Höhere Kosten für den Steuerberater als Rückerstattung des Finanzamts
Hallo!
Ich habe ein Problem mit meinem Steuerberater! Für das Jahr 2008 hat er mir eine Rückzahlung vom Finanzamt in Höhe von 589,66 € berechnet. Auf dieser Basis, habe ich auch seine Rechnung in Höhe von 139,56 € bezahlt. Jetzt kommt der Bescheid vom Finanzamt und ich erhalte lediglich 75,89 € erstattet. Mein Steuerberater meint der Bescheid wäre richtig. Wie kann das sein? Es ist doch nicht richtig, dass ich mehr Geld an den Steuerberater zahle, als was ich an Rückerstatt8ung vom Finanzamt erhalte. Der Steuerberater meint, eine neue Berechnung kommt nicht in Frage, die Rechnung von ihm in Höhe von 139,56 € bleibt bestehen. Ist das wirklich so?
7 Antworten
guten tag. mit einem steuerprogramm für den computer wärst du billiger davon gekommen. das kostet so um die 2߀. erstmal würde ich den steuerbescheid genau durchforsten, eventuell hat das finanzamt auch fehler gemacht. dann würde ich eine schriftliche rechnung vom steuerberater verlangen. darin muss er die verschiedenen posten, die zu dem rechnungbetrag führen, genau auflisten. und dann mit der üblichen gebührenverordnung vergleichen. gruß
ja, das ist so. Seine erbrachte Leistung hat nichts damit zu tun, was das Finanzamt erstattet. Der Steuerberater rechnet nicht auf Prozentbasis ab, sondern entsprechend seinem Vertrag mit Dir, bzw. auf Stundenbasis. Es könnte sogar sein, dass Du eine Nachzahlung ans FA leisten musst. Dennoch existiert die Forderung Deines Steuerberaters zu recht.
Wenn Du eine Steuererklärung als ganz "normaler" Arbeitnehmer ohne Sonderlocken zu erstellen hast, empfehle ich Dir, künftig, die Erklärung selbst zu machen. Wenn Du den Bogen nicht verstehst, hole Dir einfach einen Termin bei Deinem Finanzbeamten, nimm alle relevanten Unterlagen mit, und lass Dir von ihm sagen, wo welche Werte einzutragen sind. Das ist kostenfrei.
Ein Steuerberater ist immer dann interessant, wenn es mögliche Steuerfallen gibt, auf die der Finanzbeamte nicht hinweisen muss, oder Steuerumgehungen, die Du nicht kennst, und auf die Der Finanzbeamte keinesfalls hinweist.
Wie, auf Basis des Rückerstattungsbetrages berechnet dein Steuerberater seine Leistungen. Das glaube ich nicht, denn dann müsste er doch im Umkehrschluss bei Nachzahlungen dir noch Geld dazugeben.
Du kannst hier nur mit deinem Steuerberater darüber lamentieren, warum er eine Rückzahlung von 589,66 EURO ermittelte und das Finanzamt lediglich 75,89 EURO.
Zwischen diesen beiden Differenzen liegt doch der Hase im Pfeffer.
Wenn jetzt dein Steuerberater meint die Berechnung bez. Bescheiderteilung vom Finanzamt sei in Ordnung, dann bitte lasse es dir doch erklären oder gehe selbst mit samt den Unterlagen zum Finanzamt und gehe die einzelnen Belege/Formulare mit der dortigen Sachbearbeitung durch.
Das ist schon richtig so - du bezahlst den Steuerberater schließlich für seine Arbeit und nicht nach Erfolg (es sei denn, du hättest etwas anderes ausgehandelt, was aber laut Gebührenordnung gar nicht zulässig wäre).
Ist wie bei einem Anwalt: Der wird auch nicht nach Erfolg bezahlt.
Gruß Ragnar
Was machen dann Gewerbetreibende die eigentlich nur zahlen und nie Erstattungen bekommen. Arbeitet bei denen der Steuerberater umsonst?
Der Steuerberater schuldet Dir seine Arbeit, nicht einen bestimmten Erfolg.