Jobcenter will mich von Maßnahme zu Maßnahme schicken, glaubt ihr, dass ein Widerspruch oder eine Klage erfolgreich wäre?
Nun ging ich schon 2 Monate ich eine Maßnahme. Habe die Leute kennengelernt und war damit eigentlich zufriefen. Wäre gerne 1 Jahr lang dorthin gegangen.
Das Jobcenter hat mich jetzt einfach aus der Maßnahme rausgenommen. Die wollen jetzt, dass ich in eine andere Maßnahme gehe.
Sicher wird wieder eine Eingliederungsvereinbarung kommen. Da ich die nicht unterschreiben möchte, wird wohl daraus ein Verwaltungsakt gemacht.
Auf den Verwaltungsakt möchte ich Widerspruch erheben. Geht der Widerspruch erfolglos aus, habe ich die Möglichkeit beim Sozialgericht zu klagen.
Glaubt ihr dass ich damit Erfolg hätte, und dann wieder/weiterhin in diese Maßnahme gehen kann?
Ich sehe zumindest keinen Sinn darin, eine Maßnahme abzubrechen (was wieder verlorene Zeit ist), nur um dafür in eine andere Maßnahme zu gehen!
Warum wollen die denn, dass du die Maßnahme zugunsten einer anderen verlässt ?
Das frage ich mich auch. Ich hatte bei der einen Maßnahme nie Fehltage, war immer dort. Und jetzt wollen die das ich in eine andere Maßnahme gehe.
6 Antworten
Glaubt ihr dass ich damit Erfolg hätte
Was hier Jemand glaubt, hat keinen Einfluß auf den Ausgang des Verfahrens. Wie es ausgehen wird, kann Niemand wissen.
Laß Dich zu Deiner Situation rechtlich vor Ort beraten. Ggf. von einem Fachanwalt für Sozialrecht:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Glauben, Spekulieren, etc. bringt Dich doch nicht weiter ...
Du solltest überlegen, was du vom Arbeitsamt möchtest. Dann solltest du denen das sagen, damit sie dich in eine richtige Maßnahme, die dich weiterbringt stecken könnten.
Klage dauert ca. 18 Monate.
Wiederspruch try it.
Maßnahmen musst du nur machen wenn du JA sagst.
Es gibt zig Gründe dagegen.
Eine EGV darfst du mitnehmen, abändern und dann unterschreiben.
Du darfst mitbestimmen was drinsteht.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/ Informier dich über deine Rechte.
Das ist einfach die falsche Plattform hier. Da gibt es spezialisiertere Seiten im Netz. Das letzte was ich vor ein paar Jahren wahrgenommen habe (letzter Schrei) ist die Unterzeichnung der EGV unter Vorbehalt. Und diesen klärt man dann mittels einer Feststellungsklage beim Sozialgericht. - aber ich weiß nicht, ob das noch aktuell ist.
Eher nicht. Ich muss die EGV nicht unterschreiben. Dann kommt sie eben per Verwaltungsakt.
Bin ich mit dem Verwaltungsakt nicht zufirieden, kann ich Widerspruch einlegen. Das Jobcenter hat dann 3 Monate Zeit, über den Widerspruch zu entscheiden.
Ein Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Allerdings kann man zeitgleich Rechtsschutz beim Sozialgericht beantragen. Dann wird entschieden, ob die eine aufschiebende Wirkung in Kraft tritt, oder nicht.
Wird mein Widerspruch abgelehnt, kann ich Klage einreichen. Man kann dann nur hoffen, dass Antrag auf Rechtsschutz bewilligt wird, da dann keine Sanktionen möglich sind, so lange bis eine Entscheidung da ist!