Geschädigter stellt keine Rechnung... haftpflichtversicherung?

7 Antworten

Du weißt aber schon, was ein solcher Einsatz kostet?

Fraglich, ob es sich wirklich lohnt, das selbst zu bezahlen ?!?!

Woher weißt du, dass die Versicherung noch keine Rechnung erhalten hat?

Wenn du schon mit denen gesprochen hast, warum hast du dann auch nicht gleich gefragt, wie sich das mit dem "selbst bezahlen" verhält?

Also bei der Versicherung anrufen und nachfragen - aber sich erst dann dafür entscheiden, wenn du auch dir tatsächlichen Kosten kennst.

Zur Not halt einfach bei der Stadt anrufen und auch dort nachfragen.

Viele Grüße

Michael

Wie lange muss ich warten bis diese Rechnung kommt?

Die kommt nicht zu dir, sondern direkt zum Versicherer.

Der jetzige Beitrag ist deutlich höher und somit überlege ich den Schaden selbst zu zahlen.

Klär das mit deiner Versicherung. Die Neueinstufung wird durch die Schadenmeldung ausgelöst, nicht die Regulierung. Das Rückkaufen eines Schadens geht nur eine gewisse Zeit drum steh denen ruhig auf den Füßen.

Nur gibt es keine Rechnung....

Eigentlich braucht es auch keine, da der Geschädigte nicht zur Reparatur verpflichtet ist. Dennoch sehe ich dein Problem.

Dein Versicherer hat eine "Schadensreserve" gebildet. das reich vollkommen um deinen Vertrag zum nächsten 1. Januar zurück zu stufen.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Schaden von dir selbst übernommen wird, wird das auch wieder korrigiert. Das kann aber ERST NACH der Regulierung erfolgen.

Du kannst ja auch selbst mal bei der Kommune nachfragen oder willst du da keine "schlafenden Hunde" wecken?

Vielleicht hat Deine Versicherung die Rechnung schon längst bezahlt. Die Stadt wird sie direkt dahingeschickt haben.

123kleinewelt 
Beitragsersteller
 20.03.2018, 22:41

Nein meine Versicherung hat noch nichts bezahlt. Die haben nur von der Polizei die Mitteilung über den Unfall aber keine rechnung

Wenn denn wirklich nichts reguliert wurde (was zu prüfen ist...), bitte die Versicherung den Schaden zu schließen und die Rückstufung rückgängig zu machen. Ganz einfach.