Wie lange kann das Finanzamt nachforderungen bei der Erbschaftssteuer nachfordern?
2009 hat ein Steuerberater die Erbschaftssteuer errechnet und dies an das Finanzamt weitergeleitet. Auf dieser Grundlage hat das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnet. Nun ist aktuell eine Nachforderung gestellt worden. Wie lange kann das Finanzamt so eine Nachforderung stellen?
3 Antworten
Es kommt darauf an, aus welchem Grund jetzt eine Nachforderung gestellt worden ist! Wenn ein Grundlagenbescheid für den Erbschaftsteuerbescheid z.B. jetzt erst zum ersten Mal ergangen ist (z.B. die Feststellung des Grundbesitzwertes) oder ab er dem Finanzamt neue Tatsachen bekannt geworden sind, die zu einer höheren Steuer führen, dann kann daraufhin der Erbschaftsteuerbescheid geändert werden! Solange die Festsetzungsverjährung des Seuerbescheides für das die Feststellung von Bedeutung ist, noch nicht abgelaufen ist, kann auch die gesonderte Feststellung noch erfolgen!
Beispiel: Erbfall in 2009 > Steuererklärung in 2009 abgegeben > Festsetzungsverjährung endet 31.12.2012 > wenn in 2012 noch was käme > ist es rechtens ab 2013 nicht mehr!
Theoretisch unendlich lang, sie müssen es nur alle 5-6 Jahre wieder neu anmahnen.
Wenn der Bescheid vorläufig war, kann das FA tatsächlich jetzt noch eine Korrektur vornehmen.