Was kann man tun wenn der Vermieter das Schloss zur Wohnung austauscht?

10 Antworten

Es ist doch schnurzpiepegal und steht hier auch garnicht zur Diskussion, warum, wieso, weshalb er keine Miete zahlt!
Fakt ist, der Vermieter verwehrt ihm den Zutritt zu seiner Wohnung, noch ist es seine Wohnung solange er nicht gekündigt wurde oder eine Räumumgsklage erfolgt ist.
Er kann den Schlüsseldienst beauftragen die Tür zu öffnen (auf Kosten des Vermieters) und ein neues Schloss einbauen.
Der Vermieter muss ja, um ein neues Schloss einzubauen, auch die Tür geöffnet haben, somit wäre das schon Hausfriedensbruch.

Der Vermieter hat das Recht, bei 2 unbezahlten Mieten den Mieter fristlos zu kündigen, so stehts im Mietrecht. Das mit der Verienbarung, sollte der Mieter jedoch schriftlich haben, sonst hilft es nichts, was vereinbart wurde. Ob der Vermieter das Recht hat das Schloss zu wechseln, weiß ich leider nicht, aber er darf in jedem Fall nicht dein Eigentum wegsperren, das macht noch nicht mal ein Gerichtsvollzieher...

mietschulden oder nicht, das handeln der vermieterin ist kriminell. entweder hatte sie schlüssel einbehalten und hat die wohnung ohne wissen bzw. erlaubnis des mieters geöffnet, das wäre hausfriedensbruch, oder sie hat die wohnung von einem schlüsseldienst öffnen lassen, das wäre einbruch unter beihilfe des schlüsseldienstes. beides könnte bei der polizei angezeigt werden und würde strafrechtliche folgen haben. dein freund sollte ihr diese konsequenzen zur kenntnis geben und darauf bestehen, sofort die schlüssel für das neue schloss ausgehändigt zu bekommen, ohne dass sie wiederum einen oder mehr einbehält. führt das nicht zum gewünschten ergebnis, könnte er die wohnung öffnen lassen, und die kosten von der miete abziehen. müsste er allerdings unter fristsetzung (6 std.) nachweislich ankündigen. am besten mit zeugen das gespräch führen und ihr das alles klar machen. das ganze geschehen dürfte berechtigterweise eine fristlose kündigung seinerseits rechtgertigen. in dem zusammenhang könnte er der vermieterin anbieten, die restliche miete mit der kaution zu verrechnen, sie muss das aber zunächst nicht, könnte es später bei weiter ausbleibender mietschuld wohl von sich aus tun.

Obelhicks  27.10.2008, 17:40

wieder eine gute antwort von albatros. aber bisher hat keiner erwähnt warum für 2 wochen wohnungsentzug miete gezahlt werden sollte. also mit in das schreiben einpacken und 100 % mietminderung für die zeit ankündigen. andererseits muß ich sagen, daß jeder behaupten kann er wollte grade bezahlen. aber er hat wenn ich es richtig verstehe noch nicht bezahlt, oder?

"Er hat mit der Vermieterin geklärt, dass er die Miete dann nachbezahlt, wenn er eine neue Arbeit hat."

Eine solche Erklärung entbindet nicht von der Pflicht sich an den Vertrag zu halten - die Miete pünktlich zu zahlen.

"Er wollte ihr jetzt die eine Miete zahlen und die Miete für den zweiten nicht bezahlten Monat von der Mietkaution abziehen lassen, da er jetzt sowieso ausziehen wird."

Dafür ist die Mietkaution nicht gedacht. Er hätte Glück, wenn sich die Vermieterin darauf einlässt, aber keinen Anspruch.

Die Vermieterin muss den offiziellen Weg einer Räumungsklage gehen. Einfach Schlösser austauschen geht nicht. Der Mieter kann in dem Fall seine Wohnung aufbrechen (lassen) und wieder eigene Schlösser einsetzen.

Beide Seiten irren sich über die Bedingungen von Mietverhältnissen. Da könnte helfen: Mieterberatung.

KleineFee355 
Beitragsersteller
 27.10.2008, 12:10

Danke für die Antwort. Er weiß, dass er die Pflicht hatte, die MIete zu zahlen, aber wenn man von einen Tag auf den anderen ohne arbeit da steht und dann das arbeitsamt mindestens 4-6 wochen braucht um den antrag zu bearbeiten liegt es einfach nicht im bereich des möglichen die miete zu zahlen.

Einfach das Schloss auswechseln ist nicht statthaft. Die Polizei kann hier absolut nichts machen. Dein Bekannter muss "sofort" zum Amtsgericht, dort durch einen Schnell-Richter eine einsweilige Verfügung beantragen und dann kann er durch einen Schlüsseldienst die Türe öffnen lassen ! Die Kosten kann er mit der noch ausstehenden Miete verrechnen, bezahlen muss er aber erst mal selbst.

Klar ist es unschön für die Vermieterin aber wenn sie so mit der nachträglichen Mietzahlung einverstanden war, ist es unverschämt. Und wenn nicht, kann diese Dame eine fristlose Kündigung ausstellen, die auch zugangen ist und bei Nichtauszug das normale Zwangsräumungsverfahren einleiten.