Vermieter behauptet die Wohnung sei überbelegt und verweigert Zuzug von Familienmitglied - Was tun?
Hallo zusammen, vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt sich in der Materie aus, was die Rechtssprechung angeht, also:
2002 sind wir mit 2 Erwachsenen und 3 Kindern in eine 4 Zimmer Wohnung mit etwa 90 m² Wohnfläche gezogen. Ein Jahr später kam noch ein weiteres Kind hinzu und wir waren zu sechst. So weit so gut.
Nun bin ich vor einigen Jahren zum Studieren in eine andere Stadt gezogen und wollte jetzt wieder zu meiner Familie zurückziehen. Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige, um mich anzumelden. Daraufhin meldete ich mich beim Vermieter und bekam prompt ein Schreiben, dass die Wohnung doch jetzt schon überbelegt sei und meine Aufnahme verweigert wird.
Ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist und habe mich im Vorfeld im Internet informiert und auch einige Gerichtsbeschlüsse zu dem Thema gefunden. Demnach benötigt ein Erwachsener wohl eine Wohnfläche von etwa 10 m² und pro Zimmer können bis zu zwei Personen wohnen.
Dann habe ich mich nochmals persönlich im Büro des Vermieters gemeldet , weil ich annahm, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Denn ich war mir sicher, dass die Wohnung nicht überbelegt ist. Wie gesagt: in unserem Fall ohne mich 5 Personen auf 90 m² sind 18 m² pro Person.
Im Büro des Vermieters wurde mir gesagt, es handele sich nicht um ein Missverständnis und die Wohnung sei nun mal überbelegt.
Ich sprach an, dass es bis jetzt keine Probleme gegeben hatte und wir schon damals zu fünft aus einer kleineren Wohnung des gleichen Vermieters in eben diese größere Wohnung eingezogen sind. Warum wird genau jetzt behauptet, dass die Wohnung überbelegt wäre und warum kündigt uns der Vermieter nicht, wenn er denkt er wäre im Recht. Auch auf die oben genannten Gerichtsbeschlüsse wies ich hin.
Die Punkte, die ich ansprach, wurden ignoriert, runtergespielt. Es liege im Ermessen des Vermieters dies zu entscheiden und sie würden eine 3 Zimmer Wohnung ja auch nicht an eine 4 köpfige Familie vermieten. Die Kinder seien ja jetzt keine Kinder mehr und benötigten mehr Wohnraum. Pro Person müsse man ein Zimmer haben.
Außerdem sagte mir die Sachbearbeiterin des Vermieters, ich könne ohne weiteres bei meiner Familie wohnen solange keine Probleme entstehen. Das hat mich dann schon etwas verdutzt, erst zu behaupten die Wohnung wäre überbelegt, aber im gleichen Atemzug zu sagen ich könne dort wohnen. Wozu gibt es denn dann das Meldegesetz?
Wenn ich dort wohnen kann, warum wird mir dann die Aufnahme in die Wohnung verweigert? Und natürlich kommt es zu Problemen wenn ich mich beim Amt nicht anmelden kann und ohne Wohnort oder gültigen Perso dastehe. Auch diese Äußerungen wurden von ihr nicht wahrgenommen und sie werde das nicht mit mir ausdiskutieren.
Zum Schluss sagte ich, dass wir uns dann wohl vor Gericht sehen würden.
Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer ist im Recht? Wie sollte ich jetzt vorgehen?
7 Antworten
Schau mal hier rein:
http://weg-recht.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY1537/Ueberbelegung.pdf
und hier:
Wer weiß einen Rat oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Die Eltern sollen Deinen Zuzug mitteilen und sie sind aber die Wohnungsgeber, nicht die Vermietung, die hat keinen Vertrag ,it Dir.
Also können Deine Eltern die Wohnungsgeberbestätigung ausfüllen.
Da du ja ein Kind der beiden erwachsen Mieter bist, haben du bzw. deine Eltern Anspruch auf Zuzug . Diese als Mieter sind zur Ausstellung der Wohnungsgeberbescheinigung verantwortlich und nicht der Vermieter. Dessen Name (lediglich) ist in der Bescheinigung nur zu nennen.
Der Vermieter ist nur vom Zuzug ab xxx in Kenntnis zu setzen. Da bei einer WF von 90 m² für 6 Personen keine tatsächliche Überbelegung besteht, hat der Vermieter keine Handhabe für eine Untersagung. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.
Zieh also ein, melde dich an mit der WGB deiner Eltern und gut ist. Der V. darf dich bzw. d. Eltern nicht daran hindern. Sollte ihm das nicht gefallen, könnte er klagen, verm. aber vor Gericht scheitern.
Ergänzung:
sondern jetzt erst mal nur das Dokument unterschreiben muss, wenn er nicht auch noch Bußgeld berappen will.
Spätestens seit Novellierung des Meldegesetzes per 1.11.16 ist nur der Name des Vermieters einzutragen, keine Adresse etc., keine Unterschrift ...
Zum Amt gehen und die Sache schildern, dem Vermieter drohen hier bis zu 1000 Euro Geldbuße, wenn er keine Bescheinigung ausstellt und eine Überbelegung im gesetzlichen Sinn liegt hier tatsächlich nicht vor.
Der Vermieter der Wohnung ist in dem Fall gar nicht verpflichtet bzw. berechtigt die Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Denn nicht er, sondern die Eltern sind Wohnungsgeber.
Nicht 1000, 10000!
Bist Du einer der beiden Erwachsenen und hast Du dem Mietvertrag mitunterschrieben?
Bist Du mit dem anderen Erwachsenen verheiratet?
Dann kann Dir der Vermieter den Einzug nicht verwehren.
Auf dem Meldeamt den Mietvertrag vorweisen und auf die Weigerung desselben hinweisen. Damit muss es dann aber auch gut sein.
Beim Bezirksamt habe ich erfahren, dass ich eine Wohnungsgeberbescheinigung vom Vermieter benötige,
Die Wohnungsgeberbestätigung muß der Wohnungsgeber ausstellen. Das sind in dem Fall deine Eltern, nicht deren Vermieter.
Mit dem hast Du ja nichts zu tun.
Den Zuzug von nahen Familienangehörigen, wie z. B. Kinder, kann der Vermieter nicht untersagen.
Wie vorgehen?
Deine Eltern, denn die sind Mieter der Wohnung, müssen den Vermieter nachweisbar über deinen Zuzug informieren. Mehr nicht.
Dann müssen deine Eltern dir die Wohnungsgeberbestätigung (Formular gibt es beim EMA) ausstellen. Damit gehst Du dann zum EMA und meldest dich an.
Ich bin volljährig, und der Mietvertrag läuft auf den Namen meiner Eltern.