Wie lange darf sich jemand in meiner wohnung aufhalten ohne untermietvertrag?

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  1. Wie lange darf der Besuch bleiben?

Die Zeiten, in denen im Mietvertrag stand, dass "Damenbesuch um 22.00 Uhr das Haus zu verlassen hat", sind glücklicherweise vorbei. Der Mieter darf Besuch nicht nur zu bestimmten Tageszeiten, sondern jederzeit empfangen und beherbergen. Der Besuch darf sogar über längere Zeit andauern. Je nach regional unterschiedlicher Auffassung der Gerichte dürfen Besucher zwischen 6 und 8 Wochen bleiben, ohne dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden muss.

Etwas anderes gilt nur, wenn schon während dieses Zeitraums ersichtlich ist, dass man den Besuch auf Dauer in die Wohnung aufgenommen hat (der "Besucher" zahlt Untermiete oder hat die Wohnung sogar übernommen, weil Sie selbst ausgezogen sind; diese Vorgehensweise ist unzulässig --> siehe dazu im Kapitel Untermiete).

Will der Mieter länger als 8 Wochen Besuch in seiner Wohnung beherbergen, sollte er sich mit dem Vermieter ins Benehmen setzen. Jedenfalls dann, wenn der Besuch länger als drei Monate bleibt, hat nach einhelliger Rechtsmeinung der Vermieter ein "Erlaubnisrecht".

Mietrecht entnommen

amdros  18.08.2011, 20:56

Danke für den Stern

Dein Freund darf bis zu 6 Wochen ununterbrochen Dein Gast sein, danach kann Dein Freund bis zu 6 Monate bei Dir wohnen, danach muss der Lebenspartner den VM angezeigt/gemeldet werden, da da auch die NK.-Vorauszahlung angepasst werden kann oder gar muss.

XtraDry  12.08.2011, 12:53

Das mit den 6 Monaten ist Quatsch...

bei 4 wochen kann ( und darf ) es keine probleme geben....

Als Besuch gilt man nur bis 3 Monate. So lange gilt auch ein Touristenvisum.

Alelrdings ist es unfair gegenüber den anderen Mietern da der Besucher ja wie jeder andere im Haus Wasser, Wärme usw. braucht und Müll produziert.

Hier sollte man mit dem vermieter reden und den Besucher als 1/4 Person anmelden (wenn der nur 1/4 des Jahres da ist). Das ist dann fair für alle.

Untervermietung ist immer so eine Sache da man sich ja rechtlich verpflichtet. Da ist "Besucher" viel besser und wenn man das entsprechend beim vermieter anmeldet sollte das in Ordnung sein.