Wie lange dauert eine Zwangsräumung?
Mein Vermieter hat mir eine Fristlose Kundigung ausgesprochen zum 30.04.2011. Ich bin zum Rechtsanwalt mit dem Schreiben gegangen, was könnte jetzt ab 01.05.2011 passieren, muß ich Angst haben, dass wenn ich ab dem 01.05.2011 meine Wohnung mal verlasse, daas er in meine Wohnung geht und mein ganzes Hab und Gut mir vor die Tür stellt, und dann das Schloß austauscht, sodass ich nicht mehr in meine Wohnung komme, obwohl ich meine Miete bezahle?
6 Antworten
Eine "Zwangsräumung" kann erst nach erfolgreicher Räumungsklage durchgeführt werden. Und die kann sich über Monate hinziehen...
In die Wohnung darf der Vermieter nicht ohne Dein Einverständnis - sonst wäre das zumindest ein "Hausfriedensbruch".
Ist die fristlose Kündigung unberechtigt, so trägt der Vermieter die möglichen Kosten eines Rechtsstreit.
(Wenn die fristlose Kündigung berechtigt war, so wird der Anwalt zwar einen "Aufschub" erreichen, allerdings würde es - wenn Du nicht vorher ausziehen würdest - dann nach erfolgter Räumungsklage irgendwann zur Zwangsräumung kommen - die Kosten des Rechtsstreits und die für die Räumung hättest Du dann zu tragen, ebenso die möglichen Kosten für die vorübergehende Einlagerung der Möbel und des Hausrats...)
Nein, das darf er gar nicht. Auch dein Vermieter muss sich an die 3-Monatige Kündigungsfrist halten, sprich: Er muss dir 3 Monate Zeit geben, eine neue Wohnung zu finden, die alte auf Vordermann zu bringen und eben auszuziehen!
Ein Vermieter kann auch fristlos kündigen. Z. B. wenn der Mieter 2 Monatsmieten im Rückstand ist.
Wenn eine berechtigte fristlose Kündigung erfolgte, so muss sich der Vermieter nicht an irgendwelche Kündigungsfristen halten.
Nein, bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung braucht er das nicht, siehe auch § 543 BGB - das kann z.B: dann der Fall sein, wenn die Miete nicht pünktlich bezahlt wird oder .... siehe in den Paragraphen.
das hat dir dein RA doch bestimmt erklärt.
Wenn du bis 30.04. nicht ausgezogen bist muss dein Vermieter eine Räumungsklage bei Gericht einreichen und das kann dauern.
Ohne ein Urteil kann er nichts machen und wenn doch, kannst du ihn noch verklagen...
Ohne dass ich jetzt nach dem Grund der fristlosen Küdigung frage - hat dir das nicht der Rechtsanwalt erläutert, was jetzt passieren kann? Verlässt du die Wohnung nicht zum 01.05. muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben, das Gericht muss eine Räumung entscheiden und ein Gerichtsvollzieher die Wohnungsräumung durchsetzen. Das wird eine Weile dauern. Kann mehrere Monate sein. In deine Wohnung darf der Vermieter nicht, solange du dich da aufhälst und das Schloß tauschen demnach auch nicht.
Ähm,tja..theoretisch dürfte ab dem 1.05. ein neuer Mieter rein..
Der Vermieter wird sich hüten in einem solchen Fall vorzeitig einen Mietvertrag mit einem Anderen abzuschließen. Nachher ist dieser Mieter nicht ausgezogen zum 01.05., der neue Mieter kann nicht einziehen......