Kündigung eines Mietvertrages Unterschrift vergessen, aber persönlich vorbeigebracht

6 Antworten

Finde ich zwar unverschämt von der Hausverwaltung aber sie ist im Recht.

Auch ein Formfehler kann eine Kündigung unwirksam machen.

Eine frühere Bestätigung für die Kündigung hat deine Mama wohl nicht erhalten?

Ja, das war dumm. Tatsächlich ist die Kündigung ohne Unterschrift unwirksam und der Mietvertrag gilt weiterhin, bis eine wirksame Kündigung erfolgt ist.

Sandra7504 
Beitragsersteller
 19.10.2012, 12:18

Danke erst einmal für die Antworten !!! Nein, die Hausverwaltung hat sich nicht früher gemeldet und sie daraufhin gewiesen, dass die Unterschrift fehlt. Traurig nur dass man mit einer fast 60jährigen langjährigen Mieterin so um geht. Da denkt sie, sie macht alles richtig, wenn sie persönlich vorbeigeht und sich die Abgabe noch bestätigen lässt.... und dann eine Unachtsamkeit. Vielleicht haben wir ja noch ne Chance, wenn sie sich an eine Tageszeitung wendet.....da gibt es ja für solche Fälle eine Rubrik . Vielen Dank aber für die Antworten !,,,

WetWilly  19.10.2012, 13:14
@Sandra7504

Man könnte den Spiess auch umdrehen: wie kann man so blöd sein und bei einer so wichtigen Angelegenheit die Unterschrift vergessen?

Dumm gelaufen für Mutti.

Allerdings frage ich mich wie die HV darauf kommt das Mutti noch 2 MM zahlen soll da es doch keine wirksame (unterschriebene) Kündigung gibt;-)

Ich würde sagen/raten Mutti soll mit der abgestempelten Kündigung noch mal zur HV gehen und diese dort vorlegen. Aber um Himmels Willen nicht aus der Hand geben. Eine Kopie am besten selbst machen.

Offensichtlich haben die Hausbesitzer Schwierigkeiten ihre Wohnung zu vermieten? Und ich dachte, dass Wohnungsnot wäre? War jemand als Zeuge bei der Übergabe der Kündigung von Seiten der Mutter dabei?
Ich würde mit Zeugen zur Hausverwaltung und zum Hausbesitzer gehen und die Sache klarstellen. Alles schriftlich und mit Kopie bitte. Falls das alles nichts fruchtet, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten.
Alles Gute Dir und Deiner Mutter !!

Meiner Meinung nach müsste es da doch eine Chance geben: Die Mutter hat eine von der Hausverwaltung mit Eingangsstempel versehene Kündigung in Händen. Somit hat die Hausverwaltung den Kündigungseingang zum angegebenen Datum bestätigt!!!