Was ist der Unterschied zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag?
Ich habe mit meinem Vermieter einen Untermietvertrag über eine komplette Wohnung geschlossen und dachte mir nichts dabei. Der Vermieter meinte, ich wohne dort zur Untermiete.
Wie sich beim Ummelden beim Amt herausgestellt hat ist der Vermieter gleichzeitig Hausbesitzer. Also hätte ich einen Mietvertrag schließen müssen und keinen Untermietvertrag.
Gibt es da irgendwelche Unterschiede? Wird der Untermietvertrag automatisch zu einem normalen Mietvertrag, da die gesetzlichen Tatsachen für eine Untermiete nicht gegeben sind?
Also im Klartext. Kann ich das einfach so stehen lassen oder entstehen mir jetzt durch einen Untermietvertrag Nachteile, die ich rechtlich/faktisch eigentlich gar nicht habe?
5 Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag?
Ein Untermietvertrag ist ein ganz normaler Mietvertrag.
Der Unterschied zu einem "normalem) Mietvertrag besteht darin, dass der Vermieter nicht der Eigentümer das Mietobjektes ist sondern selber Mieter ist.
Wie sich beim Ummelden beim Amt herausgestellt hat ist der Vermieter gleichzeitig Hausbesitzer. Also hätte ich einen Mietvertrag schließen müssen und keinen Untermietvertrag. Gibt es da irgendwelche Unterschiede?
Spielt rechtlich keine Rolle.
Das Mietrecht unterscheidet nicht zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag. So gesehen gibt es keinen Untermietvertrag, nur einen Mietvertrag.
In der Regel wird ein "Untermietvertrag" mit dem Hauptmieter einer Wohnung geschlossen und bezieht sich nur auf einen Teil der Wohnung. Nichtsdestotrotz bleibt es ein ganz normaler Mietvertrag.
Noch einmal: Man kann nichts untervermieten, was man nicht gemietet hat.
Man kann nichts untervermieten, was man nicht gemietet hat.
So ist es. Für die Frage aber irrelevant.
Mietvertrag ist Mietvertrag. Da macht das deutsche Mietrecht keinen Unterschied.
Wie sich beim Ummelden beim Amt herausgestellt
Welches Amt?
Kann ich das einfach so stehen lassen oder entstehen mir jetzt durch einen Untermietvertrag Nachteile,
Kannst Du so stehen lassen, es entstehen Dir mietrechtlich keine Nachteile.
Ein Untermietvertrag ist ein "normaler" Mietvertrag auf unbestimmte Zeit. Allenfalls bei den Kündigungsfristen könnten sich Unterschiede ergeben, wenn der Vermieter/Eigentümer mit in dem Zweifamilienhaus lebt oder er die die Wohnung ausdrücklich "überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat".
G imager761
oder er die die Wohnung ausdrücklich "überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat".
Tut nichts zur Sache wenn der Vermieter nicht selbst mit in der Wohnung wohnt.
Aber die Kündigungsfristen richten sich nach den genannten Kriterien und nicht danach ob Mietvertrag oder Untermietvertrag auf dem Papier steht. :-)
Habe ich mit der Feststellung "Ein Untermietvertrag ist ein "normaler" Mietvertrag auf unbestimmte Zeit" etwas anderes festgestellt?
Selbstverständlich nicht, lieber imager. Dieser Satz allerdings:
Allenfalls bei den Kündigungsfristen könnten sich Unterschiede ergeben
ließe den Schluss zu, dass hier sehr wohl ein Unterschied zwischen Mietvertrag und Untermietvertrag besteht.
naja, nachteil ist, dass du kein wohnrecht hast - man kann dich sehr leicht aus der wohnung rausbekommen, da du problemlos fristlos kündbar bist.
ansonsten hast du den "vorteil" dich um nichts kümmern zu müssen. der mieter muss sich um alles kümmern, nicht der untermieter. damit entfallen zb wartungen und instandhaltung sowie schönheitsreparaturen.
naja, nachteil ist, dass du kein wohnrecht hast
Falsch: Was hat ein Wohn(ungs)recht mit einem Mietvertrag zu tun?
man kann dich sehr leicht aus der wohnung rausbekommen, da du problemlos fristlos kündbar bist.
Falsch: Dafür braucht es einen "wichtigen Grund" bzw. ein "berechtigtes Interesse", sofern kein "Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" abgeschlossen wurde, wobei sich die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.
nicht der untermieter. damit entfallen zb wartungen und instandhaltung sowie schönheitsreparaturen.
Falsch: Auch ein Untermieter kann vertraglich zu Treppenhausreinigung, Winterdienst, Kleinreparaturkosten, Betriebskosten oder Renovierungen verpflichtet sein.
Wieso fühlt man sich eigentlich zu Kommentaren in Mietrechtsfragen berufen, von denen man erkennbar nicht die geringste Ahnung hat? Halte dich hier einfach zurück: Dies ist ein Ratgeberforum, kein chatroom :-O
da du problemlos fristlos kündbar bist.
Rechtsgrundlage?
damit entfallen zb wartungen und instandhaltung sowie schönheitsreparaturen.
Rechtsgrundlage?
Denk noch mal drüber nach, was du geschrieben hast. Es entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.
Und warum steht auf meinem rechtlich normgerechten Mietvertrags-Vordruck dann explizit "Untermietvertrag", wenn es egal ist?