Kann ich jemand zum 2.mal anzeigen?
Ich habe jemand (Januar 2016) angezeigt wegen betrugt. Ist aber rausgekommen das ich nicht die einzige war.
Sie verspricht mir monatlich als Ratenzahlung zu bezahlen aber ich bekomme ja nie was. (Ich warte seit November 2015 auf mein Geld)
Kann ich diese Person wieder wegen falschen Besprechungen/Aussagen anzeigen?
7 Antworten
Generell kann man Menschen immer dann anzeigen, wenn sie eine Straftat begangen haben. Das kann einmal oder mehrmals sein.
In deinem Fall liegt aber nach dem, was du geschrieben hast, keine erkennbare Straftat (Betrug) vor. Diese Person hat lediglich ihr Versprechen, dir das Geld zurückzuzahlen, nicht eingehalten. Das ist keine Straftat.
Du kannst versuchen, dein Geld per Mahnbescheid zurückzubekommen. Allerdings mußt du deine Forderung auch beweisen können.
Versprechen brechen ist keine Straftat. Auch wenn der "kleine Finger" Schwur verwendet wurde. Eventuell hatte er auch seine Finger hinter dem Rücken über Kreuz, dann gilt es ja nicht.
Wie alt bist du, 11?
Nein! Ich bin nicht 11! Ich glaube leider noch an gute Menschen. Wir haben eine Rechnung und die anzeige
Wenn du dein Geld haben willst, bringt dir das Strafrecht nichts, da musst du zivilrechtlich vorgehen.
Leite ein gerichtliches Mahnverfahren ein.
Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten . wenn du schriftlich hast, das du ihr Geld geliehen hast
na selbstverständlich kannst du eine 2. anzeige machen, schliesslich bezahlt sie ja nicht
Hier liegt keine Straftat vor, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.