KFZ Gegengutachten - Was tun?
Hallo,
kurze Sachlage:
Unfall mit KFZ.
Schuld beim Gegner.
Gutachten erstellt.
"WBW = 4500 €, Rep. Kosten ~3000 € (ca. 67% vom WBW), Fiktiv ca 2,5 Mille"
Jetzt verlangt die Versicherung ein Gegengutachten bzw. zweifelt den WBW des Erstgutachtens an, er sei zu hoch und die wollen mit mir einen Termin vereinbaren um sich mein Fhz anzuschauen...
Soll ich gleich zum Anwalt gehen?
Was darf denn die Versicherung rechtlich?
4 Antworten
Wenn die Schuld ohnehin beim Gegner liegt, würde ich auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen. Der übernimmt nicht nur die ganze Schreibarbeit und achtet darauf, dass du nicht von der gegnerischen Versicherung über den Tisch gezogen wirst, der weiß auch genau, was er noch an Nebenkosten für dich rausholen kann. Und bezahlen muss ihn dann sowieso die gegnerische Versicherung.
Definitiv zum Anwalt, 2 Gutachten können se machen nur wenns niedriger ausfällt wird der Anwalt dass auch direkt als Unsinnig abstempeln.
Hatte selbst auch nen Fall wo aber die Versicherung selbst nicht auf den Gedanken kam ein Gegengutachten in die Wege zu leiten. Fahrzeugstandort Vertragshändler wirkt wohl Wunder, bzw. deren Gutachter hat nen guten Ruf. Bin dann mit nem Kostenvoranschlag der 200% des WBW hoch war zum Anwalt und hab trotzdem noch versucht was dran zu machen. Hat zwar nicht geklappt aber die angepeilte Summe meinerseits hab ich bekommen, den Rest hab ich dann auf eigene Kappe gelöst mit meinem freundlichen. Mein Wagen is heute kein Unfallwagen und steht noch besser da als vorher.
Fachanwalt für Versicherungsrecht nehmen - keinen Anderen ! Und keine Erklärungen gegenüber der Versicherung abgeben.
Übergebe ich Angelegenheit an einen guten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Die gegnerische Versicherung hat kein generelles Besichtigungsrecht.
Einschalten darf sie diesen um das Gutachten vom Geschädigten am Schreibtisch zu überprüfen. Nur hat sie kein grundsätzliches Recht das Fahrzeug zu besichtigen und genau darum geht es! Bevor es zu einer Fahrzeugbesichtigung durch die gegnerische Versicherung kommt, muss diese darlegen warum das vom Geschädigten eingereichte Gutachten zur Abrechnung unbrauchbar ist.
Der Rat mit dem Anwalt ist gut. Die gegnerische Versicherung hat durchaus das Recht, einen eigenen Gutachter einzuschalten.