Wie lange ist ein gelöster Jagdschein gültig?
Hallo zusammen,
ich wollte mich mal erkundigen wie lange ein gelöster Jagdschein gültig ist. Gehen wir davon aus, dass ich ihn am 12. November 2015 erstmalig gelöst habe für 1 Jahr. Ist dieser jetzt bis zum 12. November 2016 gültig oder für das komplette Jahr also Dezember 2016?
6 Antworten
Du hast einen Jagdschein?
Dann weißt du doch auch das die i.d.r. Saison -bedingt greifen.
Du darfst ja nicht immer alles schießen - des weiteren sind die Gültigkeitsdauer dauern da unmissverständlich vermerkt!
Wer, was, wo, wieviel von -bis Jagen darf!
Wenn es nicht ausdrücklich vermerkt ist, gilt die amtliche Regelung (Schutz der Jungtüre usw... ist dir als Jäger aber sicherlich bekannt ;))
ich würde sagen das Du die Jagdprüfung ablegst. Mit der Bescheinigung zur unteren Jagdbehörde gehst und den Jagdschein löst. und glaube mir das Datum wann er abläuft vergisst du nicht. ist genauso wie der Termin wann du aus der Schule kommst.
... und DAS muss die ausstellende Behörde garantiert wissen ;)
Erst einmal vielen Dank für die Antwort!
Wann man was schießen darf ist mir schon klar und dazu gibt es genug Lektüre aber wenn ich mich nicht irre beantwortet das nicht ganz meine Frage...
Ich habe den Schein gerade nicht zur Hand müsste aber wissen von wann bis wann er gültig ist. Im Internet findet lediglich die Jagdzeiten aber nichts über die allgemeine Gültigkeit nach dem lösen...
Na, da du uns nicht sagst welches Revier du bejagen möchtest, fällt eine genaue Antwort irgendwie schwer ;)
Aber Google doch einfach Nach der Telefon Nummer der den Jagdschein ausstellenden stelle und frag da nach - DIE müssten es ganz genau wissen
Nach meiner Kenntnis ist ein Jahresjagdschein für das Jagdjahr, in welchem er gelöst wurde, gültig, also bis einschließlich 31.3.
Wenn sich gesetzlich nichts geändert hat , oder es Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern gibt - bis einschließich 31.03.2016 (Jahresjagdschein), 31.03.2018 (Dreijahresjagdschein).
Tagesjagdscheine etc. natürlich nicht.
Zum 1.4. des betreffenden Jahres wird dann der neue Jagdschein gelöst, der ab da, dem Jagdjahr, dann ein ganzes Jahr (wieder bis zum 31.3.) Gültigkeit hat.
Alle, die ich dazu finde, laufen bis 31.3.
https://www.hagen.de/web/de/fachbereiche/fb_69/fb_69_04/fb_69_0402/jagdscheine.html
http://www.kreis-olpe.de/media/custom/2041_1286_1.PDF?1337598002
https://www.kreis-euskirchen.de/service/downloads/jagd_fischerei/3211JagdschAntrMB.pdf
Sollte es tatsächlich Neuerungen dazu geben, daß man den Jagdschein unter'm Jahr (evtl. nicht zum 1.4.) verlängern lassen kann, seine Gültigkeit also andere Daten hätte - ich lasse mich gerne belehren. Aber bitte mit Belegen. ; )
Ja da hast du recht. Ist meiner Aufmerksamkeit wohl entgangen.
Hoppla;-)
: ))
Der Jahresjagdschein gilt immer bis zum Ende des jeweiligen Jagdjahres. Das Jagdjahr ist immer am 31.03. zu Ende.
Beispiele:
Normalerweise löst man den (Jahres-) Jagdschein am oder um den 01.04. eines Jahres, da dort das Jagdjahr beginnt. Dann gilt der Jahres-Jagdschein das volle Jagdjahr (bis zum 31.03. des Folgejahres).
Wenn Du den Jahres-Jagdschein aber z.B. am 01.02. eines Jahres lösen würdest, dann gilt er nur bis zum nächsten 31.03. Das heisst, in dem Fall nur 2 Monate.
Kommt drauf an, was du gewählt hast: gibt Tages-, 14-Tages und Jahresscheine, diese dann 1, 2 oder 3 Jahre.
Wenn er am 12. November 15 gelöst wurde, ist er am 15. November 2016 abgelaufen, dann muss man ihn neu ausstellen lassen mit Vorlage der Jagdhaftpflichtversicherung, pers. Zuverlässigkeit also Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), bestandene Jägerprüfung und Altersnachweis.
Leider alles falsch.
- Der Jahresjagdschein gilt immer (egal, wann er ausgestellt wurde) bis zum Ende des jeweiligen Jagdjahrs (in einem Jahr oder in drei Jahren). Und das endet immer am 31.03. eines Jahres. Wenn man also z.B. einen Jahresjagdschein für ein Jahr löst, dann endet der immer am darauf folgenden 31.03. Nicht erst im November. Es geht nicht um "Kalenderjahre".
- Wenn der Jagdschein abgelaufen ist, dann musst Du ihn nur neu lösen ("verlängern"). Dazu bedarf es nicht der erneuten Vorlage des Prüfungszeugnisses oder Führungszeugnisses. Denn wenn man die Prüfung nicht bestanden hätte, dann hätte man den Jagdschein gar nicht erst bekommen den man da verlängern lassen möchte. Und die Überprüfung der Person findet automatisch in gewissen Abständen im Hintergrund durch die Behörde statt, davon bekommt der JAgdscheininhaber in der Regel nicht einmal etwas mit. Er muss also nicht regelmäßig selber ein Führungszeugnis beantragen und vorlegen.
Du hast offensichtlich die Frage nicht verstanden. Er will nicht wissen was er wann jagen darf, sondern wie lange sein Jahresjagdschein gültig ist.