Unfallmitteilung was nun?
Eine dame hat einen Unfall beim parken mir zugefügt. Sie hat es der polizei gemeldet und jetzt habe ich eine unfallmitteilung. Ich wollte morgen zum Gutachter und mir ein Gutachten erstellen lassen. Dann von ihr die Daten ihrer Versicherung anfordern und dort das gutachten hinschicken. Sollte ich das so tun oder habt ihr einen anderen Vorschlag? Und die Versicherung sollte mir den Gutachter auch zahlen stimmt das ?
10 Antworten
Einen Gutachter für ein paar Kratzer bestellen ist ein bisschen hoch gegriffen und sehr wahrscheinlich wirst du auf den Kosten sitzenbleiben. Das zahlt dir die gegnerische Versicherung ganz bestimmt nicht.
Und nebenbei, man sieht es schon ist aber nicht aufdringlich
Ich vermute nach deinen Aussagen das der Schaden mit einer Smart Repariere getan ist. Klar wenn du den Schaden in einer Werkstatt machen lässt wollen die natürlich was daran verdienen und werden den Preis entsprechend ansetzen.
In sofern würde ich einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen und den der gegnerischen Versicherung einreichen. Da du die Reparatur ja selbst machen willst musst du denen das mitteilen damit du einen Teil dieses Betrages ersetzt bekommst.
Den kompletten Preis ersetzt dir die Versicherung nicht! Dazu müsstest du den Wagen in einer Werkstatt machen lassen aber dann verdienst du keinen Cent und das ist ja nicht dein Vorhaben, du möchtest ja verdienen.
Einen Gutachter für ein paar Kratzer bestellen ist ein bisschen hoch gegriffen und sehr wahrscheinlich wirst du auf den Kosten sitzenbleiben. Das zahlt dir die gegnerische Versicherung ganz bestimmt nicht.
Falsch, denn der Geschädigte kann vollen Ersatz seines Schadens, zu den auch die Kosten eines Gutachtens gehören, verlangen (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Bagatellgrenze überschritten ist. Diese Grenze ist dann überschritten, wenn auch für einen Laien ziemlich offensichtlich ist, dass der Schaden nur minimal ist.
Der Gutachter sollte darauf angesprochen werden und wird in jedem Fall beschreiben und konkret mitteilen, welche Argumente aus technischer Sicht zum Zeitpunkt der Beauftragung dafür sprechen, dass Sie größere Schäden befürchten musste, also solche, die nicht ohne Weiteres zu erkennen waren.
Ich vermute nach deinen Aussagen das der Schaden mit einer Smart Repariere getan ist. Klar wenn du den Schaden in einer Werkstatt machen lässt wollen die natürlich was daran verdienen und werden den Preis entsprechend ansetzen.
Der Geschädigte muss sich niemals an ein SmartRepair verweisen lassen und hat Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgabe.
In sofern würde ich einen Kostenvoranschlag bei einer Werkstatt einholen und den der gegnerischen Versicherung einreichen.
Die Werkstatt kann jedoch keinen Wertverlust bestimmen und ein solcher KVA hat nicht die Beweiskraft eines Gutachtens. Abgesehen davon wird die Werkstatt auch nicht den Nutzungsausfall ermitteln.
Da du die Reparatur ja selbst machen willst musst du denen das mitteilen damit du einen Teil dieses Betrages ersetzt bekommst.
Die fiktive Abrechnung würde in der Regel auch zunächst ein Rechtsanwalt vornehmen. Man kann dann auch immer noch reparieren lassen (und nachfordern).
Den kompletten Preis ersetzt dir die Versicherung nicht! Dazu müsstest du den Wagen in einer Werkstatt machen lassen aber dann verdienst du keinen Cent und das ist ja nicht dein Vorhaben, du möchtest ja verdienen.
