Wie sicher ist der berechnete Betrag über Elster?
Seit den letzten Jahren erstelle ich meinen Lohnsteuer-Jahresausgleich über das Elster-Programm über´s Internet.
Bisher hat es mit der Geld-Rückerstattung immer geklappt und die Summe, welche ich zurück erstattet bekam hat auch immer gepasst, manchmal kam sogar mehr zurück, als errechnet.
Dieses Jahr jedoch behaupten die Sachbearbeiter vom Finanzamt, dass ich etwas zurück zahlen soll. Zwar nur einen lächerlicher Betrag, aber die Elster hat mir ausgerechnet, dass ich Geld zurück erstattet bekommen würde.
Mir ist auch aufgefallen, dass das Finanzamt den Steuerfestsetzungs-Betrag höher angesetzt hat, als bei Elster angegeben ist. Und genau deshalb ist dadurch die Differenz entstanden, welche ich zurück zahlen soll.
Ich habe bereits Einspruch erhoben und einen Brief erhalten, wo das Finanzamt eigentlich nicht zustimmt, aber ich nochmals die Möglichkeit habe zu erläutern, um was es genau geht. Bei meinem Antwortbrief habe ich auch den errechneten Betrag von Elster mit beigefügt.
Meine Fragen:
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Wie genau wird denn der Steuerfestsetzungs-Vertrag errechnet? Gibt es da eine offizielle Tabelle / Formel?
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Bin ich mit der Steuerklasse 1, ledig, ohne Kinder und Nebeneinkünften eigentlich überhaupt verpflichtet einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen? Falls nicht, werde ich mir in Zukunft diesen nervigen Aufwand ersparen.
Danke schon mal für Eure Antworten!
5 Antworten
1. Das Ding heißt seit 1992 Einkommensteuererklärung.
2. die meisten Abweichungen rühren daher, dass du in Zeile 11 der Anlage Vorsorgeaufwand eine 2 eingetragen hast, das Finanzamt hat das auf 1 geändert
3. Du musst keine Einkommensteuererklärung machen, du kannst also im Einspruchsverfahren deinen Antrag zurückziehen, der Einkommensteuerbescheid würde dann aufgehoben werden
4. ABER: Das Finanaztm kann dann einen Forderungsbescheid über die zu wenig gezahlte Einkommensteuer erstellen, das kommt aufs gleiche raus, also macht Punkt 3 nicht wirklich Sinn
5. Der Betrag bei Elster ist sicher, wenn auf beiden Seiten die gleichen Eingaben vorgenommen werden
Die machen das nicht raffiniert, die machen das meisten richtig.
Wenn du keine Ahnung von Zähne reparieren hats gehst du doch auch zum Zahnarzt und versuchst dich nicht als Laie daran.
Und für diese Thematik hier gibt es eben Steuerberater.
Es nutzt keiner irgendetwas aus. der Finanzbeamte hat nix davon, der kriegt keine Provision.
Früher habe ich es über den Steuerberater abgewickelt.
Nachdem ich herausgefunden hatte, welche Belege ich mit beifügen muss und ich es viele Jahre selber ausgefüllt und mit Erfolg zurück erstattet bekam, war das ja auch bis jetzt so in Ordnung.
Hier geht es letztendlich um den festgesetzten Betrag. Die Elster gibt einen niedrigen an, als das Finanzamt, Das ist der Ausschlag für den anderen Betrag, welcher ausgespuckt wurde!
Wie es sich mittlerweile herausstellte, lag der Fehler tatsächlich beim Finanzamt, denn anhand der Steuerfestsetzung § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1A0 hat dieses den Fehler korrigiert und ich bekomme sowohl den bereits gezahlten Betrag, als auch die zu viel errichtete Steuer zurück erstattet!
Also machen die das meistens, aber nicht immer richtig, wie das sich hiermit bestätigt! Auch der "Fachmann" Finanzamt ist somit nicht immer auf dem richtigen Stand!
Der Steuersatz ist zwar für jeden gleich, aber die abzugsfähigen Minderungsbeträge sind individuell.
Wenn die Festsetzung durch das FA von der Elster-Voraussage abweicht, wurde vermutlich irgendein Minderungsbetrag, z.B. Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Vorsorgeaufwendungen usw.usw. von Dir zu hoch angesetzt, d.h. zu hoch bei Elster eingegeben.
Wenn die Festsetzung unklar ist und manche Summen nicht erklärlich sind, laß Dir das vom Finanzamt genau auseinderklamüsern.
Zum Lohnsteuerjahresasgleich bist Du nicht verpflichtet, und wenn es sich ohnehin nicht lohnt, kannst Du das auch unterlassen. Wegen 10 oder 20 Euro, die man möglicherweise zurückbekommt, ist es schade um die Freizeit, die man mit der Berechnung verdaddelt.
Vielen Dank für Deine Antwort.
Der Steuerfestsetzungs-Betrag ist ganz oben angegeben (Hat also nichts mit meinen anstehend Kosten zu tun).
