Wie lange darf Mutter/Schwiegermutter zu Besuch in der Mietwohnung bleiben?

2 Antworten

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prüfe doch zuerst ob die Mutter hier angemeldet ist, auch wenn sie aus einem Einreise- Visafreien - Staat kommt , wie die der EU,  muß sie nach 3 Monaten hier angemeldet sein.. ..bei der Ausländerbehörde nachweisen, wie sie sich finanziert und auch die Krankenversicherung muß sie abgeschlossen haben.. 

schau auch mal unter neues Meldegesetz 2015 .. es ändert sich einiges .. 

im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1.000 Euro – diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt. Bedeutend teurer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.

Feines 
Beitragsersteller
 13.06.2015, 21:01

Da hatte ich ja überhaupt noch nicht dran gedacht, wird gleich Montag bei der Behörde nachgehakt - vielen Dank für den wichtigen Hinweis!

himako333  13.06.2015, 21:12
@Feines

bitte gern geschehen, sollst ja nicht in ...lach.... des "Teufels Küche" landen

alles Gute m. l.G. ;)h

Ja normalerweise 3 Monate. Danach muss sie angemeldet werden und nachweißen können, dass sie sich unterhalten kann und krankenversichert ist.