Bei der fiktiven Abrechnung hat die gegnerische Versicherung die im Gutachten ermittelten Reparturkosten ohne MwSt. zzgl. des ermittelten Wertverlustes und der verlangten Auslagenpauschale über 30.- € (die separat zu fordern wäre) auszuzahlen. Daneben hat diese die Kosten des Gutachtens und des Rechtsanwaltes zu tragen. Weiterhin können Nachforderungen geltend gemacht werden.
Das stimmt. Alles richtig. Die Dame hat sogar von sich aus die Polizei geholt. Was meinst du mit Unfallmitteilung? Woher kommt die? Von der Polizei oder von der gegenerischen Versicherung?
Was willst du? Geld oder Reparatur?
Was meinst du mit Unfallmitteilung? Woher kommt die? Von der Polizei oder von der gegenerischen Versicherung?
Ich vermute, dass diese von der Polizei kommt.
Was willst du? Geld oder Reparatur?
Der Fragesteller hat in den Kommentaren auf die Antworten geschrieben, dass er sein Fahrzeug selbst reparieren will. Insoweit kommt also nur (zunächst) eine fiktive Abrechnung in Betracht.
Dann von ihr die Daten ihrer Versicherung anfordern
Über das Kennzeichen, welches in der Unfallmitteilung steht, erfährst Du über den kostenlosen Zentralruf der Autoversicherer sofort den Haftplichtversicherer.
0800 250 260 0
Wenn Du keine Ahnung hast und Dir unsicher bist, dann nimm Dir sofort einen Rechtsanwalt - die Kosten muss immer die Gegenseite bzw. deren Haftpflichtversicherung tragen und werden üblicherweise abgetreten, so dass Du hier auch nicht in Vorkasse treten musst.
Es macht immer Sinn ein Schadensgutachten durch einen Sachverständigen anfertigen zu lassen. Die Kosten für ein solches Gutachten muss auch die Gegenseite tragen und auch hier musst Du nicht in Vorkasse treten. Allerdings muss der Schaden über der Bagatellgrenze von etwa 750.- € liegen. Sprich das am besten im dem Sachverständigen ab.
Bei einer Bagatelle muss Du Dich mit einem Kostenvoranschlag Deiner Marken-Fachwerkstatt begnügen.
Der Vorteil des Gutachtens ist die Beweiskraft und die Ermittlung des Wertverlustes sowie des voraussichtlichen Nutzungsausfalles
Du sollstest den Schaden und den Hergang, bzw. die Informationen die Du hast, außerdem so schnell wie möglich der gegnerischen Versicherung melden und Dir eine Schadensnummer geben lassen.
Aktiv fordern musst Du, wenn Du keinen Mietwagen nimmst, den Nutzungsausfall nach Schwackeliste und die 30.- € Aufwandspauschale (die steht Dir ohne Nachweis zu für Fahrkosten, Telefonkosten, Briefe, etc.).
Wenn Du einen Rechtsanwalt nimmst, macht es Sinn bei der Vollmachtserteilung auf getrennte Zahlungen zu achten, ansonsten ist der Anwalt berechtigt sich eine 1-%ige Hebegebühr zu berechnen, die nicht zum Schadenersatz gehört.
Rechtsverdreher
Gibt es einen Grund warum Sie den potentiellen Rechtsbeistand des Geschädigten so bezeichnen?
Letztlich ist die Vorgehensweise alleine die Entscheidung des Geschädigten.
Dieser hat auch zum Schadensbild und zum Inhalt der Unfallmitteilung keine Auskunft geben.
Entscheidend ist, dass man als Geschädigter seine Rechte kennt und der Schadensausgleich erfolgt.
Die Abwicklung beschleunigen kann der Geschädigte ohnehin nicht, denn dies hängt außergerichtlich immer vom Goodwill der Gegenseite ab., die zunächst die Schadensmeldung Ihres Versicherten abwartet und danach laut Rechtsprechung eben auch sechs bis acht Wochen Zeit zur Regulierung hat.
Der eigene Rechtsanwalt wird die gegnerische Versicherung sofort nach Beauftragung über seine Bevollmächtigung informieren und unabhängig von der Akteneinsicht sobald das Gutachten vorliegt die fiktive Abrechnung verlangen.
