3 Personen in einer 1 Zimmer-Wohnung
Der Nachbar über mir hat eine neue Freundin, die gleich am ersten Tag der Beziehung mit ihrem kleinen Kind gekommen und geblieben ist. Die Wohnung hat 46qm und nur ein Zimmer, das rund 25qm groß ist. Da es hier sehr hellhörig ist, beide arbeitslos und immer zu Hause sind und bisher immer erst gegen 4 Uhr morgens schlafen gingen, ist das für mich kein schöner Zustand.
In einem Streit-Gespräch über ihre Lautstärke fragte ich die Freundin, warum sie sich dauerhaft hier aufhalten würden statt in ihrer Wohnung. Sie gab darauf keine Antwort. Ich sagte, dass sie doch nicht ernsthaft mit einem Kind in einem einzigen Zimmer hausen. Ihre Antwort: "doch, tun wir" . Darum fürchte ich, dass sie keine eigene Wohnung hat und vorhat, langfristig hier zu bleiben.
Für 2 Personen scheint die Zimmergröße noch zulässig zu sein, aber wie sieht es mit dem Kind aus? Ändert das etwas oder zählt es nicht als dritte Person? Dass die Beiden von sich aus den Vermieter um eine Genehmigung bitten, kann ich mir nicht vorstellen, denn einige der NK (Warm-Wasser z Bsp) werden auf Person/Haushalt abgerechnet und da er Hartz IV Empfänger ist, wird er sicher solche Mehrkosten umgehen wollen.
Der Vermieter ist nicht gut auf diesen Mieter zu sprechen, darum gehe ich davon aus, dass er gegen 2 zusätzliche Personen sein wird. Aber hat er eine Chance, das zu verbieten? Ab wann sollte ich ihn darüber informieren? Hat er bessere Chancen, wenn er möglichst spät davon erfährt?
6 Antworten
Gegen die nächtliche Ruhestörung kannst Du Dich wehren - wenn's sein muss, mal die Polizei fragen (musst sie ja nicht gleich rufen). Alles andere geht Dich nichts an. Dass Du schon mit dem Vermieter gesprochen hast, geht aus Deinem Text hervor. Das würde ich als Letztes machen, da das ans Eingemachte für denjenigen gehen kann. Ich würde an Deiner Stelle nochmals im Guten das Gespräch suchen und sagen, dass Du um Deinen Schlaf gebracht seist. Sollte unfreundlich und ohne Verständnis reagiert werden, hätte ich auch keins mehr. Kenne das auch, dass oben gequatscht wird (normale Zimmerlautstärke ist um diese Uhrzeit zu laut!) - ich wache auf und es ist zehn nach vier...das ist total unsensibel und rücksichtslos. Da kann ich Dich verstehen.
Ich weiss nicht wo Du wohnst, aber in jeder grösseren Stadt gibt es eine ÖRA (öffentliche Rechtsauskunft, kostenlos) - da würde ich an Deiner Stelle mal hingehen. Das sind ehrenamtlich arbeitende Rechtsanwälte, die sich mit sowas auskennen.
Die Wohnung ist eindeutig ÜBERBELEGT. Du hast dies am Vermieter mündlich und danach SCHRIFTLICH zu melden, dass die Anwesenheit der Frau, den Lärmpegel kräftig erhöht.
Da es hier sehr hellhörig ist, beide arbeitslos und immer zu Hause sind und bisher immer erst gegen 4 Uhr morgens schlafen gingen, ist das für mich kein schöner Zustand.
dann solltest du deinen vermieter schriftlich hinweisen und auf abhilfe drängen,alles andere ist nicht "dein bier".
Das habe ich schon getan. Auch die anderen Nachbarn haben das schon getan. Sogar schon als Sammelklage aller Nachbarn. Der Vermieter weist den Mieter zurecht, der behauptet, er wäre nicht laut, würde nun aber noch mehr darauf achten. Dann ist es 1-2 Tage ruhiger und danach geht es weiter wie zuvor.
dann ist der vermieter wieder am zuge und muss eine abmahnung vornehmen.
müsste die fragestellerin nicht erstmal in irgendeiner form nachweisen, dass überhaupt eine unzumutbare lärmbelästigung vorliegt?
Mindestens eine Abmahnung hat der Mieter schon erhalten, es müssten sogar schon mehr gewesen sein. Der Vermieter hatte gemeinsam mit der Hausverwaltung beschlossen, ihn aus der Wohnung zu klagen, also müsste es schon drei Abmahnungen und den gescheiterten Versuch einer Kündigung gegeben haben.
weswegen hat er die abmahnungen denn bekommen?
weswegen will der vermieter ihn denn rausklagen?
wahrscheinlich weil er hartz4 Empfänger ist. Ihr glaubt gar nicht wie man auf einmal behandelt wird wenn man nichts mehr hat. und heut arbeitet meiner endlich und wie weggeblasen die Behandlungen. wie wenn nichts gewesen war.
