Überbelegung bei folgender Mietwohnung?

3 Antworten

Es liegt bei einem solchen 1-Zimmer-Appartement keine Überbelegung vor, zumal man gerade in der Anfangszeit wohl mehr aufeinander als nebeneinander liegt. Oder anders ausgedrückt, der Platzbedarf zum Schlafen ist oft viel kleiner, als in einer schon länger andauernden Beziehung.

Ggf. entstehen Mehrkosten, die sowieso über die Betriebskosten abgedeckt werden, wenn z. B. der Wasserverbrauch höher ist und gemessen wird und andernfalls teilt man dem Vermieter mit, dass der Lebensgefährte am xx eingezogen ist.

Der Vermieter hat keinerlei Möglichkeit, Dir den Mietvertrag zu kündigen.

Evtl. steht Dir dann neben höheren Betriebskosten auch eine Mieterhöhung ins Haus, die aber auch nicht als Grund die Mehrfachbelegung haben kann.

Warum ein Vermieter das nicht will?

Weil er genau weiß, dass es für 2 Personen doch ein bisschen eng wird und dass dann bald eine andere Wohnung gesucht wird. Mieterwechsel mag keiner so gern.

Andererseits: Verweigert er den Zuzug, muss er genauso damit rechnen, dass die Leute bald ausziehen.

Insofern wäre es besser, wenn er einfach still hält und abwartet, wie lange die beiden es gemeinsam aushalten. Vielleicht ist die Beziehung sowieso bald wieder im A. wenn man sich in der engen Wohnung dauernd auf die Füße tritt.

Sonnenklara 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 17:42

Danke für die ausführliche Antwort! Und genau das ist es ja, für unser empfinden reicht die Wohnung locker.. Und wenn der Platz doch zu eng wird würden wir uns schon schnell genug umgucken.. Verstehe die Reaktion meines Vermieters auch nicht, er meinte ja sogar dass wir uns dann wohl eine größere Wohnung suchen müssten aber in dieser wird es auf keinen Fall möglich sein. Was wäre in diesem Fall ratsam?

bwhoch2  31.07.2019, 17:51
@Sonnenklara

Was ich geschrieben habe:

und andernfalls teilt man dem Vermieter mit, dass der Lebensgefährte am xx eingezogen ist.

Wenn der Vermieter dann noch meckert, teilt man ihm mit, dass man sowieso schon auf der Suche nach einer größeren Wohnung wäre. Dann ist er endgültig matt gesetzt.

Das solltest Du am besten mit Deinem Vermieter ausdiskutieren. Vllt.wohnst Du ja bald wieder allein. Warum willst Du, das jemand offiziell bei Dir wohnt?

albatros  31.07.2019, 18:47

Es gibt in D eine Meldepflicht.

Sonnenklara 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 17:01

Man muss sich ja auch ummelden wenn man umzieht, von daher möchte ich meinen Freund auch nicht "verstecken".

burpie  31.07.2019, 17:05
@Sonnenklara

Dann hast Du wohl ein Problem, wenn der Vermieter (vllt. aus monetären Gründen) dies nicht möchte.

bwhoch2  31.07.2019, 17:13
@burpie

Und was sollen diese monetären Gründe sein, die man nicht auch wieder monetär regeln kann?

burpie  31.07.2019, 17:15
@bwhoch2

Mieteinnahmen? Steuererklärung?

bwhoch2  31.07.2019, 17:18
@burpie

Die Mietteinnahmen kann er steigern durch eine Marktanpassung, falls die Miete nicht sowieso schon an der Obergrenze ist und auf die Steuererklärung hat es überhaupt keine Auswirkung.

burpie  31.07.2019, 17:20
@bwhoch2

Also bleibt die Miete gleich? Auch die Nebenkosten?

bwhoch2  31.07.2019, 17:39
@burpie

Bei der Miete wäre ich mir nicht so sicher. Auf keinen Fall verdoppelt sie sich, aber ein verärgerter Vermieter kommt natürlich schnell auf den Gedanken, wegen der nun stärkeren (Ab)-Nutzung nachzusehen, ob nicht eine satte Mieterhöhung möglich ist. Das geht aber nicht von jetzt auf gleich.

Bei den Nebenkosten gibt es nur wenige, die von der Personenzahl abhängen. Wasserverbrauch und damit Abwassergebühren, sowie die Müllgebühren. Diese machen aber insgesamt nicht soo viel aus, sodass nicht unbedingt sofort die Vorauszahlungen erhöht werden müssen, was aber wiederum auch nicht so schlecht wäre, will man eine hohe Nachzahlung im Folgejahr vermeiden.

burpie  31.07.2019, 17:42
@bwhoch2

Siehe meine erste Antwort

bwhoch2  31.07.2019, 17:49
@burpie

Gut möglich, dass eine Diskussion darüber mit dem Vermieter gar nicht möglich ist, sonst würde sich vielleicht auch die umfangreiche Frage erübrigen.

burpie  31.07.2019, 17:51
@bwhoch2

Davon schreibst Du nichts in Deiner Frage. Was bezweckst Du also? Wenn Du mit dem Vermieter nicht reden kannst, wozu brauchst Du dann Informationen gegen ihn?

bwhoch2  31.07.2019, 17:53
@burpie

Ich glaube, Du hast jetzt Sonnenklara übersehen. Ich bin nicht die Fragestellerin.

burpie  31.07.2019, 17:54
@bwhoch2

Aso, hehehe, sorry. Ich klinke mich an dieser Stelle aus.

Sonnenklara 
Beitragsersteller
 31.07.2019, 18:03
@bwhoch2

Genau, ich bin die eigentliche Fragenstellerin. Und wie sich mein Vermieter anhört, möchte er den Zuzug meines Freundes verbieten oder wir müssen uns halt eine größere Wohnung suchen. Also hab ich wohl nicht wirklich eine Chance meinen Vermieter zu überzeugen.. Obwohl es ja eigentlich gesetzlich geregelt ist.. Und was Nebenkosten angeht würden wir die steigenden Kosten natürlich tragen.

bwhoch2  31.07.2019, 18:09
@Sonnenklara

Da es gesetzlich geregelt ist, musst Du ihn nicht überzeugen.

Ich sehe da überhaupt kein Problem und schließe mich der Meinung von " bwhoch2 " vollkommen an.

Was sollen denn u.a. Asylanten bzw. Migranten sagen, welche auf gleicher Wohnfläche zu dritt oder viert wohnen. Da sagt der Gesetzgeber auch nichts. Und ein VM der solche Leute aufnimmt wird vom dem Staat / Kommune gefördert, heißt, er bekommt reichlich Geld dafür, dass er eine Unterkunft zur Verfügung stellt.