Stehen mir Reparaturkosten bei der Folgeunfall zu wenn ich bei ersten Unfall das Auto nicht repariert habe?
Ich hatte Unfall verursacht und Schaden von meinen Fahrzeug mir Netto von meiner Versicherung auszahlen lassen. Unglücklicherweise drei Monate später hatte ich einen Wildunfall. Polizei war an der Stelle und hat es bestätigt. Leider hat es mein 1,5 Jahre altes Auto wieder an der gleiche Stelle erwischt. Mein Versicherung zahlt mir die Reparaturkosten nicht und verlangt Bestätigung von Reparaturen bei der ersten Unfall. Sie werfen mir Versicherungsbetrug vor und haben Kündigung angereichert. Mein Rechtsanwalt weiß auch nicht weiter.
8 Antworten
Ich befürchte, das ist tatsächlich ein versuchter Betrug.
Der 1. Schaden wurde nicht repariert. Das heisst, die Entschädigung wurde als Wertminderung des Fahrzeuges angesehen.
Nun kam der 2. Schaden und du hast diesen der Versicherung gemeldet, ohne mitzuteilen, dass hier schon der Vorschaden vorhanden war.
Die Versicherung hätte hier allenfalls das zahlen müssen, um was der Schaden schlimmer geworden ist. Das wäre wohl nicht viel gewesen.
Du hast jedoch versucht, der Versicherung weiszumachen, das Auto wäre i.O. gewesen und wolltest nochmals volle Entschädigung.
Die Kündigung der Versicherung wirst du wohl akzeptieren müssen und die Weigerung zur Schadensregulierung auch. Sorry, aber hier hast du schlechte Karten.
Zu allem Überfluss wirst du sogar noch mit einer Strafanzeige rechnen müssen.
Wie gesagt, den Schaden von der erster Unfall hatte ich grob behoben. Notwendigste Teile ausgetauscht.. Und verschwiegen habe ich ich auch nichts! Von daher Strafanzeige wäre hier unbegründet. Aber danke trotzdem.
Mein Rechtsanwalt weiß auch nicht weiter.
Dann hat er nicht die nötige Fachkenntnis und du solltest zu einem fachlich qualifizierten Anwalt wechseln.
Ansprüche gegenüber deiner Teilkaskoversicherung hast du in der Höhe der Schadenserweiterung. Um diese zu belegen ist es erforderlich, dass der erste Schaden damals korrekt von einem Sachverständigen (deiner Versicherung) besichtigt wurde und eine korrekte Dokumentation dazu vorhanden ist (Gutachten). Jetzt nach dem Wildunfall ist dein Auto wieder von einem Sachverständigen deiner Versicherung zu besichtigen. Der Sachverständige hat nun anhand es ersten Gutachtens und der aktuellen Schadenaufnahme die Schadenserweiterung zu ermitteln. Eventuell von dir vorgenommene teilweise Reparaturen hast du zu belegen, diese sind entsprechend zu berücksichtigen.
Da es sich bei beiden Schäden um Kaskoschäden handelt hat deine Versicherung (im Regelfall) laut Vertrag das Recht den Sachverständigen zu bestimmen. Jetzt bleibt nur zu hoffen, das du bereits beim ersten Schaden auf eine korrekte Aufnahme / Gutachten durch einen von deiner Versicherung beauftragten Sachverständigen bestanden hast.
Mein Versicherung zahlt mir die Reparaturkosten nicht und verlangt Bestätigung von Reparaturen bei der ersten Unfall.
Die Versicherung muss diesen 2. Schaden nicht zahlen, da du den 1 nicht beseitigt hast.
Sie werfen mir Versicherungsbetrug vor und haben Kündigung angereichert.
Wäre möglich - kommt aber darauf an, was in deiner Schadensmeldung steht.
Hast du darin den Versicherer darauf hingewiesen, dass der 1. Schaden nicht repariert wurde, ist es natürlich kein versuchter Versicherungsbetrug.
... nein, warum auch? Kein Schaden, kein Geld, ist doch ganz einfach.
Und ein Anwalt weiß nicht, wie mit Straftätern umgegangen wird? Da lachen sogar meine Glaskugeln.
Ich bin auch der Meinung, dass das Versicherungsbetrug ist. Du hast das Geld der Versicherung zweckentfremdet, indem du es nicht zur Reparatur des Schadens genutzt hast. Und da der neue Schaden jetzt unglücklicherweise ander selben Stelle entstanden ist, kann man die beiden Schäden wahrscheinlich nur schwer voneinander trennen.
Außerdem bei der zweiten Fall sind doppelt so viel Schaden entstanden!
Zum Glück das ist noch kein Betrug! Ich habe ja kein weiteres Geld von den Versicherung bekommen! Nicht mal den Wertminderung in beiden Fällen! Ich wollte mich nur in der Rechtslage belehren lassen. Hab ich wohl Pech gehabt. Danke an alle.
er muiss den schaden doch garnicht reparieren. allerdings zahlt die versicherung nicht noch mal für den schaden an der selben stelle wenn nicht repariert wurde