Bisher hat sich es für mich immer gelohnt den Ausgleich zu machen. Ich habe so zwischen 100 bis 500 € zurück erhalten.
Aber bei diesem kleinen Betrag von jetzt (wird von Jahr zu Jahr immer weniger) lohnt sich dieser Aufwand und Ärger wirklich nicht mehr für mich.
Der Fehler lag diesmal beim Finanzamt, denn ich bekomme sowohl den bereits getilgten Betrag, als auch zu viel bezahlten Steuern zurück erstattet!
Es lohnt sich somit nach wie vor bei mir diesen aufwendigen Prozess zu pflegen.
Vergleiche den Ausdruck von Elster mit dem Steuerbescheid und finde die Abweichung.
Es bietet sich auch an die Begründung des Finanzamts zu lesen.
Eben diesen Vergleich hatte ich schon längst gemacht und bin deshalb auf diese Differenz gekommen. Das Finanzamt hatte eine höhere Steuerfestsetzung festgelegt, als bei der Elster-Berechnung. Und genau daraus ist diese Differenz entstanden.
Nach meinem Widerspruch ging der Schrieb vom Finanzamt ein, wo mir zwei kleine Fehler bei den Feldern zur richtigen Eintragung passiert waren. Diese Eintragungen hatte ich jedoch schon seit Jahren falsch eingetragen, aber trotzdem immer die angegebene Summe zurück erstattet bekommen, welche Elster angegeben hatte.
Dann hat das FA zu deinen Gunsten den Fehler damals nicht korrigiert.
Ja, so sieht es wohl aus. (Siehe meinen weiteren Kommentar von eben). Deshalb werde ich zukünftig meine Finger von dem Schrott lassen. Traurig, aber wahr...immer weniger bekommt man zurück und das Leben wird immer teurer!
Die Aufgabe einer Steuererklärung ist es nicht, dass du Geld zurück bekommst, sondern dass die Steuer korrekt erhoben wird.
Wenn mehr Lohnsteuer einbehalten wurde als Einkommensteuer geschuldet wird, dann gibt es eben eine Erstattung, ansonsten eine Nachzahlung.
Der Fehler lag diesmal beim Finanzamt, denn ich bekomme sowohl den bereits getilgten Betrag, als auch zu viel bezahlten Steuern zurück erstattet!
Nein du musst das nicht jedes Jahr machen, wenn du neben deiner beruflichen Tätigkeit keine andere hast.
Wo weicht denn die Berechnung des Finanzamts von Deiner ab?
Bei der Steuerfestsetzung, siehe meinem Kommentar von gerade eben.
Du musst natürlich die Berechnung des zu versteuernden Einkommens von oben nach unten vergleichen bis Du die Abweichung gefunden hast. Nicht von unten nach oben. Dass das Endergebnis abweicht wissen wir ja schon!
Wie´s aussieht habe ich den "Fehler" gefunden. Ich habe die Kfz-Haftpflicht Versicherungssumme im falschen Feld eingetragen.
Aber: Das habe ich jahrelang so gemacht und es wurde trotzdem berücksichtigt, genauso hat auch der Rückerstattungsbetrag, wo Elster angezeigt hatte somit immer gestimmt!
Ich versuche es nochmal mit einer neuen Absendung und richtigen Eintragung zu übermitteln.
Vielleicht sind sie ja so kulant.
Habe nochmals die Berechnung durchgeführt mit den Anpassungen. Tatsächlich kommt dann genau der Betrag heraus, welcher von denen angefordert wird.
Also bekomme ich zukünftig nichts mehr erstattet. Traurig, immer mehr wird man vom Staat ausgemolken!
Dann wird aber immer so geschrien: "Das und jenes können sie von der Steuer absetzen...." vorausgesetzt man verdient nur ein Nasenwasser!
Danke für Deinen Tipp!
Der Fehler lag diesmal beim Finanzamt, denn ich bekomme sowohl den bereits getilgten Betrag, als auch zu viel bezahlten Steuern zurück erstattet!
Also alles, und außerdem das zu viel bezahlte? Negative Steuern gibts aber nicht. Dieser Hinweis von Dir hat keinen Informationswert :-S
Danke für Deine Antwort. Den Betrag, welchen ich zurück zahlen muss ist wirklich nur ein Nasenwasser. Aber mir ging´s darum, dass das Elster-Programm mir was anderes ausgespuckt hat.
Die machen das mit ihren Änderungen schon raffiniert. Wenn man als Laie diese nicht kennt, können die das voll ausnützen!
Also laut der Elster sollte ich ja etwas zurück erhalten und da ist auch der festsetze Betrag niedriger angegeben, als bei dem Schrieb vom Finanzamt. Deshalb diese Differenz.
In Zukunft werde ich mir diesen Quatsch ersparen, wegen so einem geringen Rückerstattung-Betrag oder sogar einer Nachzahlung.