wie lange dauert es, bis das Sozialgericht, meine Klage bearbeitet hat?

8 Antworten

Was du machen kannst? Nichts.. Außer richtig Terror... Aber da ist schwer.. Ich habs gemacht und geschafft, aber das hat RICHTIG weh getan. Allen Beteiligten, mich eingeschlossen.

Warum da so lange dauert? Weil es ziemlich viele Leute gibt, die Streß mit diesem Verein haben. Das die Kläger meist Recht bekommen, hält das Job-Center oder die ARGE nicht davon ab, ihre"Kunden" (WAS für ein Hohn!) weiterhin zu schikanieren.

Ich hab "nur" ein gutes Jahr gebraucht um Recht zu bekommen.

Was wirklihc mies bei der Sache war: das Ganze häte man, wenn amn gewoltl häte, in weniger als 2 Wochen zu meine Gunsten klären können!!

Eswurde eifnach nur derwiderspruch nicht richtig bearbeitet...

Aber die Einzelheiten gehören hier nicht rein.

KantosKan  09.10.2014, 04:39

Also der Erste...

Sorry für die Tippfehler, aber die Sache hat mich damals an die Grenze der Belastbarkeit gebracht und darüber hinaus, und ich hab das bis heut nicht wirklich 100% verarbeitet

Pn mir mal die Einzelheiten, eventuell kan nic hdir da helfen. Nureventell, keine Garantie!

fragebommel 
Beitragsersteller
 10.10.2014, 16:43
@KantosKan

Danke für die Info aber wie finde ich denn deine Pn?

Du schreibst nicht, wovon Du seit Nicht-Genehmigung des Antrags lebst.

Ich gehe davon aus, Du bist anwaltlich vertreten. Weiter gehe ich davon aus, dass Du - falls du völlig mittellos warst / bist - einen Antrag auf Einstweilige Verfügung bzw. Einstweilige Anordnung gestellt hast.

Wenn die Sache auf dem "ganz normalen" Klageweg läuft, kannst Du nichts beschleunigen.

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Falls Du jetzt mittellos bist, und Du kriegst immer noch kein Geld vom Jobcenter, hole Dir auch Rat von einer Sozialberatung - google so und füge Deinen Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls Deiner klein ist). - Dir werden so Beratungsstellen wie die Caritas, Diakonisches Werk, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Vereinbare dort einen Beratungstermin.

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Vorsorglich diese Hinweise von mir:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache sogar zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

fragebommel 
Beitragsersteller
 15.10.2014, 20:44

ich habe ja einen erneuten Antrag gestellt, der seit April läuft, aber den davo haben die nicht genehmigt

cyracus  15.10.2014, 21:01
@fragebommel

Danke für Deine Erläuterung - ‹(•¿•)›

Das dauert so lange, weil es bereits jede Menge unerledigter Verfahren gibt,. Da geht es zwar immer um das gleiche Thema, trotzdem muss jeder Fall einzeln angesehen werden. So ist nun mal das Rechtssystem.

Da man mit solchen Prozessen nicht reich werden kann, findest du auch kaum einen kompetenten Anwalt, der Druck machen könnte.

2 Jahre sind eine durchaus OPTIMISTISCHE Schätzung

Oktober1110  04.08.2016, 00:48

2 Jahre sind eine lange,lange Zeit.

BirgitUksahs  05.12.2019, 15:49
@Oktober1110

Manwillereichendas manauf gibt

In diesem Fall musst du wirklich Geduld haben. Ich habe im Juli 2012! Klage gegen das Jobcenter eingereicht und jetzt im April! kam es erst zur Verhandlung. Mit Erfolg. Also nicht mürbe lassen machen und dran bleiben! Viel Erfolg!

Eine Klage beim Sozialgericht gegen den Landkreis nun schon 3 Jahre. Ich muß von 200,-- Euro leben und das SG läßt sich Zeit. Wie soll ich da Druck machen. Meine Anwältin meint, man muß warten.