Korrekte Einrechnung meines Dienstwagens in die Einkommenssteuererklärung?
Hallo liebe Foren-Mitglieder,
ich erstelle gerade meine Steuer-Erklärung im Taxman 2016 für 2015.
Beim Dienstwagen habe ich folgende Konstellation:
Geldwerter Vorteil laut Aufstellung Arbeitgeber
Bruttolistenpreis 28.427,30 EUR
1 % Pauschale 284,00 EUR
38 km einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 323,76 EUR
Summe Geldwerter Vorteil 607,76 EUR
Eintritt in die Firma mit Firmenwagen: Februar 2015 (bis heute)
Einrechnung eines Steuer-Freibetrags: Mai 2015 - Dezember 2015 in Höhe von 340 EUR pro Monat
Bis Mai 2015 habe ich die vollen Abzüge ohne Steuer-Freibetrag gehabt. Mit der Abrechnung für Mai 2015 war der Steuer-Freibetrag bis Dezember 2015 erfasst.
Nun habe ich folgende Fragen: Wie gebe ich diese Konstellation im Taxman richtig ein? Was sind die vom Taxman verlangten "Gesamtkosten lt. Aufstellung des Arbeitgebers" bzw. wo finde ich diese?
Besten Dank und ein wunderschönes Wochenende
sterope
2 Antworten
Wenn du nach der 1%-Regelung dem Lohnsteuerabzug unterworfen warst, brauchst du keine besonderen Angaben über das Fahrzeug und schon gar nicht über die Arbeitgeberkosten des Fahrzeuges zu machen. Alles mit der 1%-Besteuerung abgegolten und in deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten.
Natürlich auch keine Entfernungspauschale mehr anzusetzen.
So, jetzt reicht's Herr Binder!
Ich logg mich für heute erst mal aus, ich krieg momentan überhaupt keine richtige Antwort auf die Reihe (ist nicht der einzige Mist bei GF, den ich heute verklappt habe).
Das Thema ist , dass ich bis Mai noch keinen Freibetrag hatte, ich dies aber über den Lohnsteuerjahresausgleich heraus bekommen kann.
Hierbei ist mir aber noch nicht klar, wie ich dies in Taxman ansetze, damit es korrekt im Steuerbescheid ausgewiesen wird, den ich beim Finanzamt einreichen möchte.
Deine Zahlen für den Geldwerten Vorteil aus dem PKW sind doch wohl Monatsbeträge, oder?
Und wie diese Beträge versteuert wurden, muss sich aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergeben.
Ohne diese Angaben kann Dir auch kein Steuerberater helfen.
Und was für ein Steuerfreibetrag ist das?
1. Ja, da sind Monats-Beträge.
2. Ein Dienstwagen geht nicht aus meiner Lohnsteuerbescheinigung hervor, sondern wird in den monatlichen Lohnabrechnungen ausgewiesen.
3. Steuerfreibetrag bestehend aus Anrechnung auf meinen geldwerten Vorteil durch den Dienstwagen und kleinere Posten, wie zum Beispiel abzugsfähige Aufwendungen für Steuersoftware.
Dann übertrage halt die Angaben des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die "Anlage N".
Deine Werbungskosten musst Du dann noch einmal in der "Anlage N" geltend machen, und die Beiträge zur Sozialversicherung kommen in die "Anlage Vorsorgeaufwand.
Was war im Januar?
Im Januar war ich noch in einem anderen Unternehmen beschäftigt, bei dem ich keinen Dienstwagen hatte.
Bisher führe ich meine Lohnsteuerbescheinigung mithilfe von Taxman durch. Taxman sieht dafür vor, dass ich die "Gesamtkosten lt. Aufstellung des Arbeitgebers" angeben soll.
Dieses Detail finde ich noch nicht - was ist das bzw. wo finde ich es?
Danke nochmal für einen letzten Rat in dieser Sache ;-)!
Ich kenne die "Anlage N" und habe gerade das Formular vor mir.
Wenn Du die Angaben zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einträgst, wird nur gefragt: "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt" .
Daraus kann kein Programm weitere Fragen stellen.
Und in Zeile 39 wird nach Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung gefragt.
Wenn da nichts steht, brauchst Du auch keine Angaben zu machen, und gut ist.
Da die Geschäftswagennutzung als geldwerter Vorteil angerechnet wird, kann er natürlich die Entfernungspauschale ansetzen.
38 * 0,30 *230 = 2.622,- Euro