichts. Im übrigen hätte es gar nichts genützt, wenn Du einen Nachmieter gesucht hättest. Erstens hat der Vermieter aus gutem Grund jederzeit das Recht Kandidaten abzulehnen und wer sagt Dir, dass ein von Dir gefundener Nachmieter auch wirklich zum 1.9. eingezogen wäre und nicht auch erst einen Monat später? Hätte genauso passieren können. Ich vermute einfach mal, dass der Nachmieter auch erst zu spät gemerkt hat, dass er nicht ganz fristgerecht gekündigt hat und nun vermeiden will, dass er in einem Monat doppelte Miete hat. Die Maklerin kann sicher am allerwenigsten dafür. Ich würde es also nicht Willkür nennen. Zumindest nicht seitens Mieter, Makler, Nachmieter. Willkürlich hast Du gehandelt, in dem Du Dich entschlossen hast, bereits einen Monat vor Ablauf des einen Mietvertrags schon einen anderen zu beginnen. Deineseits ist es großes Pech, dass Du aber selbst zu vertreten hast. Du bist ein Risiko eingegangen und manchmal schlägt das dann auch durch. Hoffe bitte auch nicht, dass Dir der jetzige Vermieter was schenkt. Wozu auch? Er ist sicher kein Wohlfahrtsinstitut und muss vermutlich selbst schauen, wo er bleibt. Ach ja: Es wird Dir nicht gelingen zu beweisen, dass mit dem Nachmieter ursprünglich ein Mietvertrag zum 1.9. geschlossen wurde. Dafür hast Du keine Anhaltspunkte. Ich würde an Deiner Stelle nach dem Auszug jedoch genau verfolgen, ob der Nachmieter schon gut vor dem 1.10. einzieht. Solltest Du so etwas mitbekommen, dann hast Du eine Chance gegen Deinen Vermieter, denn das wäre dann schon grenzwertig hinsichtlich Betrug.

Da solltest du mal einen Anwalt fragen weil so ganz richtig ist das ja nun nicht, was der Vermieter da macht. Du hast ja alles schriftlich und mit deinem Vermieter solltest du dich mal in Verbindung setzen und sie Sache mit ihm klären. Schließlich hast du dich selber ja auch gekümmert. http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka4.htm evtl findest du auf der Seite etwas, was dir weiter helfen könnte!

Entscheidend ist der Vertragsbeginn des Nachmieters nicht der Einzugstermin.

Wenn Du nachweisen kannst des Vertragsbeginn des Nachmieters der 01.09.12 ist bist Du aus dem Schneider. Wenn nicht hast Du leider Pech gehabt.

... denn diese Willkür finde ich mehr als fraglich!

So willkürlich ist das nicht. So lange Dich der Vermieter nicht aus dem Vertrag entläßt bzw. Deine Kündigungsfrist endet bleibst Du ihm gegenüber in der Pflicht.

Irgend welche Einträge im Internet zählen da nicht wirklich.