Pflegebedürftige Person in Mietwohnung aufnehmen?
Mein Lebensgefährte und ich bewohnen eine 67 qm große 2 Zimmer Mietwohnung mit Hobbyraum. (Er steht als alleinige Person im Mietvertrag).Meine Mutter, 89 Jahre, Pflegegrad 3, fast blind, ist nicht mehr in der Lage, sich in ihrer Wohnung zu versorgen. Deshalb möchten wir sie nun in unserer Mietwohnung aufnehmen und pflegen. Der Vermieter hat uns dazu leider seine Zustimmung versagt aus den Gründen, die Mutter sei quasi als Fremde zu betrachten.Meine Frage wäre: Ist das rechtens? Mein Lebensgefährte und ich wohnen seit 15 Jahren in der gemeinsamen Wohnung, wir haben gemeinsame Haushaltsführung und er betrachtet meine Mutter als Schwiegermutter und sorgt sich rührend um sie.
5 Antworten
Was der Vermieter sagt ist relativ egal
Das können Sie machen
Dazu sollten sie den Vermieter informieren, aber nicht um Erlaubnis bitten
die nebenkosten können erhöht werden , die Miete aber nicht
Da der Wohnraum ausreichend Platz hat , sehe ich auch juristisch keine Probleme
Laut gültiger Rechtsprechung ist die Mietfläsche ausreichend ,
Das geht bei jedem Gericht durch , ohne wenn und aber
Hier bist DU offensichtlich derjenige, der keine Ahnung hat. Hier mal ein Gerichtsurteil, das von einer Überbelegung von 2 Erwachsenen auf 50 qm handelt, weil die beiden nicht miteinander verwandt waren:
OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.5.1994, 20 W 216/94, ZMR 1994 S. 378
Außerdem berücksichtigst du nicht, dass es sich um eine schwerst pflegebedürftige Person handelt. Da sind die Richtlinien noch strenger.
Hierbei ist dir ein Fehler unterlaufen
Diese Personen stehen in einem direkten Verhältnis
Der Wohnraum ist ausreichend und wie die das lösen interessiert kein Gericht
Frau und Schwiegermutter , alles ok
dazu bedarf es keiner Ehe , die Zeit spricht da für sich
@Alexuwe: wie kommst du nur auf solche Pauschalaussagen? Landet so eine Sache bei Gericht, weil Mieter gegen Vermieter oder umgekehrt klagt, so wird immer der EINZELFALL geprüft. Überbelegung ist schon von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt und der Schnitt der Wohnung hat ebenfalls Einfluss auf das Urteil.
Überbelegung bei 67 m2 ist in keinem Bundesland gegeben.
Die Lebensgemeinschaft ist beständig ,
die Aufn. Der Mutter ist korrekt und entspricht den Richtlinien des BGH,
Der Vermieter müsste gute Gründe vorbringen.
Aber ok, ganz korrekt ist das nicht
vorausgesetzt ist , keine Sozialwohnung, mit Schein
dann bedarf es zwingend der Zustimmung.......
Ja, der Vermieter darf den Einzug der alten Dame verbieten.
Und mit welcher rechtlichen Begründung ?
Bin ick Jurist?!
Ein Vermieter kann sehr wohl festlegen, dass die Schwiegermutter eben NICHT einziehen darf. Die Lebensgefährtin darf mit rein, die Kinder auch - Muttern nicht.
Jeder darf seine Wohnung untervermieten, sogar an die Eltern.
So viel Unsinn
Mit der Vermietung , geht die Mietsache nunmal in die Nutzung des Mieters über ........
bitte nur , bei Wissen antworten
Genau. Nur bei wissen antworten.
Ist nun aber zu spät, Du hast dein Unwissen bereits heraus posaunt.
Der Wohnraum ist zwar etwas knapp, aber noch ausreichend für drei Personen, zumal nur zwei Zimmer da sind. Die Mu bräuchte vermutlich ein Zimmer allein. Eine Überbelegung wäre der einzig zulässige Ablehnungsgrund.
Für den Zuzug deiner Mutter in deine Wohnung brauchst du keine Erlaubnis. Der Vermieter soll aber (lediglich) informiert werden.
Höhere Betriebskosten zeigen sich erst mit der nächsten Abrechnung. Eine sofortige Anhebung der Vorauszahlungen ist nicht notwendig. Die Zahlungen des Vermieters ändern sich ja während des Abrechnungszeitraumes nicht.
Du musst (als Wohnungsgeber) die Wohnungsgeberbestätigung für deine Mutter ausfüllen und unterschreiben (nicht der Vermieter, der ist lediglich namentlich zu benennen).
Du musst den Vermieter nicht fragen. Du musst ihn nur darüber informieren das Deine Mutter bei Dir wohnt.
Ich halte die Wohnung mit drei Personen aber für überbelegt. Suche nach einer anderen Lösung.
Da deine pflegebedürftige Mutter nicht zu den nahen Verwandten wie Kinder oder eigene Eltern des Mieters gehört, stimmt es schon, dass sie juristisch gesehen eine Fremde ist.
Ablehnung der Aufnahme weiterer Personen in eine Mietwohnung und ggf. Untermieter geht dennoch nicht so einfach, wenn "ein berechtigtes Interesse des Mieters" vorliegt und qm und Schnitt der Wohnung dies zulassen.
Hier ist ein sehr guter Bericht, was dabei alles zu beachten ist, wenn man eine weitere Person aufnehmen will und auch mit verschiedenen Gerichtsurteilen.
Der Wohnraum hat eben NICHT ausreichend Platz. Für 3 Erwachsene sind 2 Zimmer und 67 qm zu wenig. Alleine aus diesem Grund kann der Vermieter wegen Überbelegung den Zuzug versagen.