Vorladung von der Polizei - Arbeitszeit?

8 Antworten

Wenn Du als Zeuge vorgeladen wirst, bist verpflichtet bist den Termin wahrzunehmen, dann bekommst Du auch Deinen Verdienstausfall ersetzt.

Nun - ich denke nicht, dass es Arbeitszeit ist.

Es ist ein Strafverfahren, in dem ermittelt wird. Es ist eines wie Tausende. Man kann diese Termine außerhalb der Arbeitszeit machen.

Nur, weil es die Arbeit betrifft, muss der AG die Aufklärung noch lange nicht finanzieren. Und das würde er indirekt, wenn er alle, die zur Vernehmung vorgeladen werden, bezahlt dorthin lassen müsste.

Das macht man ja für andere auch nicht. Aber für sich selbst? Das macht absolut keinen Sinn.

Nein - KEIN Frei, KEINE Arbeitszeit!

Wenn es mal so sein sollte, dass man absolut nicht anders kann und bei der Arbeit fehlt und Anspruch auf einen Ausgleich hat, zahlt das bestimmt nicht der Geschädigte, sondern der Täter.

Gruß S.

Du musst nicht von der Arbeit aus zur Polizei, das ist ein Irrtum. Du hast eine Vorladung zu einer Zeugenbefragung bekommen. Diese kannst du außerhalb deiner Arbeitszeit terminieren. 

Vorladungen von Gericht oder Staatsanwaltschaft sind bindend; Vorladungen der Polizei nicht.

Da die Sache jedoch im Interesse des Arbeitgebers ist, gibt der Arbeitgeber dafür in der Regel frei.

Du kannst auch einfach anrufen, den Beamten fragen, ob man Termin nicht auf einen Tag verschieben kann, an dem du frei hast. Im Regelfall ist das völlig unkompliziert möglich. Eine Vernehmung der Polizei ist nicht terminiert, im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung, weil da ja "alle" zusammenkommen müssen.