darf ein vermieter das wohnungsschloss bei fristloser kündigung auswechseln

6 Antworten

Nein! Nur wenn du der Kündigung schriftlich zustimmst oder mündlich Ende September/Anfang Oktober dein ok zur Räumung gibst.

Solltest du die Kündigung nicht akzeptieren, dann schreib das deinen Vermieter.

Dann muss er sich anders mit dir einigen. Eventuell eine Räumungsklage einreichen.

Aber sobald du der Kündigung wiedersprichst, darf er gar nichts machen.

Ein Austauschen des Schlosses fällt unter Nötigung und eventuell Hausfriedensbruch. Je nachdem.

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 16:58

danke dir vielmals

MiniCooper1  27.02.2014, 22:33
@pacco49525

Nur gut, dass so viele Mieter die Pflichten des Vermieters kennen und darüber IHRE gerne vergessen. Miete = eine BRINGschuld! Eigentümer ist noch immer der Vermieter. Zum Glück kennen da auch einige ihre Rechte. Fristlos ist nun mal fristlos u.d.h. OHNE Frist und muss nicht angemahnt werden. Ist der Mietschmarotzer dann nicht draussen habe ich; a) eine fristgerechte gleichzeitig zugestellt b) eine Betrugsanzeige gemacht (egal ob die durchgeht oder nicht) c) einen Urkundenprozess mit Vermieterpfandrecht erwirkt d) öffnet mir ein GVZ MEINE Wohnung... somit ein kurzer Prozess der noch dazu ohne Kosten, denn die bekommt der Mieter! so ich habe fertig!

thomasheins  31.08.2013, 14:39

Du musst gar nichts zustimmen, mit dem Vertragsbruch (keine Miete) ist der Mietvertrag aufgelöst.

Wenn die Miete, wie meist, monatlich zu zahlen ist, droht also bei zwei Monaten Mietrückstand der sofortige Rausschmiss. „Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, wie der Gesetzgeber ausdrücklich festgelegt hat“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Annette Mertens.

Kündigungsgrund muss genannt sein Der Vermieter muss den wichtigen Grund, in diesem Fall den Mietrückstand, in seinem Kündigungsschreiben angeben. Tut er es nicht, ist die Kündigung unwirksam. Doch wie genau muss der Vermieter dabei vorgehen? Eine Zeitlang wurde vor Gerichten darum gestritten, ob die einzelnen Fehlbeträge aufgelistet werden müssen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das zu Gunsten der Vermieter geklärt: Bei „einfacher Sachlage“ reiche es, wenn im Kündigungsschreiben der Zahlungsverzug als Grund genannt und der Gesamtbetrag der rückständigen Miete beziffert wird. Die Angabe weiterer Einzelheiten wie Datum des Verzugseintritts oder Aufgliederung des Mietrückstandes für einzelne Monate ist entbehrlich, so der BGH (Az: VIII ZB 94/03). Der Mieter könne anhand seiner Kontoauszüge selber feststellen, wann er wie viel gezahlt hat.

http://www.focus.de/immobilien/mieten/mietrueckstand-wann-der-vermieter-kuendigen-kann_aid_475378.html

Bronzeberg  31.08.2013, 14:44
@thomasheins

Mag alles sein. Aber NIEMAND muss aus seiner Wohnung nur wegen einer Kündigung!!!!

Wenn ein Mieter nicht aus der Wohnung möchte, ist es zwingend erforderlich das der Vermieter sich einen Räumungstitel verschafft.

Ohne Räumungstitel und ohne Einwilligung des Mieters, wäre der Zutritt des Vermieters Hausfriedensbruch, verbunden eventuell mit Unterschlagung/Diebstahl, je nachdem was der Vermieter mit den Sachen des Mieters anstellt!

Die Kündigung kann auch ohne Zustimmung des Mieters gültig sein. Ist schon klar. Aber hier geht es darum, ob der Mieter nur wegen einer Kündigung raus muss.

thomasheins  31.08.2013, 14:47
@Bronzeberg

Denkt alle was ihr wollt, der Gesetzgeber hat da aber eine Eindeutige Meinung. Keine Miete, keine Wohnung- so einfach ist das.

Bronzeberg  31.08.2013, 14:50
@thomasheins

Nein, nein, nein!!! So einfach geht das nicht! Wenn der Mieter nicht raus will, muss der Vermieter einen Räumungstitel in Besitz haben, um den Mieter aus der Wohnung zu schmeissen.

Ansonsten wäre das eine verbotene Eigenmacht des Vermieters, also Selbstjustiz!

Bronzeberg  31.08.2013, 14:53
@thomasheins

Nenn mal entsprechende §, wo das angeblich drin steht!

anitari  31.08.2013, 15:47
@thomasheins

der Gesetzgeber hat da aber eine Eindeutige Meinung.

Und der deutsche Gesetzgeber hat auch eine ganz eindeutige Meinung was Vermieter dürfen und was nicht.

Unbefugt, auch wenn dem Mieter gekündigt wurde und nicht auszieht, darf der VM auch nach Mietende die Wohnung nicht betreten.

Einfach das Türschloss wechseln darf er nicht. Du musst bis 1.10. raus sein. Da gibt der VM Dir schon eine sehr lange "fristlose" Frist. Gehe aber davon aus, dass er sich im Hintergrund darum kümmern wird, dass nach dem 1.10., wenn Du nicht ausgezogen bist, sehr schnell der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, um Dein Schloss zu wechseln. Diese Art der Räumung ist neuerdings möglich und kann sehr schnell gehen.

