Anschaffungskosten für noch nicht gebaute zu vermietende Immobilie bereits steuerlich absetzen?
Mein Mann und ich haben 2015 eine Eigentumswohnung gekauft. Es handelt sich allerdings um ein Bauprojekt, das Haus steht noch nicht, der Bauträger fängt gerade an zu bauen.
Die Wohnung ist zur Vermietung vorgesehen, die ersten Vermieter werden voraussichtlich Ende 2016, vielleicht aber erst in 2017 einziehen. Das hängt vom Baufortschritt ab.
Kaufvertrag ist vom Dezember 2015 und es sind uns in 2015 schon Kosten von reichlich 3000 Euro für den Notar und Grundbuch entstanden.
Werden diese Kosten und auch schon der erste Abschreibungsbetrag (2 Prozent der Kosten für die Immobilie) in der Steuererklärung 2015 angesetzt oder kann ich diese erst nächstes Jahr ansetzen?
2 Antworten
Eine Immobilie wird abgeschrieben, sobald sie FERTIGGESTELLT ist ....
(ergibt sich aus § 7 Abs. 4 EStG)
die kannst du gar nicht ansetzen
@gologans:
du schreibst Quatsch !
@meikala:
Notarkosten sind den Anschaffungskosten zuzurechnen. weshalb dem Finanzamt mitteilen?
und eine Immobilie wird abgeschrieben sobald diese fertiggestellt ist (fertiggestellt = bewohnbar)
also fließen die Notarkosten in die Anschaffungskosten ein, welche dann irgendwann abgeschrieben werden
also kannst du sie auch nicht seperat ansetzen, was genau verstehst du daran nicht?
bedaure, ich verstehe das Steuerrecht sehr gut, habe 1986 in dem Bereich eine Ausbildung angefangen und bin immer noch im steuerlichen Bereich tätig .....
Du schreibst aber, dass diese GAR NICHT angesetzt werden können ....
Vielen Dank an wurzlsepp668. Das waren genau die Fragen, auf die ich nun eine Antwort habe!!
nein, beides nicht
die anschaffungskosten eh nicht
du kannst die zinsen absetzen, wenn sie vermietet ist und afa, wenn sie fertig ist
haben wir uns von dem immobilienverkäufer etwas von steuersparmodell erzählen lassen?
ist immer beschiss, btw
Du hast keine Ahnung, oder?
Zitat: "die anschaffungskosten eh nicht"
was glaubst Du, woraus die Abschreibung berechnet wird?
und stell Dir vor, die Notarkosten sowie die Kosten für die Landesjustizkasse gehören zu den Anschaffungskosten .....
ja, im rahmen von afa, aber da ziehst du eben die 2% raus, sonst nix
sind 60€, wow
du kannst keine 3000 ansetzen
wo schreibst die Fragestellerin, dass die 3000 angesetzt werden sollen?
sie fragt doch: im Rahmen der Abschreibung ....
und stell Dir vor, ich kenne Immobilien, wo die jährliche Abschreibung bei 300 € liegt ....
Okay, und was ist mit den bisherigen Kosten für den Notar? Es gilt doch sicherlich das Abflussprinzip und ich muss dem Finanzamt mitteilen, dass ich bereits Kosten hatte. Die kann ich doch nicht einfach so im nächsten oder übernächsten Jahr ansetzen?