Hilfe! Kein Geld vom Jobcenter, Ex-Freund meldet sich nicht beim Einwohnermeldeamt ab!

4 Antworten

Dein Exfreund wird sich schon selbst abmelden müssen, Du kannst aber bei der ARGE sagen, dass er nicht mehr bei Dir wohnt, sich aber weigert, sich abzumelden. Die können das ja dann gegebenenfalls selbst bei Dir daheim untersuchen.

Nisaki 
Beitragsersteller
 09.07.2012, 21:07

ich weiß, dass er es muss, aber tun wird er es nicht.

er war bevor er bei mir einzog schon mehrere jahre "ohne festen wohnsitz", d.h. er wird es jetzt wohl wieder sein. ich kann also nicht nachweißen wo er ist usw.

ob er sich woanders anmeldet bezweifle ich stark. das ist ja mein problem :(

ok, das werde ich auf jedenfall der arge melden

Du teilst den Auszug mit (meinetwegen mit eidesstattlicher Versicherung) und forderst das Amt auf, zu zahlen; eine Abmeldebescheinigung für deinen Freund beizubringen liegt weit jenseits deiner Mitwirkungspflicht; d.h. du musst sie nicht beibringen und musst dem Amt auch keine neue Adresse deines Ex nennen können.

Zickt das Amt rum,. sofort zum Anwalt und/oder Sozialgericht (gibt da verschiedene Varianten; vorläufiger Rechtsschutz bis Verfügung auf sofortige Bearbeitung ..).

Das Jobcenter prüft in vielen Fällen nach, ob angemeldete ALG2-Empfänger tatsächlich in der Wohnung der Bedarfsgemeinschaft wohnen oder nicht. Die sind froh, einen weniger aufgelistet zu bekommen, den Sie alimentieren müssen. Sie werden deinen Antrag, den du übrigens in korrigierter Fassung neu einreichen solltest, bestimmt wohlwollend behandeln.

Nein er muss sich selber abmelden