Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?

7 Antworten

Schau mal hier rein:

http://weg-recht.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY1537/Ueberbelegung.pdf

und hier:

http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html

Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?

Die Eltern sollen Deinen Zuzug mitteilen und sie sind aber die Wohnungsgeber, nicht die Vermietung, die hat keinen Vertrag ,it Dir.

Also können Deine Eltern die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.

Da du ja ein Kind der beiden erwachsen Mieter bist, haben  du bzw. deine Eltern Anspruch auf Zuzug . Diese als Mieter sind zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung verantwortlich und nicht der Vermieter. Dessen Name (lediglich) ist in der Bescheinigung nur zu nennen.

Der Vermieter ist nur vom Zuzug  ab xxx in Kenntnis zu setzen. Da bei einer WF von 90 m² für 6 Personen keine tatsächliche Überbelegung besteht, hat der Vermieter keine Handhabe für eine Untersagung. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

Zieh also ein, melde dich an mit der WGB deiner Eltern  und gut ist. Der V. darf dich bzw. d. Eltern nicht daran hindern. Sollte ihm das nicht gefallen, könnte er klagen, verm. aber vor Gericht scheitern.

albatros  28.03.2017, 09:39

Ergänzung:

sondern jetzt erst mal nur das Dokument unterschreiben muss, wenn er nicht auch noch Bußgeld berappen will.

Spätestens seit Novellierung des Meldegesetzes per 1.11.16 ist nur der Name des Vermieters einzutragen, keine Adresse etc., keine Unterschrift ...

Zum Amt gehen und die Sache schildern, dem Vermieter drohen hier bis zu 1000 Euro Geldbuße, wenn er keine Bescheinigung ausstellt und eine Überbelegung im gesetzlichen Sinn liegt hier tatsächlich nicht vor.

anitari  28.03.2017, 08:07

Der Vermieter der Wohnung ist in dem Fall gar nicht verpflichtet bzw. berechtigt die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Denn nicht er, sondern die Eltern sind Wohnungsgeber.

bwhoch2  27.03.2017, 23:14

Nicht 1000, 10000!

Bist Du einer der beiden Erwachsenen und hast Du dem Mietvertrag mitunterschrieben?

Bist Du mit dem anderen Erwachsenen verheiratet?

Dann kann Dir der Vermieter den Einzug nicht verwehren.

Auf dem Meldeamt den Mietvertrag vorweisen und auf die Weigerung desselben hinweisen. Damit muss es dann aber auch gut sein.

Botumba 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 20:36

Ich bin volljährig, und der Mietvertrag läuft auf den Namen meiner Eltern.

Mikkey  27.03.2017, 20:46
@Botumba

Dann wohne halt erstmal dort und kümmere Dich beizeiten um eine eigene Wohnung.

albatros  28.03.2017, 09:35
@Mikkey

#Mikkey, glaubst du wirklich dein Rat ist hilfreich?

Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, 

Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber ausstellen. Das sind in dem Fall deine Eltern, nicht deren Vermieter.

Mit dem hast Du ja nichts zu tun.

Den Zuzug von nahen Familienangehörigen, wie z. B. Kinder, kann der Vermieter nicht untersagen.

Wie vorgehen?

Deine Eltern, denn die sind Mieter der Wohnung, müssen den Vermieter nachweisbar über deinen Zuzug informieren. Mehr nicht.

Dann müssen deine Eltern dir die Wohnungsgeberbestätigung (Formular gibt es beim EMA) ausstellen. Damit gehst Du dann zum EMA und meldest dich an.