Korrekte Einrechnung meines Dienstwagens in die Einkommenssteuererklärung?

2 Antworten

Wenn du nach der 1%-Regelung dem Lohnsteuerabzug unterworfen warst, brauchst du keine besonderen Angaben über das Fahrzeug und schon gar nicht über die Arbeitgeberkosten des Fahrzeuges zu machen. Alles mit der 1%-Besteuerung abgegolten und in deiner Lohnsteuerbescheinigung enthalten.

Natürlich auch keine Entfernungspauschale mehr anzusetzen.

wfwbinder  03.09.2016, 14:08

 Da die Geschäftswagennutzung als geldwerter Vorteil angerechnet wird, kann er natürlich die Entfernungspauschale ansetzen.

38 * 0,30 *230 = 2.622,- Euro

Mojoi  03.09.2016, 14:30
@wfwbinder

So, jetzt reicht's Herr Binder!

Ich logg mich für heute erst mal aus, ich krieg momentan überhaupt keine richtige Antwort auf die Reihe (ist nicht der einzige Mist bei GF, den ich heute verklappt habe).

sterope8 
Beitragsersteller
 03.09.2016, 16:39

Das Thema ist , dass ich bis Mai noch keinen Freibetrag hatte, ich dies aber über den Lohnsteuerjahresausgleich heraus bekommen kann.

Hierbei ist mir aber noch nicht klar, wie ich dies in Taxman ansetze, damit es korrekt im Steuerbescheid ausgewiesen wird, den ich beim Finanzamt einreichen möchte.

Deine Zahlen für den Geldwerten Vorteil aus dem PKW sind doch wohl Monatsbeträge, oder?

Und wie diese Beträge versteuert wurden, muss sich aus dem Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ergeben.

Ohne diese Angaben kann Dir auch kein Steuerberater helfen.

Und was für ein Steuerfreibetrag ist das?

sterope8 
Beitragsersteller
 03.09.2016, 16:44

1. Ja, da sind Monats-Beträge.

2. Ein Dienstwagen geht nicht aus meiner Lohnsteuerbescheinigung hervor, sondern wird in den monatlichen Lohnabrechnungen ausgewiesen.

3. Steuerfreibetrag bestehend aus Anrechnung auf meinen geldwerten Vorteil durch den Dienstwagen und kleinere Posten, wie zum Beispiel abzugsfähige Aufwendungen für Steuersoftware.

Helmuthk  04.09.2016, 10:01
@sterope8

Dann übertrage halt die Angaben des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung in die "Anlage N".

Deine Werbungskosten musst Du dann noch einmal in der "Anlage N" geltend machen, und die Beiträge zur Sozialversicherung kommen in die "Anlage Vorsorgeaufwand.

Was war im Januar?

sterope8 
Beitragsersteller
 04.09.2016, 10:44
@Helmuthk

Im Januar war ich noch in einem anderen Unternehmen beschäftigt, bei dem ich keinen Dienstwagen hatte.

Bisher führe ich meine Lohnsteuerbescheinigung mithilfe von Taxman durch. Taxman sieht dafür vor, dass ich die "Gesamtkosten lt. Aufstellung des Arbeitgebers" angeben soll.

Dieses Detail finde ich noch nicht - was ist das bzw. wo finde ich es?

Danke nochmal für einen letzten Rat in dieser Sache ;-)!

Helmuthk  04.09.2016, 12:26
@sterope8

Ich kenne die "Anlage N" und habe gerade das Formular vor mir.

Wenn Du die Angaben zu den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte einträgst, wird nur gefragt: "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenen PKW zurückgelegt" .

Daraus kann kein Programm weitere Fragen stellen.

Und in Zeile 39 wird nach Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung gefragt.

Wenn da nichts steht, brauchst Du auch keine Angaben zu machen, und gut ist.