Wann muß man die Erbschaftssteuer bezahlen? Kommt das Finanzamt auf mich zu?
6 Antworten
Ich habe von meinem Wohnsitzfinanzamt Formulare und eine Aufforderung zur Abgabe einer Erbschaftssteuer-Erklärung bekommen. Der Bescheid kam auch von meinem Wohnsitzfinanzamt. Der Bescheid muß unbedingt geprüft werden. Bei mir haben sie zuerst das 10-fache der richtigen Steuer festgesetzt.
Das Finanzamt erhält neben der Sterbeurkunde auch die Meldungen von Banken ,Versicherungen , Bausparkassen worauf Guthaben und Vermögen des Verstorben ausgewisen sind. Ob Grundstücke vorhanden sind prüft das Finanzamt selbst. Eine Abschrift vom Testament oder Erbschein erhält es ebenfalls, woraus das Verwanschaftverhältnis der Erben ersichtlich ist . Das Finanzamt prüft dann wieviel Vermögen vorhandne ist und wer erbt. Kommt man bei der Prüfung zu dem Entschluss das der "Fall" steuerfrei wird, wirst man erst garnicht angeschrieben und muss keine Steuerklärung abgeben. Die Aufforderung zur ERklärung erflogt nur wenn evtl eine STeuer festgesetzt wird. Dann erhälst du aber auch ein BEscheid wo Höhe und Zahlungsfrist ausgewisen sind. Wenn man also nach 6-9 Monaten nichts gehört hat wird er Fall steuerfrei sein. Willst du auf Numemr sicher gehen, ruft man kurz beim Finanzamt an und fragt nach.
Bei bestimmten Werten erhält das Finanzamt Mitteilungen über das Vermögen des Verstorbenen und fordert demgemäß auch manchmal auf eine Erklärung abzugeben.
Dies gilt aber nicht immer. Weil z.B. wohl kein Notar in Italien auf die Idee kommen wird die Wohnsitzfinanzämter der in Deutschland ansässigen Erben zu informieren.
Die Steuerpflicht bleibt aber womöglich bestehen. Deshalb ist man immer verpflichtet selber eine Erklärung abzugeben. Ob dann eine Steuer entsteht ist die andere Frage. Ist vorher schon klar, dass es zu keiner Steuer kommt, könnte man sich auch überlegen ob man mit der Abgabe wartet bis vielleicht die Aufforderung kommt.
Wenn ich recht verstehe, hast Du bereits eine Erbschaftssteuer-Erklärung abgegeben und einen Steuerbescheid erhalten. Gegen diesen Steuerbescheid kann dann innerhalb von einem Monat Einspruch eingelegt werden, wenn er unrichtig sein sollte. Ich würde Dir aber unbedingt empfehlen zu einem Steuerberater zu gehen, wenn Du selbst nicht zurecht kommst.
Sobald die Erbangelegenheit komplett geregelt ist, wirst Du vom Finanzamt einen Bescheid bekommen.
Zuständig ist nämlich nicht Dein Finanzamt am Wohnort, sondern ein zentralel Amt für Erbschaftssteuer-Angelegenheiten.
wie wird denn eine erbangelegenheit komplett geregelt? Muss ich mich melden oder findet man mich über den erbschein?
ohne Abgabe einer Erklärung ? Würfeln die die Höhe der Steuer aus ?