Anschaffungskosten für noch nicht gebaute zu vermietende Immobilie bereits steuerlich absetzen?

2 Antworten

Eine Immobilie wird abgeschrieben, sobald sie FERTIGGESTELLT ist ....

(ergibt sich aus § 7 Abs. 4 EStG)

meikala 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 08:25

Okay, und was ist mit den bisherigen Kosten für den Notar? Es gilt doch sicherlich das Abflussprinzip und ich muss dem Finanzamt mitteilen, dass ich bereits Kosten hatte. Die kann ich doch nicht einfach so im nächsten oder übernächsten Jahr ansetzen?

GoloGans  11.03.2016, 08:27
@meikala

die kannst du gar nicht ansetzen

wurzlsepp668  11.03.2016, 08:29
@GoloGans

@gologans:

du schreibst Quatsch !

@meikala:

Notarkosten sind den Anschaffungskosten zuzurechnen. weshalb dem Finanzamt mitteilen?

und eine Immobilie wird abgeschrieben sobald diese fertiggestellt ist (fertiggestellt = bewohnbar)

also fließen die Notarkosten in die Anschaffungskosten ein, welche dann irgendwann abgeschrieben werden

GoloGans  11.03.2016, 08:32
@wurzlsepp668

also kannst du sie auch nicht seperat ansetzen, was genau verstehst du daran nicht?

wurzlsepp668  11.03.2016, 08:33
@GoloGans

bedaure, ich verstehe das Steuerrecht sehr gut, habe 1986 in dem Bereich eine Ausbildung angefangen und bin immer noch im steuerlichen Bereich tätig .....

Du schreibst aber, dass diese GAR NICHT angesetzt werden können ....

meikala 
Beitragsersteller
 11.03.2016, 08:43
@wurzlsepp668

Vielen Dank an wurzlsepp668. Das waren genau die Fragen, auf die ich nun eine Antwort habe!!

nein, beides nicht

die anschaffungskosten eh nicht

du kannst die zinsen absetzen, wenn sie vermietet ist und afa, wenn sie fertig ist

haben wir uns von dem immobilienverkäufer etwas von steuersparmodell erzählen lassen?


ist immer beschiss, btw

wurzlsepp668  11.03.2016, 08:30

Du hast keine Ahnung, oder?

Zitat: "die anschaffungskosten eh nicht"

was glaubst Du, woraus die Abschreibung berechnet wird?

und stell Dir vor, die Notarkosten sowie die Kosten für die Landesjustizkasse gehören zu den Anschaffungskosten .....

GoloGans  11.03.2016, 08:31
@wurzlsepp668

ja, im rahmen von afa, aber da ziehst du eben die 2% raus, sonst nix

sind  60€, wow

du kannst keine 3000 ansetzen

wurzlsepp668  11.03.2016, 08:35
@GoloGans

wo schreibst die Fragestellerin, dass die 3000 angesetzt werden sollen?

sie fragt doch: im Rahmen der Abschreibung ....

und stell Dir vor, ich kenne Immobilien, wo die jährliche Abschreibung bei 300 € liegt ....