Kann ich jemand zum 2.mal anzeigen?

7 Antworten

Generell kann man Menschen immer dann anzeigen, wenn sie eine Straftat begangen haben. Das kann einmal oder mehrmals sein.

In deinem Fall liegt aber nach dem, was du geschrieben hast, keine erkennbare Straftat (Betrug) vor. Diese Person hat lediglich ihr Versprechen, dir das Geld zurückzuzahlen, nicht eingehalten. Das ist keine Straftat.

Du kannst versuchen, dein Geld per Mahnbescheid zurückzubekommen. Allerdings mußt du deine Forderung auch beweisen können.

Versprechen brechen ist keine Straftat. Auch wenn der "kleine Finger" Schwur verwendet wurde. Eventuell hatte er auch seine Finger hinter dem Rücken über Kreuz, dann gilt es ja nicht.

Wie alt bist du, 11?

LGM1983 
Beitragsersteller
 28.02.2017, 14:35

Nein! Ich bin nicht 11! Ich glaube leider noch an gute Menschen. Wir haben eine Rechnung und die anzeige

Wenn du dein Geld haben willst, bringt dir das Strafrecht nichts, da musst du zivilrechtlich vorgehen.

Leite ein gerichtliches Mahnverfahren ein.

Du kannst ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten . wenn du schriftlich hast, das du ihr Geld geliehen hast

na selbstverständlich kannst du eine 2. anzeige machen, schliesslich bezahlt sie ja nicht

Mignon5  28.02.2017, 14:32

Hier liegt keine Straftat vor, sondern ein zivilrechtlicher Anspruch.