Überbelegung bei folgender Mietwohnung?
Hallo liebe Community,
Mietrecht kann manchmal ganz schön kompliziert sein, deswegen wollte ich mal fragen wie ihr folgenden Fall beurteilen würdet: und zwar habe ich vor meinen Freund bei mir einziehen zu lassen und habe mein Vermieter um Erlaubnis gefragt. Er meinte jedoch, dass er nicht offiziell bei mit wohnen darf, da die Wohnung zu klein sei (für unser Empfinden ist die Wohnung auch ausreichend für 2). Laut Gesetz ist eine Wohnung nur dann zu klein, wenn sie überbelegt ist. Dazu gibt es (nehmen wir mal an wir befinden uns in Hessen) folgenden Gesetzesauszug:
§ 7 HWoAufG – Belegung(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 9 qm vorhanden ist.
(2) 1Einzelne Wohnräume dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede Person eine Wohnfläche von mindestens 6 qm vorhanden ist und Nebenräume zur Mitbenutzung zur Verfügung stehen. 2Stehen Nebenräume nicht oder offensichtlich nicht ausreichend zur Verfügung, gilt Abs. 1 entsprechend.
(3) 1Die Gemeinde soll von Bewohnern überbelegter Wohnungen und Wohnräume zu einem von ihr zu bestimmenden Zeitpunkt die Räumung der Wohnungen oder Wohnräume verlangen. 2Das Verlangen ist an bestimmte Bewohner zu richten. 3Hierbei sind der Zeitpunkt des Einzugs und besondere persönliche oder familiäre Verhältnisse zu berücksichtigen.
Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=169576,8
Wenn ich eine Einraumwohnung mit 27 qm Wohnfläche miete, ist doch laut dem Gesetzesauszug keine Überbelegung vorhanden oder verstehe ich das komplett falsch? Die Wohnung ist so aufgebaut, dass sie einen Wohnbereich mit Küchenniesche besitzt, dieser Raum ist ca. 20 qm groß und wir würden ihn zum Schlafen nutzen.
3 Antworten
Es liegt bei einem solchen 1-Zimmer-Appartement keine Überbelegung vor, zumal man gerade in der Anfangszeit wohl mehr aufeinander als nebeneinander liegt. Oder anders ausgedrückt, der Platzbedarf zum Schlafen ist oft viel kleiner, als in einer schon länger andauernden Beziehung.
Ggf. entstehen Mehrkosten, die sowieso über die Betriebskosten abgedeckt werden, wenn z. B. der Wasserverbrauch höher ist und gemessen wird und andernfalls teilt man dem Vermieter mit, dass der Lebensgefährte am xx eingezogen ist.
Der Vermieter hat keinerlei Möglichkeit, Dir den Mietvertrag zu kündigen.
Evtl. steht Dir dann neben höheren Betriebskosten auch eine Mieterhöhung ins Haus, die aber auch nicht als Grund die Mehrfachbelegung haben kann.
Warum ein Vermieter das nicht will?
Weil er genau weiß, dass es für 2 Personen doch ein bisschen eng wird und dass dann bald eine andere Wohnung gesucht wird. Mieterwechsel mag keiner so gern.
Andererseits: Verweigert er den Zuzug, muss er genauso damit rechnen, dass die Leute bald ausziehen.
Insofern wäre es besser, wenn er einfach still hält und abwartet, wie lange die beiden es gemeinsam aushalten. Vielleicht ist die Beziehung sowieso bald wieder im A. wenn man sich in der engen Wohnung dauernd auf die Füße tritt.
Was ich geschrieben habe:
und andernfalls teilt man dem Vermieter mit, dass der Lebensgefährte am xx eingezogen ist.
Wenn der Vermieter dann noch meckert, teilt man ihm mit, dass man sowieso schon auf der Suche nach einer größeren Wohnung wäre. Dann ist er endgültig matt gesetzt.
Das solltest Du am besten mit Deinem Vermieter ausdiskutieren. Vllt.wohnst Du ja bald wieder allein. Warum willst Du, das jemand offiziell bei Dir wohnt?
Es gibt in D eine Meldepflicht.
Man muss sich ja auch ummelden wenn man umzieht, von daher möchte ich meinen Freund auch nicht "verstecken".
Dann hast Du wohl ein Problem, wenn der Vermieter (vllt. aus monetären Gründen) dies nicht möchte.
Und was sollen diese monetären Gründe sein, die man nicht auch wieder monetär regeln kann?
Mieteinnahmen? Steuererklärung?
Die Mietteinnahmen kann er steigern durch eine Marktanpassung, falls die Miete nicht sowieso schon an der Obergrenze ist und auf die Steuererklärung hat es überhaupt keine Auswirkung.
Also bleibt die Miete gleich? Auch die Nebenkosten?
Bei der Miete wäre ich mir nicht so sicher. Auf keinen Fall verdoppelt sie sich, aber ein verärgerter Vermieter kommt natürlich schnell auf den Gedanken, wegen der nun stärkeren (Ab)-Nutzung nachzusehen, ob nicht eine satte Mieterhöhung möglich ist. Das geht aber nicht von jetzt auf gleich.
Bei den Nebenkosten gibt es nur wenige, die von der Personenzahl abhängen. Wasserverbrauch und damit Abwassergebühren, sowie die Müllgebühren. Diese machen aber insgesamt nicht soo viel aus, sodass nicht unbedingt sofort die Vorauszahlungen erhöht werden müssen, was aber wiederum auch nicht so schlecht wäre, will man eine hohe Nachzahlung im Folgejahr vermeiden.
Siehe meine erste Antwort
Gut möglich, dass eine Diskussion darüber mit dem Vermieter gar nicht möglich ist, sonst würde sich vielleicht auch die umfangreiche Frage erübrigen.
Davon schreibst Du nichts in Deiner Frage. Was bezweckst Du also? Wenn Du mit dem Vermieter nicht reden kannst, wozu brauchst Du dann Informationen gegen ihn?
Ich glaube, Du hast jetzt Sonnenklara übersehen. Ich bin nicht die Fragestellerin.
Aso, hehehe, sorry. Ich klinke mich an dieser Stelle aus.
Genau, ich bin die eigentliche Fragenstellerin. Und wie sich mein Vermieter anhört, möchte er den Zuzug meines Freundes verbieten oder wir müssen uns halt eine größere Wohnung suchen. Also hab ich wohl nicht wirklich eine Chance meinen Vermieter zu überzeugen.. Obwohl es ja eigentlich gesetzlich geregelt ist.. Und was Nebenkosten angeht würden wir die steigenden Kosten natürlich tragen.
Da es gesetzlich geregelt ist, musst Du ihn nicht überzeugen.
Ich sehe da überhaupt kein Problem und schließe mich der Meinung von " bwhoch2 " vollkommen an.
Was sollen denn u.a. Asylanten bzw. Migranten sagen, welche auf gleicher Wohnfläche zu dritt oder viert wohnen. Da sagt der Gesetzgeber auch nichts. Und ein VM der solche Leute aufnimmt wird vom dem Staat / Kommune gefördert, heißt, er bekommt reichlich Geld dafür, dass er eine Unterkunft zur Verfügung stellt.
Danke für die ausführliche Antwort! Und genau das ist es ja, für unser empfinden reicht die Wohnung locker.. Und wenn der Platz doch zu eng wird würden wir uns schon schnell genug umgucken.. Verstehe die Reaktion meines Vermieters auch nicht, er meinte ja sogar dass wir uns dann wohl eine größere Wohnung suchen müssten aber in dieser wird es auf keinen Fall möglich sein. Was wäre in diesem Fall ratsam?