Es lag daran, dass er die Mülltonnen nicht an die Straße gestellt hatte, als er damit an der Reihe war. Daraufhin hat der Vermieter ihn ermahnt, daran zu denken und ihn daran erinnert, dass er für die Sonderleerung der Tonnen aufkommen muss (das müssen ohne Wenn und Aber alle Mieter, die es vergessen.). In der Woche danach stellte er die Tonnen wieder nicht an die Straße. Da war der Vermieter so wütend, dass er ihm eine Abmahnung erteilt hat. Und auch in der 3. Woche stellte er die Tonnen nicht raus. 2. Abmahnung & der Vermieter drohte mit Rausklage & präsentierte ihm die Rechnung. 9 sondergeleerte Tonnen + den Lohn für den Hausmeister, der 3x zur recht weit entfernten Mülldeponie raus musste und dort einmal 2 Stunden lang warten musste. Die Rechnung hat gesessen.
Das andere Mal hatte er sich nachts mit einem Freund betrunken und dabei sind sie irgendwann komplett durchgedreht, so dass letztendlich um 2:30 Uhr das ganze Haus wach und wütend war. Danach musste er sich bei allen persönlich entschuldigen, ob es dazu eine 3. Abmahnung gab, weiß ich nicht.
ok, in solchen Fällen geht´s ganze natürlich nicht. Da muss ich dir Recht geben.
und sowas lasst ihr euch gefallen?
was soll der vermieter denn machen?
Wenns wirklich ein Hartz 4 Paar ist, stehen ihnen mehr Quadratmeter zur Verfügung. Insofern müssen die sich eigentlich drum kümmern. Ich meine etwas von 80 QM mitbekommen zu haben. Wie du taktisch rangehst, schwer zu sagen.
sollten die unbedingt machen. Vielleicht kann sie die Geschädigte darauf hinweisen.
Hallo,
also sie dürfen vorerst da bleiben. Auch der Vermieter kann so erstmal, selbst wenn du es mitteilst, nix gegen machen. Dein Nachbar könnte angeben das es Besucher sind und die dürfen wenn ich es richtig gelesen habe bis zu 2 Monaten da sein, Dort auch leben. Hartz 4 Menschen steht bei einer Person 45qm zu auf einen mehr werden die kein Theater machen. Für jede weitere Person (Kinder sind da auch dabei) gilt es das sie 15 qm mehr haben dürfen. Sprich einen Wohnungsanspruch von 75qm. Zusammen veranlagt werden können sie so aber nicht. Dazu müssen sie entweder eine WG haben oder als ein Paar 1 Jahr zusammen leben. Habe selbst schon von Hartz4 leben müssen daher weiß ich da ein wenig darüber. Gegen den Lärm kannste nur was sagen. Und wenn das nicht aufhört eben die Polizei hinschicken wegen Ruhestörung. Denn die Ruhe steht dir ab 22 Uhr zu, und da müssen die sich auch dran halten. Aber grundsätzlich kannst du nicht erzwingen das er, sie und das Kind da nicht in einem Zimmer leben dürfen. Da gibt´s noch viel schlimmere Sitten. Den Vermieter würde ich informieren, da es wenn es länger als 2 Monate geht mit der Personenzahl verrechnet werden muss. Habe diesen Fall hier auch bei mir. Die gute Frau ist verstorben und ihre Tochter und deren Sohn Baden und duschen hier dennoch regelmäßig. Das hab ich notiert und ihm dann auch verrechnen lassen. Mehr Tipps kann ich leider nicht geben, dazu müsste man live dabei sein.
Viel Glück für die weitere Zeit und das du wenigstens die Ruhe wieder bekommst.
LG Anja
Nein, ich habe noch nicht mit dem Vermieter gesprochen. Ich weiß, dass er diesen Mieter rausklagen wollte, weil er einiges an Ärger verursacht hatte. Anscheinend war das aber nur heiße Luft, zudem ist der Vermieter schon recht alt und hat vermutlich keine Lust auf diesen Stress. Darum würde ich dem Vermieter gerne Tipps geben, wie er vorgehen könnte, wenn ihm 3 Leute in seiner Wohnung nicht passen.
Informiert werden muss er: die Wohnungen haben keine Wasserzähler, darum wird alles pro Person abgerechnet und ich sehe es nicht ein, für 2 Personen anteilig mitzubezahlen. Die übrigen Nachbarn werden das auch nicht wollen.