Unbekannte Person hat in meinen Namen Wohnung gekündigt. Rechtens?
Wahrscheinlich war es die Mutter meiner Freundin, die per Mail die Wohnung im Namen der Tochter und ihres Mannes gekündigt hat. Diese sind im Streit, da die Mutter starke psychische Störungen hat. Um das nicht zu verschlimmern, wurden bisher sämtliche Aktionen von ihr ignoriert. Gestern erhielt meine Freundin die Kündigungsbestätigung per Einschreiben der Hausverwaltung. Sie muss bis zum 31.3. die Wohnung räumen. Im Brief steht, dass es kein Zurück mehr gibt und ein Nachmieter schon gesucht wird. Die Wohnung befindet sich in einer Großstadt. Meine Freundin und ihr Mann haben 4 Kinder und sind jetzt voller Panik. Ich habe dazu geraten eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei aufzugeben mit Angabe der falschen Email adresse, die zur Kündigung genutzt wurde. Dann zur Verwaltung zu gehen mit dem Aktenzeichen. Ist das so korrekt? Müssen sie trotzdem Angst haben? Kann man den Schreiber der Mail ermitteln? Danke schon mal
16 Antworten
Nein, Deine Freundin muss keine Angst haben.
Wahrscheinlich war es die Mutter meiner Freundin, die per Mail die Wohnung im Namen der Tochter und ihres Mannes gekündigt hat.
Ist unwirksam:
Laut §568 muss die Kündigung in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift sein.
Diese sind im Streit, da die Mutter starke psychische Störungen hat. Um das nicht zu verschlimmern, wurden bisher sämtliche Aktionen von ihr ignoriert. Gestern erhielt meine Freundin die Kündigungsbestätigung per Einschreiben der Hausverwaltung.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und bedarf keiner Bestätigung: aber hier ist die Kündigung zum Glück ja eh unwirksam.
Sie muss bis zum 31.3. die Wohnung räumen.
Muss sie nicht.
Im Brief steht, dass es kein Zurück mehr gibt und ein Nachmieter schon gesucht wird. Die Wohnung befindet sich in einer Großstadt.
Deine Freundin soll peer Einwurfeinschreiben mitteilen, dass sie nicht gekündigt hat sondern irgendjemand und dass die Kündigung eh nicht wirksam ist weil sie per mail geschrieben wurde und keine eigenhändige Unterschrift vorliegt.
Ich würde einfach schreiben:
Seher geehrte Damen und Herren, ich habe nicht gekündigt und auch keine Kündigung unterschrieben.
Eine Kündigung bedarf laut BGB der Schriftform und mit eigenhändiger Unterschrift; jegliche Kündigungen per Mail sind also unwirksam.
Es kann somit auch keine rechtswirksame Kündigung vorliegen und ich werde weder ausziehen, noch Besichtigungen dulden.
Entweder ist ein Irrtum unterlaufen oder jemand hat sich einen schlechten Scherz erlaubt.
Ich habe dazu geraten eine Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei aufzugeben mit Angabe der falschen Email adresse, die zur Kündigung genutzt wurde.
Würde ich auch machen.
Dann zur Verwaltung zu gehen mit dem Aktenzeichen. Ist das so korrekt?
Kann man machen, muss man nicht.
Eigentlich müsste man gar nichts machen, aber ich würde so vorgehen wie oben beschrieben.
Müssen sie trotzdem Angst haben?
Nein.
Kann man den Schreiber der Mail ermitteln?
Ja die Möglichkeit besteht, zumindest von welcher IP-Adresse aus die Kündigung geschrieben wurde; wäre nur blöd, wenn die Mutter das von dem Rechner der Tochter gemacht hätte, falls sie einen hat.
Okay, eine Bekannte meiner Freundin meinte, es geht wenn es bereits mehrfach Kontakt über die Mail gab.
Nein, es gibt den §568 BGB und daran kann nichts geändert werden.
