Wie lange darf Mutter/Schwiegermutter zu Besuch in der Mietwohnung bleiben?
Die Ehefrau eines unserer Mieter besucht derzeit einen Integrationskurs. Dieser geht über 10 Monate (sofern sie nicht verlängern muss), und findet 4 mal pro Woche von morgens bis zum frühen Nachmittag statt. Obwohl sie bereits viele Monate zuvor wusste, dass es ab Anfang 2015 recht kurzfristig zu einem Teilnehmerplatz für sie kommen kann, kümmerte sie sich leider nicht um einen Ganztagsplatz für ihr Kind in dessen Kindergarten. So sind alle Ganztagsplätze belegt, und das Kind muss um die Mittagszeit den Kindergarten verlassen.
Somit wohnt nun seit 4 Monaten ihre Mutter mit in der Wohnung, und kümmert sich auch um das Kind. Die Mutter hat keine eigene Wohnung in Deutschland, sie reiste direkt aus dem Ausland an. Nun wird sie vermutlich bis Dezember bleiben, unter Umständen sogar noch länger. Die Wohnung hat zwar 70 qm, jedoch nur 2 Zimmer, und ist daher für 4 Personen meiner Meinung nach völlig ungeeignet. Ich hatte die Wohnung damals an den jungen Mann alleine vermietet, ohne zu wissen, dass er nur einige Monate später im Ausland heiratet und Frau und Kind mitbringt. Und jetzt wohnen 4 Personen hier. Dazu kommt, dass diese Mieter bereits zu Dritt Probleme mit ihrem Heiz- und Lüftungsverhalten hatten (Gutachter), und es deshalb in der Heizperiode immer wieder zu stressigen Situationen kam.
Nun weiß ich, dass enge Verwandte (Mutter) länger bleiben dürfen als normaler Besuch. Außerdem gibt es ja noch einen Paragraphen, der auf das "berechtigte Interesse" des Mieters hinweist, wenn sich die wirtschaftlichen oder familiären Verhältnisse ändern.
Darf die Mutter unter diesen Gegebenheiten wirklich 10 Monate oder länger als "Besuch" bleiben? Könnte bei 2 Zimmern trotz 70 qm eine Überbelegung vorliegen? Und ab wann könnte ich die auf Personenanzahl festgelegten Umlagenschlüssel auf 4 Personen ändern? Ich finde leider so viele widersprüchliche Angaben und nichts konkretes...
2 Antworten
prüfe doch zuerst ob die Mutter hier angemeldet ist, auch wenn sie aus einem Einreise- Visafreien - Staat kommt , wie die der EU, muß sie nach 3 Monaten hier angemeldet sein.. ..bei der Ausländerbehörde nachweisen, wie sie sich finanziert und auch die Krankenversicherung muß sie abgeschlossen haben..
schau auch mal unter neues Meldegesetz 2015 .. es ändert sich einiges ..
im Bundesmeldegesetz ist festgelegt, dass ein Bußgeld droht, falls die neuen Regelungen nicht eingehalten werden. Wer sich nicht binnen zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1.000 Euro – diese trifft auch den Vermieter, falls er die Bescheinigung nicht rechtzeitig ausstellt. Bedeutend teurer wird es, wenn der Vermieter aus Gefälligkeit einer Person eine Bescheinigung ausstellt, obwohl diese gar nicht wirklich in seiner Wohnung wohnt. In diesem Fall wird ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro fällig.
bitte gern geschehen, sollst ja nicht in ...lach.... des "Teufels Küche" landen
alles Gute m. l.G. ;)h
Ja normalerweise 3 Monate. Danach muss sie angemeldet werden und nachweißen können, dass sie sich unterhalten kann und krankenversichert ist.
Da hatte ich ja überhaupt noch nicht dran gedacht, wird gleich Montag bei der Behörde nachgehakt - vielen Dank für den wichtigen Hinweis!