Gibt es eine gesetzliche Mindestquadratmeterzahl für 2 Personen in einer Wohnung?
Sind 25 qm zulässig, wenn beide Mieter damit einverstanden sind?
5 Antworten
Gerechnet werden pro Person 10m² als ausreichend. 25m² sind also ausreichend und es ist keine Überbelegung vorhanden.
Dafür gibt es kein Gesetz. Das muss jeder selber wissen. Wenn jemand meint, mehr brauche ich nicht, ist es gut. Wenn jemand mehr braucht/will, muss er halt auch mehr Geld ausgeben.
Mindestgröße gibt es nur bei Hundezwingern und Gefängniszellen
Schau mal hier rein:
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/ordnungsgemaesser-
gebrauch/367-ueberbelegung-mietwohnung-kuendigung.html
oder google mal:
wohnung überbelegung
In den verschiedenen Bundesländern gibt es unterschiedliche Betsimmungen.
Z.B. muss man in Hessen 9 m² pro Person rechnen.
LG
johnnymcmuff
Sorry, der zweite Teil wurde in die nächste Zeile gesetzt, daher die Fehlermeldung:
Ja, so zumindest hier bei uns aus der Bauordnung zu ersehen.
Es müssen sein 6 m² Abstellfläche und je Zimmer 9 m² nebst Küche und Waschgelegenheit und WC.
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