Differenzbetrag im Kellnerportemonnaie ausgleichen?

8 Antworten

Grundsätzlich ist es Vereinbarungssache, in welcher Höhe Fehlbeträge ausgeglichen werden müssen. Sollte also vertraglich geregelt werden.

Das kein Kassaabschluss gemacht wird, ist sehr ungewöhnlich u nicht üblich. Er muss ein Kassabuch führen, die Barbewegungen einzeln erfassen u am Ende des Tages eben einen Abschluss machen, um den Kassastand zu ermitteln. Das ist Pflicht. Ob elektronisch oder manuell war bis letztem Jahr egal.

Ich kann nur aus Österreich sprechen. Hier gilt seit Beginn des Jahres die sog. Registrierkassenpflicht. Die wurde genau wegen solcher Fälle, wie du schilderst, eingeführt. Sprich jetzt muss ab einem bestimmten Umsatz eine Kassa zum Einsatz kommen u der Kunde muss einen Beleg erhalten. Das wird auch von der Finanz geprüft. Nächstes Jahr kommt die sog. Signatur hinzu. Da wird jede Buchung signiert u der Beleg erhält einen Code. 

Nun zu deinem Fall. Wenn dein Chef keinen Tagesabschluss macht oder auch nicht pro Kellner abrechnet, ist das sein Versagen u kann dir nicht zum Nachteil gereichen. Er ist der Geschäftsführer, u wie der Name schon sagt, muss er das Wissen u die Erfahrung mitbringen, ein solches Café zu führen. Dazu gehört auch Personalführung.

Er kann dir - schon mangels Beweisen - nicht Monate später einen Fehlbetrag anrechnen. Vielleicht war es wer anderer. Wenn er keine Aufzeichnungen führt, ist das sein Fehler. 

Wäre ich dein Chef u würde einen Fehlbetrag feststellen, mache ich dich schon aus eigenem Interesse sofort darauf aufmerksam u warte damit nicht monatelang. 

Ich denke, dem Streit liegt was anderes zugrunde und er sucht krampfhaft dir was vorzuwerfen. 

Das hört sich sehr eigenartig an!

Hast Du Kollegen, die Dir eins auswischen wollen?

Wenn Du dort weiter beschäftigt bist, mach Deine eigene Abrechnung nach der Schicht - ganz genau - und Unterlagen immer mit nach Hause nehmen.

Wie die Sache rechtlich aussieht, kann ich Dir leider nicht beantworten.

Willste einen Tip? Es gibt nur einen einzigen.Such Dir bitte gaaanz in Ruhe einen Neuen Job.Auf die Sache angesprochen,unbelegt,unklar,gehst zum Anwalt,Abfindung,bzw.Schadenersatzklage.Alles andere macht Dich langfristig nicht froh.Beste Grüße

Ich würde dazu eine  Anwalt befragen oder bei der Gewerkschaft nachfragen.

Meines Wissens muss man jeden Tag nach Schichtende abrechnen, nicht erst Monate später.

ohne direkte Abrechnung nach Schichtende kann das nicht mehr nachgeprüft werden. Die Beweislage ist mehr als dürftig. Dein Chef will dir was ans Bein pinkeln.

Warum erfährt man das erst durch Zufall im Oktober, der Fall aber schon im August gewesen ist? Klingt unglaubwürdig

Lilawolken94 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 08:13

Es hing ein Zettel an der Wand, wo Differenzen von den Mitarbeitern aufgeführt waren

peterobm  19.02.2016, 08:16
@Lilawolken94

die Zettel kann jeder Schreiben. Ohne Beweiskraft. 

Deine Börse wird ohne Abrechnung an eine andere Person weiter gegeben, wie soll da ein Minus deinerseits erkannt werden.

Lilawolken94 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 08:21
@peterobm

Nein nein, wir stellen Börse und Wechselgeld selber.

peterobm  19.02.2016, 08:26
@Lilawolken94

du schreibst von Zettel? keine Bonkasse vorhanden? 

Lilawolken94 
Beitragsersteller
 19.02.2016, 09:33
@peterobm

doch, aber die Beträge von den Rechnungen müssen wir uns auf einen Zettel schreiben