Saisonarbeit in der Schweiz - wie läuft das mit der Steuer?

1 Antwort

Frage ist, ob Du Grenzgängerin bist. Wenn ja, ist das Gehalt voll in Deutschland zu besteuern. Die Schweiz behält 4,5% Quellensteuer ein. Diese Steuer wird aber auf die deutsche Steuer angerechnet, so dass es nicht zur Doppelbesteuerung kommt. Hierzu füllt man die Anlage N-GRE zur Einkommensteuererklärung aus.

Bist Du keine Grenzgängerin, ist das Gehalt voll in der Schweiz zu besteuern. In Deutschland ist es steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Bedeutet: Es erhöht die Steuer auf die übrigen Einkünfte in Deutschland und es führt dazu, dass Du eine Steuererklärung einreichen und evtl. Steuern nachzahlen musst.

Grenzgängerin bist Du sicher, wenn Du in der Nähe zur Arbeitsstätte wohnst und täglich nach Hause fährst. Wohnst Du wie ich in Berlin, bist Du ganz sicher keine Grenzgängerin. Für alle Sachverhalte, die irgendwie dazwischen sind: Schildere einfach Deine persönliche Situation und ich sag Dir, ob Du Grenzgängerin bist.

Zu diesem Thema kann Dir am besten ein Steuerberater aus der Bodensee-Region helfen. Auch Lohnsteuerhilfevereine aus dem Gebiet sollten sich zumindest mit der Anlage N-GRE auskennen. Evtl. bekommst Du auch Auskunft vom Finanzamt in Lörrach. Die haben dort Spezialisten zu diesem Thema.

Sozialversicherungsrechtlich ist die Schweiz den EU/EWR-Ländern gleichgestellt. Das hat den Vorteil, dass Dir rententechnisch keine Nachteile entstehen sollten. Diese Versicherungen musst Du auch nicht noch einmal in Deutschland bezahlen, kannst Du aber freiwillig, wenn Du magst.

Ich bin kein Sozialversicherungsprofi, habe aber sehr gute Erfahrungen mit der Beratungsstelle der Rentenversicherung gemacht. Die waren in meinem Fall hilfsbereit und kompetent. Ich würde mich an Deiner Stelle dort einfach mal beraten lassen, damit Dir nichts durch die Lappen geht. Kostet ja nüscht. :)

misscuriosity 
Beitragsersteller
 13.01.2016, 13:47

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Ich bin nicht Grenzgängerin, aber ich überschreite auch nicht die 6-Monatsgrenze in der Schweiz, da mein Aufenthalt nur auf 4,5 Monate vetraglich begrenzt ist. Dachte dafür galten nochmal spezielle Regelungen. 

Also wenn ich dich richtig verstanden habe, sieht es dann in meinem Fall so aus: Ich zahle die Quellensteuer (die ja schon von meinem Gehalt abgezogen wird) in der Schweiz und muss in Deutschland zwar auf mein Verdientes in der Schweiz kein Steuern zahlen, aber die Steuern für meinen Verdienst in Deutschland werden höher. 
Sozialversicherung etc. pp muss ich in Deutschland (kann ich aber) nicht nachzahlen. 

Prima, damit ist mir schon geholfen!

Werde aber trozdem mal bei der Rentenversicherung nachhaken!

are2705  14.01.2016, 06:48
@misscuriosity

Ja, es gibt eine besondere Regelung bei kurzen Aufenthalten im Ausland, die sog. 183-Tage-Regel. Sie trifft bei Dir aber sehr wahrscheinlich nicht zu.

Demnach würde das Gehalt voll und ausschließlich in Deutschland zu besteuern sein, wenn Du Dich weniger als 183 Tage im Kalenderjahr in der Schweiz aufhältst und das Gehalt von oder für einen deutschen Arbeitgeber gezahlt wurde und keine Weiterbelastung in die Schweiz stattfindet.

Diese Situation kann für eine Tätigkeit in einem Restaurant eigentlich garnicht zutreffen. Denn selbst wenn Du beispielsweise für eine Restaurantkette arbeiten würdest, die Dich aus Deutschland bezahlt, müsste sie die Kosten (aus steuerrechtlichen Gründen) in die Schweiz weiterbelasten.