Hartz 4: (Deutlich) zu große Wohnung zum Preis einer kleinen Wohnung?
Hallihallo,
ist es möglich, eine deutlich zu große Wohnung bewilligt zu bekommen, die warm genauso viel kostet wie einer Wohnung mit angemessener Quadratmeterzahl?
Konkret heißt das:
- 2 Personen dürfen normal bis 65 qm Wohnfläche haben. Allerdings ist die zweite Person schwerstbehindert, evtl. sollten dieser Person darum 10 o. 15 qm zusätzlich zustehen, meine ich gehört zu haben.
- Eine 65 qm 2 ZKB-Wohnung würden hier im unteren Preissegment um die 500 € warm kosten.
- Die gewünschte 2 ZKB-Wohnung hat jedoch 92 qm, aber kostet ebenfalls 500 € warm.
Hätte ich eurer Meinung nach eine Chance, diese Wohnung dennoch bewilligt zu bekommen?
Vielen Dank!
5 Antworten
Hätte ich eurer Meinung nach eine Chance, diese Wohnung dennoch bewilligt zu bekommen?
Moment .. ich frage mal meine Kristallkugel ... * krzztzzz knarrrrzzzz * .. kaputt.
Frag also vor Ort nach.
Die Frage ist doch, warum ist die Wohnung - pro m² - so viel billiger als deutlich kleinere Wohnungen.
Das heißt, der Sachbearbeiter wird davon ausgehen, dass am Ende des Jahres noch mal ordentlich zusätzlich Betriebs- und Heizkosten vom Vermieter abkassiert werden.
Und eine Schwerbehinderung an sich begründet noch keinen erhöhten Wohnraumbedarf; kommt auf die art der Behinderung an.
So eine hanebüchene Müllantwort.
Manche Wohnungen, z.B. unrenovierter Altbau am Stadtrand, sind nunmal billiger als andere, z.B. Neubau im Stadtkern! Anders heißt das überhaupt nix.
Warum genau eine Wohnung abgelehnt werden soll, die klar unter der Preisgrenze ist, solltest du mal erklären. Vor allem wenn in dem Ort, wie an so vielen, Wohnungsnot herrscht, und ein Harzler ja nun nicht unbedingt wählerisch sein kann.
Befristeter Mietvertrag ist grundsätzlich problematisch, da für das Jobcenter dann ja auf jeden Fall eine erneute Umzugskostenübernahme in Aussicht steht.
Wie gesagt: sprich mit dem SB.
Ich hoffe ja, sehr schnell aus dem H4 draußen zu sein, noch bevor dieser Mietvertrag hätte geendet. Ja, aber glaube auch, dass die von sich aus befürchten, wieder einen Umzug zahlen zu müssen.
Ich war gestern dort vor Ort und bei uns ist es praktischerweise so, dass es einfach nur eine Kostenobergrenze gibt, die sich nach nach der Anzahl Personen richtet. Ob die Wohnung dann nun 1, 2 oder 3 Zimmer hat, 50 oder 90 qm groß ist, ist völlig egal. Nur der Betrag zählt. Es darf allerdings keinen Cent teurer sein, sonst bekommt man weder Erstausstattung, den Umzug gezahlt noch die Kaution vorgestreckt.
schaue doch zunächst einmal nach, wie es denn in deiner Kommune geregelt ist, http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
In vielen Kommunen gilt die Produkttheorie, d.h. egal wie groß die Wohnung ist, es wird lediglich eine max. Mietpreisobergrenze festgelegt.
Aufgrund der Schwerbehinderung besteht bei entsprechender Begründung ein Mehrbedarf an Wohnraum.
Trage es der Sachbearbeitung vor und bitte um schriftliche Bescheidung.
Die KEAs haben hier nützliche Informationen zusammengetragen: http://www.die-keas.org/node/64
Relevante Aussagen (Stand: Anfang 2018, Preise beziehen sich auf Köln):
- Der personenbezogene Höchstbetrag für eine Einzelperson von 574,- € ist bei Wohnungen auch unter 50 m² grundsätzlich als angemessen zu akzeptieren.
- Das JobCenter (ARGE) muss zu Beginn des Leistungsbezuges jede Miete akzeptieren. Ohne Wenn und Aber. Ist die Miete sehr viel höher, als die Mietobergrenze erlaubt, kann sie unter gewissen Umständen verlangen, dass man sich eine preiswertere Wohnung sucht. Dazu hat man mindestens ein halbes Jahr Zeit. In dieser Zeit muss das JobCenter (ARGE) weiter zahlen - die volle Höhe. // Auch bei Neuvermietung (erste eigene Wohung oder Umzug oder Wohnung nach Obdachlosigkeit) muss das JobCenter (ARGE) unter Umständen Mieten akzeptieren, die höher sind, als die Beträge in der Liste oben. // Die Materie ist etwas komplex. Lasst Euch immer beraten, wenn das JobCenter (ARGE) die Miete nicht in voller Höhe zahlt und/oder Euch zum Umzug auffordert. Sehr oft ist das JobCenter (ARGE) nicht im Recht und kann keinen Umzug verlangen.
ERGO: Ich würde sagen: Ja, müssen die akzeptieren.
Oft sind es Einzelfallentscheidungen.
Vielleicht ist die Schwerbehinderung ein gutes Argument für die Wohnung.
Dieses kann Dir aber nur der Sachbearbeiter beantworten.
Also hingehen und fragen!
Besprich das mit dem "Fall-Manager" (das sind auch nur Menschen). Da sehe ich gute Chancen. Ausschlaggebend ist doch der Preis! Alles Gute.
Ich habe gelernt, daß man dem Fallmanager nicht alles glauben kann. Die werden in bestimmten Dingen oft bewußt und absichtlich fehlinformiert. Da gabs schon Klagen zu! Siehe: http://www.die-keas.org/eingliederungsvereinbarungg
Z.B. behaupten die alle steif und fest, eine „Eingliederungsvereinbarung“ müsste man unterschreiben. … Also entweder man muß etwas, oder es benötigt eine Unterschrift! Niemand muß irgendwas unterschreiben. Da ständen jedem Rechtsexperten die Haare zu Berge! … Das erfüllt nicht den Sanktionstatbestand, und diese Sache die die dann stattdessen machen, erlaubt keine Sanktionen, Punkt. … Trotzdem glauben die das ganz ernst, und das wäre sicher so. Weil man ihnen das halt immer so erzählt hat.
Daher:
- Unabhängig informieren! Und,
- NIEMALS eine „Eingliederungsvereinbarung” unterschreiben! Punkt.
Danke dir für deine Meinung / Einschätzung.
Mein Kind ist körperlich und geistig schwerstbehindert, und hat eine Art Spezial-Gehfrei um damit laufen zu können. In der bisherigen Wohnung (48 qm) ist es schier unmöglich, das doch sehr sperrige Gefährt zu manövrieren ohne mindestens die ganzen Möbelstücke anzuditschen.
Ich schätze, dass die Wohnung so günstig ist, weil zum einen der Mietvertrag auf maximal 4 Jahre begrenzt laufen würde und vom Schnitt her wahrscheinlich für die meisten Menschen ungünstig ist (eine loftartige Kellerwohnung ist das).