Wie lange gilt ein Vollstreckungsbescheid und was passiert wenn er abgelaufen ist?
Ich glaube ein VB ist 30 Jahre gültig, stimmt das noch? Begkomme ich Bescheid vom Gericht/Vollstrecker, dass der VB sich erledigt hat oder läuft er einfach nur aus und nach den 30 Jahren ist das erledigt?
3 Antworten
Ich glaube, wenn dich der Gläubiger in diesen langen Jahren nicht in Ruhe lässt, wird demnächst der Gerichtsvollzieher vor deiner Türe stehen. Dann kannst du einen Offenbahrungseid ablegen, falls du nicht zahlen kannst und auch länger in der Situation bist, dass du Zahlungsunfähig bist.
Und er kann - so viel ich weiß - verlängert werden. Zahlen muss man irgendwann, außer man stirbt vorher.
Wenn dich dein Gläubiger so lange in Ruhe lässt ist nach 30 Jahren die Forderung hinfällig.
Wann das der Fall ist, musst du schon selbst im Kalender vermerken, da gibt es keine Benachrichtigung.
Die Forderung, die in einem Vollstreckungsbescheid tituliert ist, verjährt nach 30 Jahren ab Datum des VB. Das heißt nicht, dass der Volstreckungsbescheid "unwirksam" ist, sondern Du kannst dich nach dieser Zeit darauf berufen, dass Verjährung eingetreten ist. Der Gerichtsvollzieher darf, wenn die Einrede der Verjährung berechtigt erhoben wird, die Vollstreckung nicht fortsetzen. Übrigens verjähren die Zinsen für eine titulierte Forderung nach 3 Jahren (zum Jahresende), wenn die Verjährung der Zinsansprüche nicht in der Zwischenzeit durch einen Vollstreckungsversuch unterbrochen wurde. Zinsen für die Zeit länger als drei bis vier Jahre zurück können dann mit der Einrede der Verjährung (muss ausdrücklich erklärt werden) abgewehrt werden. Ab dem letzten Vollstreckungsversuch läuft die dreijährige Verjährungsfrist neu.
Der Offenbarungseid befreit nur leider nicht von der Zahlungspflicht. Der VB bleibt 30 Jahre lang vollstreckbar.