Das mit dem Nachmieter nimm mal als heiße Luft.

Nein darf er definitiv nicht.

Du hast ja noch die Chance durch unverzügliche Zahlung des Mietrückstandes des fristlose Kündigung unwirksam zu machen.

und bis wann muss ich aus der wohnung sein?

Wenn überhaupt am 1.10. so wie es da steht.

Aber schreib doch mal was genau in der Kündigung steht.

Ist schon merkwürdig das ein Nachmieter da ist bevor dem Mieter gekündigt wurde.

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 14:46

Bitte räumen sie die Wohnung bis zum 1.10 zwecks Wohnungsübergabe.Sollten sie zum angegebenen Termin die Wohnung nicht geräumt haben,sehen wir uns gezwungen das Türschloss auszuwechseln

thomasheins  31.08.2013, 14:49
@pacco49525

Alles korrekt. Nach dem 01.10. ist die Wohnung wieder seine, und damit auch das Schloss. Wo ist das Verständniss Problem einiger hier?

Bronzeberg  31.08.2013, 14:52
@thomasheins

Der Vermieter darf das Schloss nur austauschen, wenn man der Kündigung NICHT widerspricht.

Ansonsten ist es Nötigung. Man dürfte dann die Polizei holen und den Vermieter entsprechend anzeigen. Sollte er Gewalt anwenden, darf man sich nach § 127 StPO auch entsprechend wehren!

anitari  31.08.2013, 15:24
@thomasheins

Nach dem 01.10. ist die Wohnung wieder seine, und damit auch das Schloss.

Vorausgesetzt der Mieter zieht aus.

Ein Verständnisproblem hast Du.

anitari  31.08.2013, 15:29
@pacco49525

Bitte räumen sie die Wohnung bis zum 1.10 zwecks Wohnungsübergabe.Sollten sie zum angegebenen Termin die Wohnung nicht geräumt haben,sehen wir uns gezwungen das Türschloss auszuwechseln

Das wollte ich eigentlich wissen, sondern wie genau der Grund der Kündigung formuliert ist.

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 15:32
@anitari

Da steht nur fristlose kündigung wegen Mietrückstand

anitari  31.08.2013, 15:41
@anitari

Das wollte ich eigentlich nicht wissen,

anitari  31.08.2013, 15:50
@pacco49525

Da steht nur fristlose kündigung wegen Mietrückstand

Wie viel Rückstand ist es denn?

Ohne Abmahnung darf der Vermieter nur kündigen wenn 2 MM offen sind. Diese Kündigung kann aber durch sofortige Zahlung des Rückstandes unwirksam gemacht werden.

Wenn in den letzten 2 Jahren nicht schon einmal wegen Mietrückstand fristlos gekündigt wurde.

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 15:55
@anitari

Mehr steht nicht in der kündigung,nur fristlose kündigung wegen mietrückstand zum1.10.2013

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 15:59
@anitari

ich hatte noch nie Mietrückstand wohne hier seid 2008,jetzt 1000euro.habe aber jetzt wieder feste arbeit

anitari  31.08.2013, 16:31
@pacco49525

Zahl die 1000 € so schnell wie möglich, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam.

pacco49525 
Beitragsersteller
 31.08.2013, 16:56
@pacco49525

danke werde ich machen vielen dank

Das wäre verbotene Eigenmacht und würde dem V. erheblichen Ärger einbringen! Bei fristloser Kündigung muss der V. dir eine angemessene Frist einräumen (ca. 14 Tage). Du musst nicht von jetzt auf gleich die Wohnung geräumt haben. Wenn dir Anfang Sept. gekündigt wurde ist die Frist per 1.10. ausreichend. Solltest du weiter bleiben, verlängert sich dadurch der MV nicht automatisch, der V. müsste auf Räumung klagen. Macht er das nicht und er duldet unbeschadet deinen Verbleib noch längere Zeit, wird die FK unwirksam.

darf ein vermieter das wohnungsschloss bei fristloser kündigung auswechseln

Nein, das ist verbotene Eigenmacht.

Als Mieter in so einer Situation, kann man den Schlüsseldienst rufen, die Tür öffnen und das Schloss wieder austauschen lassn und die Kosten dafür, dem Vermieter auferlegen.

Wenn der Mieter trotz fristloser Kündigung nicht auszieht, muss der Vermieter eine Räumungsklage erheben.

und bis wann muss ich aus der wohnung sein?

Die Fristen sind fast immer sehr sehr kurz gesetzt und selten einzuhalten.

Man macht das, um Druck auszuüben, bzw. dem Mieter zun handeln zu bewegen, z.B. die Rückstände umgehend auszugleichen.

Zahl die 1000 € so schnell wie möglich, dann ist die fristlose Kündigung unwirksam. danke werde ich machen vielen dank

Nur wenn es nicht schon einmal in den letuzten zwei Jahren zu Rückstand kam, oder der Vermieter nicht hilfsweise fristgerecht gekündigt hat, geht das.

Hat der Vermieter hilfsweise fristgerecht gekündigt, würde durch Zahlung der Rückstände die fristlose Kündigung unwirksam werden, aber nicht die Fristgerechte.

MfG

Johnny