darf mein ex mit dem Schlüsseldienst die gemeinsame Wohnung öffnen lassen, obwohl er ausgezogen ist und keine Sachen mehr in der Wohnung hat?

14 Antworten

Steht der Entwichene ebenfalls als Hauptmieter im Mietvertrag (ich gehe davon aus, dass ihr als Mieterpartei in Personenmehrheit mit dem Vermieter einen Vertrag geschlossen habt), dann erlischt sein Wohnrecht nicht durch Auszug.

Er bleibt gegenüber dem Vermieter ein Mieter und hat daher ständiges Zutrittsrecht zu der gemeinsamen Mietsache.

Durch Auswechseln des Schlosses an der Wohnungstür machst du dich der Besitzstörung schuldig (Zivilrecht), indem du in verbotener Eigenmacht handelst. Daher kann der EX nun auch die Kosten des Schlüsseldienstes   dir in Rechnung  stellen.

Welcher Art sind denn die Drohungen der Angehörigen deines EX?

Hier wäre ein Ansatzpunkt, der durch Anzeige bei der Polizei eine Regelung des  Wohnungszutrittes des EX erreicht werden könnte.

Die Mietzahlung für die Wohnung kann der Vermieter bei dieser Konstellation sowohl von dir als auch vom EX verlangen. Ihr haftet beide   gesamtschuldnerisch.

Solltest du alleinige Hauptmieterin sein, ergeben sich andere Möglichkeiten.

Tunis24 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 11:52

Also ich stehe als Hauptmieterin drinne und er nur als Nebenmieter, da ich 75% der Genossenschaftsanteile gezahlt habe und er den Rest.


Es sind Drohungen in Form von "DU hast ernormes Glück gehabt, dass dir bisher nix passiert ist.." etc oder eines Tages wird mir was passieren .. und sonst nur böse sprüxche und beleidigungen ohne ende ... dabei ist er freiwillig ausgezogen, nur weil wir uns auseinander gelebt haben ..


Gerhart  14.12.2016, 15:18
@Tunis24

Da habt ihr also einen gemeinsamen Nutzungsvertrag, der dem Mietvertrag einer Mieterpartei mit dem Vermieter gleichgestellt ist. 

Diese Drohungen sind zwar nicht eindeutig aber doch so bedrohlich, dass hier eine Strafverfolgung geboten ist. Wurden diese Drohungen auch von deinem EX ausgesprochen/geschrieben?

Das / Dein Problem ist, dass er noch Mieter dieser Wohnung ist. Entweder kündigt Ihr gemeinschaftlich die Wohnung oder Dein Vermieter ist bereit Deinen Ex aus dem Vertrag zu entlassen.

ja. So lange er noch Mieter der Wohnung ist, darf er sie betreten. Wenn Du das Schloss austauschst, darf er sich Zugang verschaffen.

Wenn du/ihr euch nicht um ummeldung etc gekümmert hast, dann hat er das recht dazu, genau so wie du.

Ps. Er hat einen Ruf zu verliereeen, net du...

Tunis24 
Beitragsersteller
 14.12.2016, 07:36

Hahaha alles klar 

@ Tunis24

Oh je bei euch beiden geht es ja mal ab.

Wenn er noch im Mietvertrag drinsteht, dann solltest du dir beim Anwalt eine rechtlich fundierte Auskunft einholen=

Ob du so einfach das Schloss austauschen kannst, weil er einfach weg ist, wie du  das mit dem Mietvertrag regeln kannst, wenn beide noch drinstehen. Wer bezahlt seither die Miete.

Er steht nur noch im Mietvertrag und ist denke ich mal hier noch gemeldet. 

Nur wenn du das denkst, hilft es dir nicht weiter, du musst es genau wissen. Die Gemeinde, Rathaus sollte das wissen.

Wenn du bedroht wirst, kannst du dich auch an öffentliche Stellen wenden. Auch hier kann dir ein Anwalt helfen.

Jetzt kannst du froh sein, dass ihr noch kein Kind habt.