Darf ein Vermieter das Schloss einer Kellertüre einfach austauschen?
Ich habe eine Zwangsräumung zum 10.08 2016. Ich habe meinen Vermieter mitgeteilt das ich die Wohnung bis zum 01.08.2016 räumen werde. Heute wollte ich mein Kellerabteil räumen iin dem noch einige Sachen von mir stehen leider musste ich feststellen das das Vorhängeschloss vom Vermieter zwischenzeitlich ausgetauscht wurde. Ich war das letzte mal vor einer Woche im Keller da war noch mein Vorhängeschloss dran. Den Vermieter kann ich nicht erreichen. Was kann ich tun ?
2 Antworten
Schloss aufbrechen. Solange Du nicht geräumt wirst, hat der Vermieter kein Recht das Schloss zu tauschen.
Schuldest Du dem Vermieter noch Miete?
Falls ja dann hat er somit von seinem Vermieterpfandrecht Gebraucht gemacht.
Der Vermieter darf die dem Pfandrecht unterliegenden Sachen in seinen Besitz nehmen, sobald der Mieter auszieht (§ 562b Abs. 1 Satz 2 BGB).
Er kann hierzu die Dinge im Mietobjekt belassen oder sie an einen
anderen Ort bringen (Blank, in Blank/Börstinghaus, Miete, § 562b BGB Rz. 6).
Achtung
Mieter darf Sachen weiterhin nutzen
Bis zum Auszug darf der Mieter die Sachen weiterhin für seine Zwecke nutzen. Der Vermieter ist nicht berechtigt, zu dieser Zeit etwa die Schlösser austauschen zu lassen, um dem Entfernen von Gegenständen vorzubeugen.