Und auch die gegnerische Versicherung wird, wenn Ihr die polizeilichen Ermittlungen bekannt sind, Akteneinsicht beantragen.
Der Geschädigte muss hier außergerichtlich nicht vorfinanzieren.
Hallole zusammen ;
Zuerst würde ich mal zu meiner Stammwerkstatt fahren und den Schaden begutachten lassen..(Kein kostenvoranschlag den der kostet ) Das geht durch sehr grobes drüberschauen den so kann die Werkstatt aus Erfahrungswerten wirklich nur grob schätzen wie hoch der schaden in etwa sein dürfte,.
Dann kontakt mit dem Schädiger aufnehmen den ev will diese Person den schaden selbst bezahlen um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhelten.. das lohnt sich idR bis zu 2000 Euros.
Wenn der Schaden höher sein sollte egal eigenlich wie hoch der Schädigerin mitteilen damit die Ihre Versicherung vorab informieren kann. Die Versicherung entscheidet dann ob sie einen Gutachter beauftragt .
Dazu solltest Du dich bei dem Versicherer erkundigen wie es weitergeht .
Joachim
WENN man eine Stammwerkstatt hat, kann man diese selbstverständlich zu einer ersten Schadenseinschätzung beauftragen. Das kostet NICHT immer sofort Geld. Auch ein KVA wird ja bei der Reparatur in der Regel abgerechnet
Zuerst würde ich mal zu meiner Stammwerkstatt fahren und den Schaden begutachten lassen..(Kein kostenvoranschlag den der kostet ) Das geht durch sehr grobes drüberschauen den so kann die Werkstatt aus Erfahrungswerten wirklich nur grob schätzen wie hoch der schaden in etwa sein dürfte,.
Das Vorgehen ist für den geschädigten sehr riskant, der neben der Reparatur (auch wenn er diese selbst vornimmt), auch Anspruch auf die Auslagenpauschale, einen Wertverlust und Mietwagen oder Nutzungsausfall hat und möglicherweise beim Wiederverkauf des Fahrzeugs einen Unfallwagen hat.
Dann kontakt mit dem Schädiger aufnehmen den ev will diese Person den schaden selbst bezahlen um den Schadensfreiheitsrabatt zu erhelten.. das lohnt sich idR bis zu 2000 Euros.
Der Schädiger wäre gut beraten die Abwicklung über seine Haftpflichtversicherung laufen zu lassen um so den passiven Rechtsschutz zu genießen.
Er kann den Schaden zurückkaufen um seinen Rabatt zu erhalten (wenn nicht ohnehin ein Rabattretter vorhanden ist).
Wenn der Schaden höher sein sollte egal eigenlich wie hoch der Schädigerin mitteilen damit die Ihre Versicherung vorab informieren kann.
Da der Geschädigte wohl so schnell wie möglich sein Fahrzeug wieder herstellen will, sollte er auch so schnell als möglich den Schaden melden.
Die Versicherung entscheidet dann ob sie einen Gutachter beauftragt .
Darauf sollte man sich niemals einlassen, denn der Gutachter der gegnerischen Versicherung kann nicht unabhängig sein.
Dazu solltest Du dich bei dem Versicherer erkundigen wie es weitergeht .
Wichtig ist, das der Geschädigte den Schaden unverzüglich und wahrheitsgemäß meldet und eine Schadensnummer erhält.
Bei allem anderen sollte er sich ausschließlich bei seinem Rechtsbeistand erkundigen.
Das scheint mir wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Wegen eines Parkplatzschadens, ohne Personenschaden, reicht doch ein Kostenvoranschlag der Werkstett oder meinetwegen auch ein Gutachten aus. Da braucht man keinen Rechtsverdreher. Beschleunigt wird die Zahlung der Reparaturrechnung garantiert auch nicht. Ein RA beantragt zuerst mal Akteneinsicht für 255€. Das dauert.