Hohe Nachzahlung gemäß Lohnsteuerbescheid: Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn korrekt versteuert?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu unserem aktuellen Steuerbescheid:
Das Finanzamt verlangt von uns eine sehr hohe Nachzahlung für 2013. In den letzten Jahren haben wir immer etwas zurück bekommen. Meines Erachtens wurde ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn zu hoch besteuert.
Meine Frau hat in 2013 eine Abfindungszahlung aus dem Auflösungsvertrag mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Dies war gemäß Lohnsteuerbescheinigung ermäßigt zu besteuernder Arbeitslohn und wurde auch bereits besteuert.
Ich habe in 2013 eine Prämie zu meinem Dienstjubiläum erhalten. Diese wurde ebenfalls gemäß Lohnsteuerbescheinigung bereits ermäßigt besteuert.
Nun wurden beide Zahlungen (zusammen über 20.000€) vom Finanzamt komplett zum Bruttoarbeitslohn gerechnet. Daraus ergibt sich natürlich ein sehr viel höherer Steuersatz und die sehr hohe Nachzahlung.
Ist das tatsächlich korrekt vom Finanzamt berechnet worden? Wir hatten schon Einspruch eingelegt, der jedoch vom Finanzamt abgewiesen wurde.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
2 Antworten
Wenn das Finanzamt Deinen Einspruch mit Einspruchsentscheidung abgewiesen hat, wäre die nächste Stufe eine Klage vor dem Finanzgericht.
Ab der Stufe "Finanzgericht" fallen aber Kosten an, die von der Partei zu zahlen sind, die unterliegt, also verliert.
Du musst Dich zwar vor dem Finanzgericht nicht vertreten lassen; trotzdem würde ich Dir empfehlen, Deine Unterlagen erst einmal einem Steuerberater zu zeigen und ihn nach den Erfolgsaussichten fragen.
Eine Abfindungszahlung wird nicht in jedem Fall ermäßigt besteuert. Auch wenn der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers gerechnet hat, kann sich letztendlich ergeben, dass keine "Zusammenballung von Einkünften" - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-zusammenballung-von-einkunften.html - vorliegt.
Offensichtlich sieht das Finanzamt das auch so. Ehe also eine Klage eingereicht wird, mache Dich erst nochmal kundig über die richtige Besteuerung.