Nein das kann sie zum Glück nicht vom Rechner der Tochter gemacht haben. Die Tochter ist schon Mitte 20 und hat seit Monaten keinen Kontakt mehr zu ihr. Vielen Dank für die tolle und sehr persönliche Antwort
Die Kündigung ist definitiv unwirksam, weil hier eine Kündigung durch die Mieterpartei
NICHT in Schriftform an den Vermieter übergeben wurde, siehe §568 (1) BGB.
Damit ist die Kündigungsbestätigung ebenfalls nichtig. Die Hausverwaltung sollte abgemahnt werden.
Noch besser wäre eine totale Ignoranz der Kündigung, weil der Vermieter in Verfolgung der (unwirksamen) Kündigung vermutlich auf Räumung und Herausgabe der Mietsache klagen und somit eine komplette Niederlage vor Gericht erleiden würde. Die Gerichtskosten trägt natürlich der Vermieter. Falls der Vermieter einen Anwalt ins Spiel bringt, würde der den Hinweis auf die unwirksame Kündigung schon geben.
Also keine Panik sondern nur Schadenfreude entwickeln.
Eine professionelle Verwaltung leistet sich nicht derartige Fehler. Eine Abmahnung veranlasst den Verantwortlichen aber vielleicht dazu, die Nase ins BGB zustecken und in Zukunft solche Eklats zu vermeiden.
Damit ist die Kündigungsbestätigung ebenfalls nichtig. Die Hausverwaltung sollte abgemahnt werden.
Finde ich übertrieben und es könnte auch sein dass die Kündigungsbestätigung Fake ist.
Einfach mitteilen das man nicht gekündigt hat , keine rechtswirksame Kündigung vorliegt und man nicht auszieht und daher auch keine Besichtigungen duldet.
Okay, meine Freundin wird aber sicher auf Nummer sicher gehen und morgen schon Bescheid geben, dass die Kündigung nicht von ihr kam. Wegen all dem Ärger wegen ihrer Mutter in letzter Zeit ist sie nervlich eh schon sehr angeschlagen und will nur noch Ruhe. Aber vielen Dank für die Info. Das wird sie sehr beruhigen
Sofort Vermieter informieren dass die Kündigung unwirksam ist weil sie nicht vom Mieter kommt, Anzeige erstatten usw !
Danke. Wird Montag erledigt. Als gestern das Schreiben kam, war niemand mehr im Büro
Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Nur die Person oder Personen können gemeinsam kündigen. Wenn eine andere Person das Kündigungsschreiben gefälscht hat, ist die Kündigung unwirksam. Das muß man mit der Hausverwaltung klären.
Meine Freundin und ihr Mann haben den Mietvertrag abgeschlossen. Die Mutter meiner Freundin hat sich wohl, wir gehen davon aus das nur sie das gewesen sein konnte, als das Paar per Mail ausgegeben. Wegen der Wortwahl in der Bestätigung machen sie sich natürlich große Sorgen
Ja und? Wo ist jetzt das Problem? Die Kündigung ist unwirksam. Wenn die Hausverwaltung herumzickt, an einen Anwalt wenden oder den Mieterschutzbund.
Wenn die Mutter nicht alleinige Hauptmieterin ist, kann sie auch nicht kündigen. Die Kündigung ist also unwirksam. Ihr solltet das mit der Hausverwaltung klären und ggf. einen Anwalt in Anspruch nehmen.
Wahrscheinlich wird man einer Eskalation entgegen wirken koennen, indem man die Verwaltung freundlich auf die Unwirksamkeit der Kuendigung hinweist (sie kommt weder vom Mieter selbst, noch erfuellt sie die Schriftformerfordernis). Damit sollte die Kuh eigentlich schnell wieder vom Eis sein.
Warum also auf Konfrontationskurs mit der Verwaltung gehen? Das hilft doch niemanden.